Index
L37305 Aufenthaltsabgabe Fremdenverkehrsabgabe NächtigungsabgabeNorm
FremdenverkehrsförderungsfondsG Slbg 1960 §11 Abs1;Rechtssatz
Die Behörde hat die Möglichkeit, die im § 11 Abs 1 und Abs 2 FremdenverkehrsförderungsfondsG Slbg 1960 normierten Anzeigepflichten und Vorlagepflichten durch einen verfahrensrechtlichen Bescheid zu konkretisieren und etwa die Verpflichtung zur Vorlage von Einkommenssteuerbescheiden sodann durch Zwangsstrafen nach § 5 VVG zu erzwingen.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1987:1986170101.X07Im RIS seit
11.07.2001