Index: 40/01 Verwaltungsverfahren90/02 Kraftfahrgesetz
Norm: KFG 1967 §101 Abs1 lita;KFG 1967 §102 Abs1;KFG 1967 §103 Abs1 Z1;VStG §5 Abs1;
Rechtssatz: Die Behauptung, die Lenker regelmäßig zu belehren, zu schulen und stichprobenartig zu überwachen, reicht zur Glaubhaftmachung des Bestehens eines wirksamen Kontrollsystems durch den Zulassungsbesitzer nicht aus (Hinweis E 13.11.1991, 91/03/0244 und 18.12.1991, 91/0... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren90/02 Kraftfahrgesetz
Norm: KFG 1967 §101 Abs1 lita;KFG 1967 §102 Abs1;KFG 1967 §103 Abs1 Z1;VStG §5 Abs1;
Rechtssatz: Im Rahmen eines wirksamen Kontrollsystems durch den Zulassungsbesitzer ist auch für die Hintanhaltung von eigenmächtigen Abweichungen von der vorgeschriebenen Fahrtroute Vorsorge zu treffen (hier: im Hinblick auf die großen Gewichtsschwankungen von Holz). ... mehr lesen...
Mit dem angefochtenen Bescheid wurde die Beschwerdeführerin im Instanzenzug schuldig erkannt, als handelsrechtliche Geschäftsführerin der H. Ges.m.b.H. und somit als im Sinne des § 9 VStG zur Vertretung nach außen berufene Person der genannten Gesellschaft, die Zulassungsbesitzerin eines dem Kennzeichen nach bestimmten LKWs gewesen sei, am 24. April 1991 nicht dafür gesorgt zu haben, daß das genannte Fahrzeug hinsichtlich der Beladung den kraftfahrrechtlichen Vorschriften entsprochen ... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren90/02 Kraftfahrgesetz
Norm: AVG §62 Abs1;AVG §62 Abs2;KFG 1967 §103 Abs1;KFG 1967 §41;
Rechtssatz: Der Zulassungsschein stellt lediglich eine Bestätigung über die Erlassung des Bescheides, der die Zulassung ausspricht, dar. Im Falle der Stattgebung wird dieser Bescheid gemäß § 62 Abs 1 AVG und § 62 Abs 2 AVG der Partei mündlich mitgeteilt und dies im Zulassungsakt durch einen Verme... mehr lesen...
Mit den im Instanzenzug ergangenen angefochtenen Bescheiden wurde der Beschwerdeführer schuldig erkannt, daß er es in seiner Eigenschaft als zur Vertretung einer näher bezeichneten Gesellschaft m.b.H. nach außen berufenes Organ verwaltungsstrafrechtlich zu verantworten habe, daß bei für die Gesellschaft zugelassenen LKWs, zweimal Überschreitungen des höchstzulässigen Gesamtgewichtes festgestellt worden seien. Dadurch habe er zwei Übertretungen des KFG 1967 (jeweils § 103 Abs. 1 in Ver... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof40/01 Verwaltungsverfahren90/02 Kraftfahrgesetz
Norm: KFG 1967 §101 Abs1 lita;KFG 1967 §103 Abs1;VStG §31 Abs1;VStG §32 Abs2;VStG §9 Abs1;VwGG §33a; Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung
verbunden):
94/02/0505
Rechtssatz: Behauptet der Beschuldigte, in Ansehung der ihm zur Last gelegten Verwaltungsübertretungen nach § 103 Abs 1 iVm ... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug ergangenen Bescheid des Landeshauptmannes von Wien vom 16. April 1994 wurde der am 26. Juni 1990 ausgestellte Taxilenkerausweis des Beschwerdeführers gemäß § 13 Abs. 1 iVm § 6 Abs. 1 Z. 3 der Betriebsordnung für den nichtlinienmäßigen Personenverkehr, BGBl. Nr. 951/1993 (BO 1994), auf die Dauer von 12 Monaten zurückgenommen. In der Begründung: führte die Berufungsbehörde aus, der Beschwerdeführer sei mit Straferkenntnis vom 13. Jänner 1994, Zl. Pst. 1717-Sg/... mehr lesen...
Index: 50/03 Personenbeförderung Güterbeförderung90/02 Kraftfahrgesetz
Norm: BetriebsO 1994 §13 Abs1;BetriebsO 1994 §6 Abs1 Z3;KFG 1967 §103 Abs1;
Rechtssatz: Wenn ein Taxilenker als Zulassungsbesitzer eines Kraftfahrzeuges nicht dafür sorgt, daß eine den Vorschriften des KFG entsprechende Begutachtungsplakette angebracht ist, und damit eine Verwaltungsübertretung nach § 103 Abs 1 KFG begeht, so ist dies bei Beurt... mehr lesen...
Mit Straferkenntnis der Bundespolizeidirektion Innsbruck vom 26. März 1993 wurde der Beschwerdeführer schuldig erkannt, als Zulassungsbesitzer eines dem Kennzeichen nach bestimmten Lkws nicht dafür gesorgt zu haben, daß das Fahrzeug und seine Beladung den Vorschriften entspreche, weil am 12. November 1992 um 14.30 Uhr auf der A 12 an einer näher bezeichneten Stelle festgestellt worden sei, daß das höchstzulässige Gesamtgewicht von 22.000 kg um 10.500 kg überschritten wurde und es sich... mehr lesen...
Mit Straferkenntnis der Bundespolizeidirektion Innsbruck vom 26. März 1993 wurde der Beschwerdeführer schuldig erkannt, als Zulassungsbesitzer eines dem Kennzeichen nach bestimmten Lkws nicht dafür gesorgt zu haben, daß das Fahrzeug und seine Beladung den Vorschriften entspreche, weil am 12. November 1992 um 14.30 Uhr auf der A 12 an einer näher bezeichneten Stelle festgestellt worden sei, daß das höchstzulässige Gesamtgewicht von 22.000 kg um 10.500 kg überschritten wurde und es sich... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren90/02 Kraftfahrgesetz
Norm: KFG 1967 §101 Abs1 lita;KFG 1967 §103 Abs1 Z1;VStG §5 Abs1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1992/03/25 92/02/0040 1 Stammrechtssatz Eine Glaubhaftmachung, daß den Beschuldigten an der Verletzung einer Verwaltungsvorschrift kein Verschulden trifft, ist in der bloßen Behauptung, es lägen bestimmte entlastende Umstände vor, nicht gegeben. Im Rahmen ... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren90/02 Kraftfahrgesetz
Norm: KFG 1967 §101 Abs1 lita;KFG 1967 §103 Abs1 Z1;VStG §44a Z2;
Rechtssatz: § 103 Abs 1 Z 1 KFG allein ist keine verletzte Verwaltungsvorschrift iSd § 44a Z 2 VStG; es ist vielmehr erforderlich, im
Spruch: des Straferkenntnisses anzuführen, welche bestimmte Vorschrift des KFG oder einer auf Grund dieses Gesetzes erlassenen Verordnung im Einzelfall verletzt w... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren90/02 Kraftfahrgesetz
Norm: KFG 1967 §101 Abs1 lita;KFG 1967 §103 Abs1 Z1;VStG §5 Abs1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1992/03/25 92/02/0040 1 Stammrechtssatz Eine Glaubhaftmachung, daß den Beschuldigten an der Verletzung einer Verwaltungsvorschrift kein Verschulden trifft, ist in der bloßen Behauptung, es lägen bestimmte entlastende Umstände vor, nicht gegeben. Im Rahmen ... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren90/02 Kraftfahrgesetz
Norm: KFG 1967 §101 Abs1 lita;KFG 1967 §103 Abs1 Z1;VStG §44a Z2;
Rechtssatz: § 103 Abs 1 Z 1 KFG allein ist keine verletzte Verwaltungsvorschrift iSd § 44a Z 2 VStG; es ist vielmehr erforderlich, im
Spruch: des Straferkenntnisses anzuführen, welche bestimmte Vorschrift des KFG oder einer auf Grund dieses Gesetzes erlassenen Verordnung im Einzelfall verletzt w... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug ergangenen angefochtenen Bescheid wurde der Beschwerdeführer im Zusammenhang mit der am 24. März 1992 erfolgten Überladung sowohl des Lkws als auch des Anhängers eines Kraftwagenzuges zweier Verwaltungsübertretungen nach § 103 Abs. 1 Z. 1 in Verbindung mit § 101 Abs. 1 lit. a KFG schuldig erkannt. Es wurden Geldstrafen von S 1.560,-- (Ersatzfreiheitsstrafe 72 Stunden) und S 2.210,-- (Ersatzfreiheitsstrafe 72 Stunden) verhängt. Hiegegen erhob der Beschwerdef... mehr lesen...
Mit Straferkenntnis der Bundespolizeidirektion Wien vom 3. Februar 1993 wurde die Beschwerdeführerin für schuldig befunden, sie habe es als "Verantwortlicher und somit als zur Vertretung des Zulassungsbesitzers des Kraftfahrzeuges mit dem Kennzeichen ... der Fa. H ... G ... nach außen Berufener" unterlassen, der Behörde auf ihr schriftliches Verlangen vom 6. Juli 1992, zugestellt am 13. Juli 1992, Auskunft zu erteilen, wer dieses Kraftfahrzeug an einem näher angeführten Ort abgestellt... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug ergangenen Bescheid der belangten Behörde vom 28. Juli 1993 wurde die Beschwerdeführerin für schuldig befunden, sie habe als im Sinne des § 9 VStG verantwortlich Beauftragte der K. GesmbH, etabliert in G., am 15. April 1991 im Hinblick auf die Verpflichtungen eines Zulassungsbesitzers nicht dafür gesorgt, daß das für diese GesmbH zum Verkehr zugelassene, den Kennzeichen nach bestimmte Fahrzeug (Lkw mit Anhänger) hinsichtlich der Beladung den kraftfahrrechtliche... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug ergangenen Bescheid der belangten Behörde vom 28. Juli 1993 wurde die Beschwerdeführerin für schuldig befunden, sie habe als im Sinne des § 9 VStG verantwortlich Beauftragte der K. GesmbH, etabliert in G., am 15. April 1991 im Hinblick auf die Verpflichtungen eines Zulassungsbesitzers nicht dafür gesorgt, daß das für diese GesmbH zum Verkehr zugelassene, den Kennzeichen nach bestimmte Fahrzeug (Lkw mit Anhänger) hinsichtlich der Beladung den kraftfahrrechtliche... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren90/02 Kraftfahrgesetz
Norm: KFG 1967 §101 Abs1 lita;KFG 1967 §103 Abs1 Z1;VStG §19;
Rechtssatz: Das Ausmaß der Überladung kann bei der Strafbemessung als erschwerend gewertet werden. Schlagworte Erschwerende und mildernde Umstände Diverses European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1993:1993020227.X03 Im RIS ... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof40/01 Verwaltungsverfahren90/02 Kraftfahrgesetz
Norm: KFG 1967 §101 Abs1 idF 1990/458;KFG 1967 §103 Abs1 idF 1990/458;KFGNov 13te;VStG §44a;VStG §52a Abs1;VwGG §26 Abs1;VwGG §34 Abs1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1992/02/27 92/02/0081 1 Stammrechtssatz Erläßt die Berufungsbehörde einen auf § 52a Abs 1 VStG gestützten Bescheid, mit dem eine Neufassung des Bescheidspruch... mehr lesen...
Index: 21/01 Handelsrecht40/01 Verwaltungsverfahren90/02 Kraftfahrgesetz
Norm: AVG §62 Abs4;HGB §17;KFG 1967 §103 Abs1;KFG 1967 §36 lite;VStG §44a Z1;VStG §9; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VWGH E 1992/03/25 92/02/0041 1 Stammrechtssatz Scheint als Zulassungsbesitzer die Firma, also der Name auf, unter dem der Besch als Kaufmann auftritt, ist Träger der daraus resultierenden Rechte und Pflichten iSd § 103 Abs 1 ... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren90/02 Kraftfahrgesetz
Norm: KFG 1967 §101 Abs1 lita;KFG 1967 §103 Abs1 Z1;VStG §19;
Rechtssatz: Mit einer Überladung ist eine Gefährdung der Verkehrssicherheit und eine überhöhte Abnützung des Straßenbelages verbunden. Schlagworte Erschwerende und mildernde Umstände Diverses European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1993:19930202... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren90/02 Kraftfahrgesetz
Norm: KFG 1967 §101 Abs1 lita;KFG 1967 §103 Abs1 Z1;VStG §19;
Rechtssatz: Das Ausmaß der Überladung kann bei der Strafbemessung als erschwerend gewertet werden. Schlagworte Erschwerende und mildernde Umstände Diverses European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1993:1993020227.X03 Im RIS ... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren90/02 Kraftfahrgesetz
Norm: KFG 1967 §101 Abs1 lita;KFG 1967 §103 Abs1 Z1;VStG §19;
Rechtssatz: Mit einer Überladung ist eine Gefährdung der Verkehrssicherheit und eine überhöhte Abnützung des Straßenbelages verbunden. Schlagworte Erschwerende und mildernde Umstände Diverses European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1993:19930202... mehr lesen...
Mit dem angefochtenen Bescheid vom 30. Juni 1993 wurde der Beschwerdeführer im Instanzenzug schuldig erkannt, er habe als Zulassungsbesitzer zum näher bezeichneten Tatzeitpunkt einen dem Kennzeichen nach bestimmten Lkw-Zug einer namentlich genannten Person zum Lenken überlassen, ohne dafür Sorge getragen zu haben, daß dieser Lkw-Zug und seine Beladung den gesetzlichen Vorschriften entsprochen habe, da bei der Fahrt auf einer näher beschriebenen Route bei einem Eigengewicht von 18.200 ... mehr lesen...
Mit dem angefochtenen Bescheid vom 30. Juni 1993 wurde der Beschwerdeführer im Instanzenzug schuldig erkannt, er habe als Zulassungsbesitzer zum näher bezeichneten Tatzeitpunkt einen dem Kennzeichen nach bestimmten Lkw-Zug einer namentlich genannten Person zum Lenken überlassen, ohne dafür Sorge getragen zu haben, daß dieser Lkw-Zug und seine Beladung den gesetzlichen Vorschriften entsprochen habe, da bei der Fahrt auf einer näher beschriebenen Route bei einem Eigengewicht von 18.200 ... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren90/02 Kraftfahrgesetz
Norm: KFG 1967 §101 Abs1 lita;KFG 1967 §103 Abs1 Z1;VStG §5 Abs1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1990/09/19 90/03/0148 3 Stammrechtssatz Dienstanweisungen können den Zulassungsbesitzer (das Organ gemäß § 9 Abs 1 VStG) von seiner Verantwortung gem § 103 Abs 1 iVm § 101 Abs 1 KFG nicht entlasten, zumal eine Überwälzung der den Zulassungsbesitzer treffen... mehr lesen...
Index: 90/02 Kraftfahrgesetz
Norm: KFG 1967 §101 Abs1 lita;KFG 1967 §103 Abs1 Z1;
Rechtssatz: Der Zulassungsbesitzer kann sich nicht durch bloße Dienstanweisungen, etwa an den Kraftfahrer, von seiner in § 103 Abs 1 Z 1 iVm § 101 Abs 1 lit a KFG ohne ein entsprechendes wirksames Kontrollsystem entlasten, wobei bloß stichprobenartig durchgeführte Kontrollen die Anforderung an ein solches wirksames Kontrollsystem nic... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren90/02 Kraftfahrgesetz
Norm: KFG 1967 §101 Abs1 lita;KFG 1967 §103 Abs1 Z1;VStG §5 Abs1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1990/09/19 90/03/0148 3 Stammrechtssatz Dienstanweisungen können den Zulassungsbesitzer (das Organ gemäß § 9 Abs 1 VStG) von seiner Verantwortung gem § 103 Abs 1 iVm § 101 Abs 1 KFG nicht entlasten, zumal eine Überwälzung der den Zulassungsbesitzer treffen... mehr lesen...
Index: 90/02 Kraftfahrgesetz
Norm: KFG 1967 §101 Abs1 lita;KFG 1967 §103 Abs1 Z1;
Rechtssatz: Der Zulassungsbesitzer kann sich nicht durch bloße Dienstanweisungen, etwa an den Kraftfahrer, von seiner in § 103 Abs 1 Z 1 iVm § 101 Abs 1 lit a KFG ohne ein entsprechendes wirksames Kontrollsystem entlasten, wobei bloß stichprobenartig durchgeführte Kontrollen die Anforderung an ein solches wirksames Kontrollsystem nic... mehr lesen...