Index: 40/01 Verwaltungsverfahren50/01 Gewerbeordnung
Norm: GewO 1973 §360 Abs1;VVG §10 Abs2;VVG §4 Abs1;VVG §5 Abs1;
Rechtssatz: Die angeordnete Schließung des Gewerbebetriebes gem § 360 Abs 1 erster Satz GewO 1973 bedeutet, daß der Gewerbetreibende den Gewerbebetrieb einzustellen und die weitere Führung dieses Betriebes zu unterlassen habe. Es handelt sich daher um eine unvertretbare Verhaltensweise und um eine ... mehr lesen...
Aus dem Vorbringen in der Beschwerde in Verbindung mit dem vorgelegten angefochtenen Bescheid ergibt sich nachstehender Sachverhalt: Mit Bescheid des Gemeinderates der Landeshauptstadt Graz vom 5. Juli 1990, GZ. A 17-K-1516/1987-3, war dem Beschwerdeführer der Auftrag erteilt worden, die konsenswidrige Benützung näher bezeichneter Räumlichkeiten im Hause G, X-Gasse, zu unterlassen. Dieser Bescheid, der am 17. Juli 1990 zugestellt wurde, blieb offensichtlich unbekämpft. Wegen N... mehr lesen...
Index: L82000 Bauordnung40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: BauRallg;VVG §10 Abs2;VVG §5 Abs1;
Rechtssatz: Eine gegen die betreffenden Mieter eingebrachte Unterlassungsklage, die auf einem verwaltungsbehördlichen (hier baupolizeilichen) Auftrag zur Unterlassung konsenswidriger Benützung von Räumen beruht, ist keineswegs als von vornherein aussichtslos und daher unzumutbar anzusehen. European C... mehr lesen...
Index: L82000 Bauordnung40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: BauRallg;VVG §10 Abs2;VVG §5 Abs1;VVG §5 Abs2; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1991/12/12 91/06/0124 2 Stammrechtssatz Der Ansicht, daß ein zivilrechtliches Hindernis zur Erfüllung (Eingriff in Rechte Dritter) der Vollstreckung nicht entgegenstehe, weil die Verhängung von Zwangsstrafen gerade voraussetzt, daß der Verpflichtete ein ihm mögliches und z... mehr lesen...
Aus den übereinstimmenden Vorbringen beider Beschwerden in Verbindung mit den vorgelegten angefochtenen Bescheiden ergibt sich nachstehender Sachverhalt: Mit Bescheid des Gemeinderates der Landeshauptstadt Graz vom 5. Juli 1990, GZ. A 17-K-1516/1987-3, war dem Beschwerdeführer der Auftrag erteilt worden, die konsenswidrige Benützung näher bezeichneter Räumlichkeiten im Hause Graz, N-Gasse 10, zu unterlassen. Dieser Bescheid, der am 17. Juli 1990 zugestellt wurde, blieb offensichtlich ... mehr lesen...
Index: L82000 Bauordnung40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: BauRallg;VVG §10 Abs2;VVG §5 Abs1;VVG §5 Abs2; Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden):91/06/0125
Rechtssatz: Der Ansicht, daß ein zivilrechtliches Hindernis zur Erfüllung (Eingriff in Rechte Dritter) der Vollstreckung nicht entgegenstehe, weil die Verhängung von Zwangsstrafen gerade voraussetzt, daß d... mehr lesen...
Die Beschwerdeführer sind ungarische Staatsangehörige. Die Bezirkshauptmannschaft Mistelbach richtete an sie am 7. Februar 1990 unter der Zl. 11-F/90 Schreiben mit folgendem Wortlaut: "Sehr geehrter Herr ...Ü Wie bei einer Überprüfung des Arbeitsamtes Mistelbach am 6.2.1990 festgestellt werden konnte, sind Sie mit Bauarbeiten der Firma J im Werk P beschäftigt. Laut Mitteilung des Arbeitsamtes ist für diese Tätigkeit eine Bewilligung nach § 3 Abs. 1 des Ausländerbeschäftigungsgesetzes ... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren41/02 Passrecht Fremdenrecht
Norm: AVG §56;AVG §59 Abs2;FrPolG 1954 §10a Abs1;VVG §5 Abs1; Beachte Am 23.9.91 wurden die Beschwerdefälle 90/19/560 - 565 miterledigt.
Rechtssatz: Der einer Aufforderung zum Verlassen des Bundesgebietes beigefügte Nebensatz "um weitere fremdenpolizeiliche Maßnahmen zu vermeiden" stellt nicht klar, daß der Aufforderung selbst keine
Norm: ... mehr lesen...
Mit Bescheid des Magistrates der Landeshauptstadt Graz vom 10. Jänner 1990 erging gemäß § 70a der Steiermärkischen Bauordnung (StmkBO) an die Beschwerdeführerinnen der Auftrag, die konsenswidrige Nutzung der auf bestimmten Grundstücken befindlichen Halle als Lebensmittel- und Haushaltswarenmarkt binnen einer Woche ab Rechtskraft des Bescheides zu unterlassen. Gleichzeitig wurde aufgetragen, innerhalb der gleichen Frist sämtliche Lebensmittel und Haushaltswaren sowie sämtliche Gerätsch... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: VVG §5 Abs1;
Rechtssatz: Es obliegt dem Verpflichteten, die tatsächliche Undurchführbarkeit einer Leistung darzutun, um die Verhängung einer Zwangsstrafe zu verhindern. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1991:1991060035.X01 Im RIS seit 08.06.2001 Zuletzt aktualisiert am 25.1... mehr lesen...
Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden): 91/06/0044 Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1992/01/23 91/06/0208 3 Stammrechtssatz Eine gegen die betreffenden Mieter eingebrachte Unterlassungsklage, die auf einem verwaltungsbehördlichen (hier baupolizeilichen) Auftrag zur Unterlassung konsenswidriger Benützung von Räumen beruht, ist keineswegs als von vornherein aussichtslos und daher unzumutbar anzusehen. Im RIS seit 03.05.2... mehr lesen...
Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden): 91/06/0044 Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1991/12/12 91/06/0124 2 Stammrechtssatz Der Ansicht, daß ein zivilrechtliches Hindernis zur Erfüllung (Eingriff in Rechte Dritter) der Vollstreckung nicht entgegenstehe, weil die Verhängung von Zwangsstrafen gerade voraussetzt, daß der Verpflichtete ein ihm mögliches und zumutbares Handeln unterläßt oder einem derartigen Verbot zuwiderhandelt, kann ... mehr lesen...
Ein Beamter der Bundespolizeidirektion Salzburg erstattete am 9. September 1987 Anzeige, daß der Lenker eines dem Kennzeichen nach bestimmten Pkws am 19. August 1987 um 7,41 Uhr in Salzburg, Aignerstraße 31 (laut Radarmessung), die im Ortsgebiet zulässige Höchstgeschwindigkeit wesentlich überschritten habe. Die Bundespolizeidirektion Salzburg richtete daraufhin am 13. November 1987 an die Firma XY GesmbH in Salzburg als Zulassungsbesitzerin eine Aufforderung zur Lenkerbekanntgabe.... mehr lesen...
Ein Beamter der Bundespolizeidirektion Salzburg erstattete am 5. August 1987 Anzeige, daß der Lenker eines dem Kennzeichen nach bestimmten Pkws am 30. Juli 1987 um 13,15 Uhr in Salzburg, Itzlinger Hauptstraße 4, die im Ortsgebiet zulässige Höchstgeschwindigkeit um 20 bis 30 km/h überschritten habe. Die Bundespolizeidirektion Salzburg richtete daraufhin am 1. Oktober 1987 an die Firma XY GesmbH in Salzburg als Zulassungsbesitzerin eine Aufforderung im Sinne des § 103 a Abs. 2 KFG u... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §19 Abs3;AVG §66 Abs4;VStG §51 Abs5;VVG §10 Abs2 litc;VVG §2 Abs1;VVG §5 Abs1;VVG §5 Abs2; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1990/05/09 89/03/0269 2 Stammrechtssatz Leistet ein Zeuge in einem Strafverfahren einer Ladung nicht Folge, worauf die angedrohte Zwangsstrafe verhängt und der Zeuge zu einem neuerlichen Termin geladen wird, dem er abermals nicht Folge leist... mehr lesen...
Rechtssatz: Leistet ein Zeuge in einem Strafverfahren einer Ladung nicht Folge, worauf die angedrohte Zwangsstrafe verhängt und der Zeuge zu einem neuerlichen Termin geladen wird, dem er abermals nicht Folge leistet, worauf das Strafverfahren gem § 51 Abs 5 VStG eingestellt werden muß, so handelt die Berufungsbehörde nicht rechtswidrig, wenn sie - auch nach der Einstellung des Strafverfahrens, in dem der Zeuge aussagen sollte - der Berufung des Zeugen gegen die Verhängung der Zwangsstrafe ... mehr lesen...
Index: L37305 Aufenthaltsabgabe Fremdenverkehrsabgabe NächtigungsabgabeOrtsabgabe Gästeabgabe SalzburgL74005 Fremdenverkehr Tourismus Salzburg40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: FremdenverkehrsförderungsfondsG Slbg 1960 §11 Abs1;FremdenverkehrsförderungsfondsG Slbg 1960 §11 Abs2;VVG §5 Abs1;
Rechtssatz: Die Behörde hat die Möglichkeit, die im § 11 Abs 1 und Abs 2 FremdenverkehrsförderungsfondsG Slbg 1960 normierten A... mehr lesen...