Mit dem im Instanzenzug ergangenen angefochtenen Bescheid wurde der Antrag des Beschwerdeführers vom 30. Mai 1995 auf Ausstellung einer Bestätigung über das Vorliegen eines Doppelwohnsitzes im Sinne des § 79 Abs. 3 KFG 1967 sowohl im Bundesgebiet als auch im Ausland (Surjan, Bosnien) abgewiesen. In seiner Beschwerde an den Verwaltungsgerichtshof macht der Beschwerdeführer Rechtswidrigkeit des Inhaltes des angefochtenen Bescheides und Rechtswidrigkeit infolge Verletzung von Verfahr... mehr lesen...
Index: 41/02 Melderecht90/02 Kraftfahrgesetz
Norm: HauptwohnsitzG 1994;KFG 1967 §79 Abs3 idF 1994/654;MeldeG 1991 §1 Abs7 idF 1994/505;
Rechtssatz: Die Definition des Hauptwohnsitzes in § 1 Abs 7 erster Satz MeldeG idF 1994/505 entspricht jener des ordentlichen Wohnsitzes iSd § 79 Abs 3 KFG in der Fassung VOR der 17ten Novelle. Die 17te Novelle, BGBl 1994/654, welche ua § 79 Abs 3 KFG an die durch das Hauptwohnsit... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein41/02 Melderecht90/02 Kraftfahrgesetz
Norm: KFG 1967 §79 Abs3 idF 1994/654;MeldeG 1991 §1 Abs7 idF 1994/505;VwRallg; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1996/10/29 96/11/0070 1 Stammrechtssatz Fahrten alle zwei bis drei Monate an einen Ort im Ausland, aus dem der Ehemann stammt und als Erbe die den Schwiegereltern gehörige Landwirtschaft und das Haus einmal übernehmen wird... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug ergangenen angefochtenen Bescheid wurde 1. gemäß § 64 Abs. 6 KFG 1967 dem Antrag des Beschwerdeführers vom 19. November 1993 auf Erteilung einer Lenkerberechtigung für Kraftfahrzeuge der Gruppe B aufgrund seiner polnischen Lenkerberechtigung keine Folge gegeben und 2. gemäß § 64 Abs. 5 KFG 1967 festgestellt, daß der Beschwerdeführer nicht mehr berechtigt sei, von seiner polnischen Lenkerberechtigung in Österreich Gebrauch zu machen. In seiner Beschwerde ... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein90/02 Kraftfahrgesetz
Norm: KFG 1967 §64 Abs5;KFG 1967 §64 Abs6;KFG 1967 §79 Abs3;VwRallg;
Rechtssatz: Die Frist des § 64 Abs 5 KFG, während der das Lenken eines KFZ auf Grund einer im Ausland erteilten Lenkerberechtigung durch Personen mit ihrem Hauptwohnsitz im Bundesgebiet zulässig ist, beginnt nicht mit Ablauf einer gem § 79 Abs 3 KFG erteilten Doppelwohnsitzbestätigung ne... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren90/02 Kraftfahrgesetz
Norm: AVG §38;AVG §68 Abs1;KFG 1967 §64 Abs6;KFG 1967 §79 Abs3;
Rechtssatz: Ob die Ausstellung einer Doppelwohnsitzbestätigung zu Recht erfolgt ist, braucht iZm der Erteilung einer Lenkerberechtigung gem § 64 Abs 6 KFG nicht mehr geprüft zu werden, weil ZUGUNSTEN des Lenkerberechtigten von einem berechtigten Lenken in der von der Doppelwohnsitzbestätigung umfa... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug ergangenen angefochtenen Bescheid wurde der Antrag der Beschwerdeführerin vom 11. Juli 1995 auf Ausstellung einer Bestätigung über das Vorliegen eines Doppelwohnsitzes im Sinne des § 79 Abs. 3 KFG 1967 in Wels und in Negotin ("Restjugoslawien") abgewiesen. In ihrer Beschwerde an den Verwaltungsgerichtshof macht die Beschwerdeführerin Rechtswidrigkeit des Inhaltes des angefochtenen Bescheides geltend; sie beantragt dessen kostenpflichtige Aufhebung. Die bela... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug ergangenen angefochtenen Bescheid wurde der (mit Eingaben vom 17. März und vom 5. Mai 1993 gestellte) Antrag des Beschwerdeführers auf Ausstellung einer Bestätigung über das Vorliegen eines Doppelwohnsitzes im Sinne des § 79 Abs. 3 KFG 1967 in Österreich und in der Türkei abgewiesen. In seiner Beschwerde an den Verwaltungsgerichtshof macht der Beschwerdeführer Rechtswidrigkeit infolge Verletzung von Verfahrensvorschriften und Rechtswidrigkeit des Inhaltes d... mehr lesen...
Index: 41/02 Melderecht41/02 Passrecht Fremdenrecht90/02 Kraftfahrgesetz
Norm: AufG 1992 §1 Abs1;FrG 1993 §23;FrG 1993 §5;KFG 1967 §79 Abs3;MeldeG 1954 §1 Abs7 idF 1994/505;
Rechtssatz: Für die Frage, ob der Lenkerberechtigte einen Hauptwohnsitz in der Türkei hat, ist es ohne Belang, daß das Fehlen von Aufenthalten in der Türkei seinen Grund darin hat, daß der vom Lenkerberechtigten angestrebte Wiedereinreisesicht... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein41/02 Melderecht90/02 Kraftfahrgesetz
Norm: KFG 1967 §79 Abs3 idF 1994/654;MeldeG 1991 §1 Abs7 idF 1994/505;VwRallg; Beachte Serie (erledigt im gleichen Sinn):
96/11/0067 E 16. Mai 1997
Rechtssatz: Fahrten alle zwei bis drei Monate an einen Ort im Ausland, aus dem der Ehemann stammt und als Erbe die den Schwiegereltern gehörige Landwirtschaft und das Haus einma... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug ergangenen angefochtenen Bescheid wurde der Beschwerdeführer wegen der Verwaltungsübertretung nach § 64 Abs. 1 KFG 1967 bestraft, weil er am 26. Jänner 1993 um 14.10 Uhr an einer näher bezeichneten Örtlichkeit einen dem Kennzeichen nach bestimmten PKW gelenkt habe, obwohl er zu dieser Zeit keine Lenkerberechtigung besessen habe. In der Begründung: ging die belangte Behörde davon aus, daß dem Beschwerdeführer die für die Gruppen A und B erteilte (österreichische)... mehr lesen...
Index: 90/02 Kraftfahrgesetz
Norm: KFG 1967 §64 Abs1;KFG 1967 §79 Abs3;
Rechtssatz: kein RS European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1994:1993030323.X01 Im RIS seit 19.03.2001 mehr lesen...
Aus der Beschwerde und der ihr angeschlossenen Ausfertigung des angefochtenen Bescheides ergibt sich, daß mit dem im Instanzenzug ergangenen angefochtenen Bescheid der Antrag des Beschwerdeführers vom 17. August 1992 auf Ausstellung einer Bestätigung über das Vorliegen eines Doppelwohnsitzes im Sinne des § 79 Abs. 3 KFG 1967, welche ihn dazu berechtigte, von seiner türkischen Lenkerberechtigung in Österreich Gebrauch zu machen, abgewiesen wurde. In seiner an den Verwaltungsgericht... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein40/01 Verwaltungsverfahren90/02 Kraftfahrgesetz
Norm: AVG §56;KFG 1967 §79 Abs3;VwRallg;
Rechtssatz: In einem Verfahren nach § 79 Abs 3 KFG haben die Behörden des Verwaltungsverfahrens zu beurteilen, ob sich aus den Angaben des Bf ergibt, daß die Aufenthalte des Bf in dem anderen Staat (hier: in der Türkei) nach Art und Ausmaß der Aufrechterhaltung bzw
Begründung: eines ordentl... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein90/02 Kraftfahrgesetz
Norm: KFG 1967 §79 Abs3;VwRallg;
Rechtssatz: In Besuchen, die in der Sorge um ein im Eigentum des Bf stehendes Haus und um seine darin wohnende betreuungsbedürftige Mutter erfolgen, ist keine Absicht zu erblicken, einen Mittelpunkt der Lebensinteressen zu unterhalten. Die Pflege von Kontakten zu nahen Angehörigen und die Verwaltung von Vermögenswerten in ... mehr lesen...
Mit Straferkenntnis der Bezirkshauptmannschaft vom 31. Jänner 1991 wurde der Beschwerdeführer, ein österreichischer Staatsbürger, soweit es für das verwaltungsgerichtliche Verfahren von Bedeutung ist, schuldig erkannt, er habe jeweils zu einem bestimmten Zeitpunkt an einem bestimmten Ort 1.) am 24. Juli 1990 seinen dem Kennzeichen nach (St ...) bestimmten Pkw und 2.) am 2. August 1990 einen dem Kennzeichen nach (St ...) bestimmten Lkw gelenkt, ohne im Besitz der erforderlichen Lenkerb... mehr lesen...
Index: 90/02 Kraftfahrgesetz
Norm: KFG 1967 §64 Abs1;KFG 1967 §79 Abs3; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1992/12/16 92/02/0223 1 Stammrechtssatz Hat der Beschwerdeführer seit mehr als einem Jahr vor der Tat einen ordentlichen Wohnsitz in Österreich, darf er von einer im Ausland erworbenen Lenkerberechtigung nur unter Einhaltung des § 79 Abs 3 KFG Gebrauch machen. Besitzt er keine Bestätigung im Sinne dieser... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug ergangenen angefochtenen Bescheid wurde der Beschwerdeführer schuldig erkannt, am 16. Juli 1991 gegen 9,30 Uhr ein dem Kennzeichen nach bestimmtes Kraftfahrzeug an einem näher beschriebenen Ort gelenkt zu haben, ohne im Besitze der erforderlichen Lenkerberechtigung zu sein. Er habe dadurch eine Übertretung nach § 64 Abs. 1 KFG 1967 begangen. Über ihn wurde eine Geldstrafe von S 30.000,-- (sechs Wochen Ersatzfreiheitsstrafe) verhängt. In seiner an den Verwal... mehr lesen...
Index: 90/02 Kraftfahrgesetz
Norm: KFG 1967 §64 Abs1;KFG 1967 §79 Abs3;
Rechtssatz: Hat der Beschwerdeführer seit mehr als einem Jahr vor der Tat einen ordentlichen Wohnsitz in Österreich, darf er von einer im Ausland erworbenen Lenkerberechtigung nur unter Einhaltung des § 79 Abs 3 KFG Gebrauch machen. Besitzt er keine Bestätigung im Sinne dieser Bestimmung, ist die erforderliche Lenkerberechtigung iSd § 64 Abs 1... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug ergangenen angefochtenen Bescheid wurde der Beschwerdeführer schuldig erkannt, er habe am 17. August 1990 um 16.50 Uhr an einem bestimmten Ort in Wien einen Pkw gelenkt, obwohl er nicht im Besitz einer gültigen Lenkerberechtigung gewesen sei. Er habe hiedurch eine Verwaltungsübertretung nach § 64 Abs. 1 KFG begangen. Es wurde eine Geldstrafe (Ersatzfreiheitsstrafe) verhängt. Hiegegen richtet sich die vorliegende Beschwerde, über die der Verwaltungsgerichtsh... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren90/02 Kraftfahrgesetz
Norm: AVG §13a;AVG §37;AVG §45 Abs2;KFG 1967 §64 Abs1;KFG 1967 §64 Abs5;KFG 1967 §79 Abs3; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1991/09/25 91/02/0035 3 Stammrechtssatz Da die Zulässigkeit des Gebrauches eines ausländischen Führerscheins davon abhängig ist, daß die Bestätigung gem § 79 Abs 3 KFG vorgewiesen wird, wäre für den Besch nichts gewonnen gewesen, w... mehr lesen...
Mit Eingabe vom 4. September 1990 begehrte die Beschwerdeführerin die Erteilung einer österreichischen Lenkerberechtigung für Kraftfahrzeuge der Gruppe B auf Grund der ihr am 21. August 1989 in Polen erteilten Lenkerberechtigung. Der Antrag wurde mit Bescheid der Bundespolizeidirektion Wels vom 17. Jänner 1991 gemäß § 64 Abs. 6 KFG 1967 abgewiesen. Der dagegen erhobenen Berufung der Beschwerdeführerin gab der Landeshauptmann von Oberösterreich mit Bescheid vom 16. Mai 1991 unter Bestä... mehr lesen...
Index: 90/02 Kraftfahrgesetz
Norm: KFG 1967 §64 Abs5;KFG 1967 §79 Abs3; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1991/04/16 90/11/0133 2 Stammrechtssatz Das Gesetz knüpft die Berechtigung zum Lenken von Kraftfahrzeugen auf Grund einer ausländischen Lenkerberechtigung nach Ablauf eines Jahres ab Wohnsitzbegründung in Österreich nicht schon an das Vorliegen eines Doppelwohnsitzes, sondern ausdrücklich auf das Vorlieg... mehr lesen...
Mit den im Instanzenzug ergangenen angefochtenen Bescheiden wurde der Beschwerdeführer schuldig erkannt, er habe 1. am 4. März 1990 um 3.10 Uhr (Bescheid vom 8. Jänner 1991) und 2. am 12. März 1990 um 23.46 Uhr (Bescheid vom 15. Jänner 1991) jeweils an näher bezeichneten Orten in Wels einen Pkw gelenkt, ohne im Besitz einer für diese Gruppe gültigen Lenkerberechtigung zu sein. Er habe hiedurch Verwaltungsübertretungen nach § 64 Abs. 1 KFG begangen. Es wurden Geldstrafen von je S 30.00... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren90/02 Kraftfahrgesetz
Norm: AVG §13a;AVG §37;AVG §45 Abs2;KFG 1967 §64 Abs1;KFG 1967 §79 Abs3; Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung
verbunden):
91/02/0036
Rechtssatz: Da die Zulässigkeit des Gebrauches eines ausländischen Führerscheins davon abhängig ist, daß die Bestätigung gem § 79 Abs 3 KFG vorgewiesen wird, wäre für den Besch nic... mehr lesen...
Index: 90/02 Kraftfahrgesetz
Norm: KFG 1967 §79 Abs3; Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung
verbunden):
91/02/0036
Rechtssatz: Ein Meldezettel kann eine Bestätigung iSd § 79 Abs 3 KFG nicht ersetzen; damit wird nur nachgewiesen, daß der Besch allenfalls melderechtlichen Vorschriften nachgekommen ist. European Case Law Identifier (ECLI) E... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug ergangenen Bescheid vom 6. Juni 1990 stellte der Landeshauptmann von Wien (in Bestätigung des Spruches des Bescheides der Bundespolizeidirektion Wien vom 6. November 1989) fest, der Beschwerdeführer sei gemäß § 64 Abs. 5 KFG 1967 nicht berechtigt, von seinem in der BRD ausgestellten Führerschein auf dem Gebiet der Republik Österreich Gebrauch zu machen. Gegen diesen Bescheid richtet sich die vorliegende Beschwerde, über die der Verwaltungsgerichtshof erwoge... mehr lesen...
Index: 90/02 Kraftfahrgesetz
Norm: KFG 1967 §64 Abs5;KFG 1967 §79 Abs3;
Rechtssatz: Das Gesetz knüpft die Berechtigung zum Lenken von Kraftfahrzeugen auf Grund einer ausländischen Lenkerberechtigung nach Ablauf eines Jahres ab Wohnsitzbegründung in Österreich nicht schon an das Vorliegen eines Doppelwohnsitzes, sondern ausdrücklich auf das Vorliegen einer nur auf Antrag auszustellenden, befristeten behördlichen Be... mehr lesen...
Mit Bescheid der Bundespolizeidirektion Wien (Verkehrsamt) vom 3. September 1982 wurde festgestellt, daß gemäß § 64 Abs. 5 KFG 1967 ein Recht des Beschwerdeführers, von seinem „französischen Führerschein“ auf dem Gebiet der Republik Österreich Gebrauch zu machen, nicht bestehe. Der Beschwerdeführer wurde aufgefordert, binnen zwei Wochen den Führerschein vorzulegen, „damit die Exkludierung eingetragen werden“ könne. In der Begründung: dieses Bescheides wurde festgestellt, daß der Beschw... mehr lesen...
Index: KFG90/02 Kraftfahrgesetz
Norm: KFG 1967 §79 Abs3 idF 1982/631
Rechtssatz: Ausführungen zur Relevanz der Behauptung des Bfrs, er habe einen Doppelwohnsitz iSd § 79 Abs 3 KFG 1967, wenn er nicht einmal behauptet, einen Antrag nach dieser Bestimmung gestellt zu haben. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1985:1984110027.X02 Im RIS seit 23.... mehr lesen...