RS Vwgh 1987/12/11 86/17/0101

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Veröffentlicht am 11.12.1987
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Index

L37305 Aufenthaltsabgabe Fremdenverkehrsabgabe Nächtigungsabgabe
Ortsabgabe Gästeabgabe Salzburg
L74005 Fremdenverkehr Tourismus Salzburg
40/01 Verwaltungsverfahren

Norm

FremdenverkehrsförderungsfondsG Slbg 1960 §11 Abs1;
FremdenverkehrsförderungsfondsG Slbg 1960 §11 Abs2;
VVG §5 Abs1;

Rechtssatz

Die Behörde hat die Möglichkeit, die im § 11 Abs 1 und Abs 2 FremdenverkehrsförderungsfondsG Slbg 1960 normierten Anzeigepflichten und Vorlagepflichten durch einen verfahrensrechtlichen Bescheid zu konkretisieren und etwa die Verpflichtung zur Vorlage von Einkommenssteuerbescheiden sodann durch Zwangsstrafen nach § 5 VVG zu erzwingen.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1987:1986170101.X07

Im RIS seit

11.07.2001
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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