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40/01 VerwaltungsverfahrenNorm
KFG 1967 §101 Abs1 lita;Rechtssatz
Im Rahmen eines wirksamen Kontrollsystems durch den Zulassungsbesitzer ist auch für die Hintanhaltung von eigenmächtigen Abweichungen von der vorgeschriebenen Fahrtroute Vorsorge zu treffen (hier: im Hinblick auf die großen Gewichtsschwankungen von Holz).
Schlagworte
Verantwortung für Handeln anderer Personen Besondere RechtsgebieteEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1995:1995030049.X02Im RIS seit
19.03.2001Zuletzt aktualisiert am
21.03.2011