RS Vwgh 1999/2/9 98/11/0229

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 09.02.1999
beobachten
merken

Index

90/02 Kraftfahrgesetz

Norm

KFG 1967 §73 Abs2;
KFG 1967 §73 Abs3 Z1 idF 1997/I/103 ;
KFG 1967 §74 Abs1;

Rechtssatz

Wirtschaftliche Nachteile aufgrund der Entziehung der Lenkerberechtigung spielen bei der der Festsetzung der Zeit zugrunde liegenden Prognose, wann der Besitzer einer Lenkerberechtigung die Verkehrszuverlässigkeit wiedererlangen werde, keine Rolle.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1999:1998110229.X05

Im RIS seit

12.06.2001
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
Zurück Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten