RS Vwgh 1995/9/8 95/02/0238

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Veröffentlicht am 08.09.1995
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Index

40/01 Verwaltungsverfahren
90/02 Kraftfahrgesetz

Norm

KFG 1967 §101 Abs1 lita;
KFG 1967 §103 Abs1;
VStG §44a lita;
VStG §44a Z1 impl;

Beachte

Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden):95/02/0240

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 85/02/0102 E 14. Februar 1985 RS 3

Stammrechtssatz

Die Tatanlastung, der Bfr habe es unterlassen, dafür zu sorgen, dass ein bestimmter Lkw hinsichtlich eines bestimmten Gewichtes nicht überladen wird, unter Anführung einer bestimmten Gemeinde und der Uhrzeit, genügt dem § 44 a lit a VStG.

Schlagworte

"Die als erwiesen angenommene Tat" Begriff Tatort

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1995:1995020238.X01

Im RIS seit

03.04.2001

Zuletzt aktualisiert am

21.03.2012
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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