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10/07 VerwaltungsgerichtshofNorm
AVG §61 Abs2;Rechtssatz
Ist nach § 123 Abs 1 KFG gegen einen Bescheid des LH eine Berufung an den Bundesminister zulässig, so ändert eine negative Rechtsmittelbelehrung daran nichts. Daher fehlt einer Beschwerde gegen den LH-Bescheid die Prozessvoraussetzung der Erschöpfung des Instanzenzuges. Eine negative Rechtsmittelbelehrung ermöglicht jedoch allenfalls die Wiedereinsetzung in den vorigen Stand gem § 71 Abs 1 lit b AVG.
Schlagworte
Offenbare Unzuständigkeit des VwGH Nichterschöpfung des Instanzenzuges Allgemein Allgemeine VerwaltungsverfahrensgesetzeEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1989:1988110125.X01Im RIS seit
08.02.2007