RS Vwgh 1991/9/25 91/02/0035

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Veröffentlicht am 25.09.1991
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Index

90/02 Kraftfahrgesetz

Norm

KFG 1967 §79 Abs3;

Beachte

Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden): 91/02/0036

Rechtssatz

Ein Meldezettel kann eine Bestätigung iSd § 79 Abs 3 KFG nicht ersetzen; damit wird nur nachgewiesen, daß der Besch allenfalls melderechtlichen Vorschriften nachgekommen ist.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1991:1991020035.X02

Im RIS seit

11.07.2001
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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