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001 Verwaltungsrecht allgemeinNorm
KFG 1967 §79 Abs3 idF 1994/654;Beachte
Serie (erledigt im gleichen Sinn): 96/11/0067 E 16. Mai 1997Rechtssatz
Fahrten alle zwei bis drei Monate an einen Ort im Ausland, aus dem der Ehemann stammt und als Erbe die den Schwiegereltern gehörige Landwirtschaft und das Haus einmal übernehmen wird, erreichen nicht die Intensität, daß von einem weiteren Mittelpunkt der Lebensinteressen an diesem Ort gesprochen werden kann (Hinweis E v 27.4.1993, 93/11/0049).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1996:1996110070.X01Im RIS seit
19.03.2001