Index: 90/02 Kraftfahrgesetz
Norm: KFG 1967 §103 Abs1 Z1;KFG 1967 §4 Abs7a;
Rechtssatz: Die Regelung des § 4 Abs. 7a (erster Satz) KFG 1967 gilt für einen Transport von Rundholz aus dem Wald nur "bis zum nächstgelegenen technisch geeigneten Verladebahnhof oder Verarbeitungsbetrieb" (höchstens jedoch 100 km Luftlinie). Ohne ein solches "Ziel" ist diese Bestimmung sohin nicht anwendbar. Europ... mehr lesen...
Index: 90/02 Kraftfahrgesetz
Norm: KFG 1967 §103 Abs1 Z1;KFG 1967 §4 Abs7a;
Rechtssatz: Die Regelung des § 4 Abs. 7a (erster Satz) KFG 1967 gilt für einen Transport von Rundholz aus dem Wald nur "bis zum nächstgelegenen technisch geeigneten Verladebahnhof oder Verarbeitungsbetrieb" (höchstens jedoch 100 km Luftlinie). Ohne ein solches "Ziel" ist diese Bestimmung sohin nicht anwendbar. Europ... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug ergangenen angefochtenen Bescheid wurde der Beschwerdeführer für schuldig erkannt, er habe als Zulassungsbesitzer eines dem Kennzeichen nach bestimmten Kraftfahrzeuges dieses einer näher genannten dritten Person zum Lenken überlassen, sodass diese am 30. März 2004 zu einer näher genannten Zeit an einem näher umschriebenen Ort in Wien das Kraftfahrzeug habe lenken können, obwohl ihr die Lenkberechtigung entzogen worden sei. Der Beschwerdeführer habe § 103 Abs. 1... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug ergangenen angefochtenen Bescheid wurde der Beschwerdeführer für schuldig erkannt, er habe als Zulassungsbesitzer eines dem Kennzeichen nach bestimmten Kraftfahrzeuges dieses einer näher genannten dritten Person zum Lenken überlassen, sodass diese am 30. März 2004 zu einer näher genannten Zeit an einem näher umschriebenen Ort in Wien das Kraftfahrzeug habe lenken können, obwohl ihr die Lenkberechtigung entzogen worden sei. Der Beschwerdeführer habe § 103 Abs. 1... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof19/05 Menschenrechte40/01 Verwaltungsverfahren90/02 Kraftfahrgesetz
Norm: KFG 1967 §103 Abs1 Z3 lita;MRK Art6;VStG §51e idF 2002/I/065;VwGG §42 Abs2 Z3 litc;
Rechtssatz: Der Bsch hat in seiner Berufung vorgebracht, nach seinem Wissensstand hätte der Lenker des Kraftfahrzeuges zum Zeitpunkt der Zurverfügungstellung des Kraftfahrzeuges über die erforderliche Lenkberechtigung verfüg... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof19/05 Menschenrechte40/01 Verwaltungsverfahren90/02 Kraftfahrgesetz
Norm: KFG 1967 §103 Abs1 Z3 lita;MRK Art6;VStG §51e idF 2002/I/065;VwGG §42 Abs2 Z3 litc;
Rechtssatz: Der Bsch hat in seiner Berufung vorgebracht, nach seinem Wissensstand hätte der Lenker des Kraftfahrzeuges zum Zeitpunkt der Zurverfügungstellung des Kraftfahrzeuges über die erforderliche Lenkberechtigung verfüg... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug ergangenen Bescheid der belangten Behörde vom 2. Februar 2005 wurde der Beschwerdeführer schuldig erkannt, er habe es als handelsrechtlicher Geschäftsführer und somit gemäß § 9 Abs. 1 VStG als nach außen hin zur Vertretung berufenes Organ der G GmbH, die Zulassungsbesitzerin des dem Kennzeichen nach näher bestimmten Lkw's mit Anhänger sei, unterlassen dafür Sorge zu tragen, dass das Fahrzeug bzw. dessen Beladung am 25. Mai 2004 um 15.59 Uhr in "Achenkirch, auf ... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug ergangenen Bescheid der belangten Behörde vom 2. Februar 2005 wurde der Beschwerdeführer schuldig erkannt, er habe es als handelsrechtlicher Geschäftsführer und somit gemäß § 9 Abs. 1 VStG als nach außen hin zur Vertretung berufenes Organ der G GmbH, die Zulassungsbesitzerin des dem Kennzeichen nach näher bestimmten Lkw's mit Anhänger sei, unterlassen dafür Sorge zu tragen, dass das Fahrzeug bzw. dessen Beladung am 25. Mai 2004 um 15.59 Uhr in "Achenkirch, auf ... mehr lesen...
I. 1. Mit Bescheid der Bundespolizeidirektion Wien vom 19. Dezember 2000 wurde der Antrag des Beschwerdeführers auf Ausstellung eines Ausweises für Schülertransporte gemäß § 2 in Verbindung mit § 16 Abs 4 der Betriebsordnung für den nichtlinienmäßigen Personenverkehr, BGBl. Nr. 951/1993 idF BGBl. Nr. 1028/1994 (BO 1994), abgewiesen. Angesichts von vier - nach Geschäftszahl, Datum und angewendeter Gesetzesstelle aufgelisteten - verwaltungsstrafrechtlichen Vormerkungen und einer Ve... mehr lesen...
Index: 50/03 Personenbeförderung Güterbeförderung90/02 Kraftfahrgesetz
Norm: BetriebsO 1994 §16 Abs4 idF 1994/1028;KFG 1967 §103 Abs1;KFG 1967 §134;KFG 1967 §36 lite;
Rechtssatz: Die Bestrafung wegen einer Verwaltungsübertretung nach § 134 iVm § 103 Abs. 1 iVm § 36 lit. e KFG (der Zulassungsbesitzer eines Kraftfahrzeuges hat nicht dafür gesorgt, dass am Fahrzeug eine den Vorschriften entsprechende Begutachtungspla... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug ergangenen Bescheid der belangten Behörde vom 9. August 2002 wurde der Beschwerdeführer wie folgt schuldig erkannt: "Sie haben als Zulassungsbesitzer des Sattelzugfahrzeuges mit dem behördlichen Kennzeichen ... und des Anhängers mit dem behördlichen Kennzeichen ... nicht dafür gesorgt, dass a) der von Herrn E ... am 17.01.2002, um 09.10 Uhr, in Wiener Neustadt, auf der A 2, auf Höhe km 45,5 Richtung Norden gelenkte Kraftwagenzug und dessen Beladung den Vor... mehr lesen...
Mit ihrem im Instanzenzug ergangenen angefochtenen Bescheid sprach die belangte Behörde aus, der Beschwerdeführer habe am 8. August 2003 um 9.35 Uhr im Gemeindegebiet von Fischamend auf der A 4 an einem näher bezeichneten Ort mit seinem dem polizeilichen Kennzeichen nach bestimmten Kraftfahrzeug 1. als Zulassungsbesitzer dieses Fahrzeuges nicht dafür gesorgt, dass das Fahrzeug den gesetzlichen Vorschriften entsprochen habe und zwar dem § 10 Abs. 1 KFG, da die Windschutzscheibe 10 Ste... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug ergangenen Bescheid der belangten Behörde vom 9. August 2002 wurde der Beschwerdeführer wie folgt schuldig erkannt: "Sie haben als Zulassungsbesitzer des LKW mit dem behördlichen Kennzeichen ... und des Anhängers mit dem behördlichen Kennzeichen ... nicht dafür gesorgt, dass a) der von Herrn P ... am 20.03.2002, um 11.20 Uhr, in Wiener Neustadt, auf der A 2, ca. km 45,0 Richtung Norden gelenkte Kraftwagenzug und dessen Beladung den Vorschriften des Kraftfa... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug ergangenen Bescheid der belangten Behörde vom 9. August 2002 wurde der Beschwerdeführer wie folgt schuldig erkannt: "Sie haben als Zulassungsbesitzer des Sattelzugfahrzeuges mit dem behördlichen Kennzeichen ... und des Anhängers mit dem behördlichen Kennzeichen ... nicht dafür gesorgt, dass a) der von Herrn E ... am 17.01.2002, um 09.10 Uhr, in Wiener Neustadt, auf der A 2, auf Höhe km 45,5 Richtung Norden gelenkte Kraftwagenzug und dessen Beladung den Vor... mehr lesen...
Mit ihrem im Instanzenzug ergangenen angefochtenen Bescheid sprach die belangte Behörde aus, der Beschwerdeführer habe am 8. August 2003 um 9.35 Uhr im Gemeindegebiet von Fischamend auf der A 4 an einem näher bezeichneten Ort mit seinem dem polizeilichen Kennzeichen nach bestimmten Kraftfahrzeug 1. als Zulassungsbesitzer dieses Fahrzeuges nicht dafür gesorgt, dass das Fahrzeug den gesetzlichen Vorschriften entsprochen habe und zwar dem § 10 Abs. 1 KFG, da die Windschutzscheibe 10 Ste... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug ergangenen Bescheid der belangten Behörde vom 9. August 2002 wurde der Beschwerdeführer wie folgt schuldig erkannt: "Sie haben als Zulassungsbesitzer des LKW mit dem behördlichen Kennzeichen ... und des Anhängers mit dem behördlichen Kennzeichen ... nicht dafür gesorgt, dass a) der von Herrn P ... am 20.03.2002, um 11.20 Uhr, in Wiener Neustadt, auf der A 2, ca. km 45,0 Richtung Norden gelenkte Kraftwagenzug und dessen Beladung den Vorschriften des Kraftfa... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein90/02 Kraftfahrgesetz
Norm: KFG 1967 §10 Abs1;KFG 1967 §102 Abs1;KFG 1967 §103 Abs1 Z1;VwRallg;
Rechtssatz: Der Vorschrift des § 10 Abs. 1 KFG 1967 ist zu entnehmen, dass eine Strafbarkeit des Lenkers bzw Zulassungsbesitzers des Kraftfahrzeuges (vgl. § 102 Abs. 1 und § 103 Abs. 1 Z. 1 KFG 1967) vorliegt, wenn durch den Zustand der Windschutzscheibe vom Material her das "sicher... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren90/02 Kraftfahrgesetz
Norm: AVG §46;KFG 1967 §101 Abs1 lita;KFG 1967 §103 Abs1 Z1;KFG 1967 §4 Abs7a;VStG §24; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 2002/02/0231 E 20. Mai 2003 RS 1
(Hier mit dem Zusatz: Da sohin dem Vorbringen des Besch die zur
Erweckung begründeter Bedenken gegen die Richtigkeit des
Messergebnisses notwendige Substanz mangelte, bedurfte es auch
keiner weiteren Ermittlungen bezüglich der Dur... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren90/02 Kraftfahrgesetz
Norm: AVG §52;KFG 1967 §102 Abs1;KFG 1967 §103 Abs1 Z1;KFG 1967 §4 Abs7a;VStG §19; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 2002/03/0251 E 20. Juli 2004 RS 2
(Hier: Übertretung gemäß § 103 Abs 1 Z 1 KFG 1967) Stammrechtssatz Für die Übertretung gemäß § 102 Abs. 1 i.V.m. § 4 Abs. 7a KFG ist das Überschreiten des gesetzlich vorgesehenen höchsten zulässigen Gesamtgewicht... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren90/02 Kraftfahrgesetz
Norm: AVG §46;AVG §52;KFG 1967 §101 Abs1 lita;KFG 1967 §103 Abs1 Z1;KFG 1967 §4 Abs7a;VStG §24; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 2002/02/0231 E 20. Mai 2003 RS 1
(Hier mit dem Zusatz: Da sohin dem Vorbringen des Besch die zur
Erweckung begründeter Bedenken gegen die Richtigkeit des
Messergebnisses notwendige Substanz mangelte, bedurfte es auch
keiner weiteren Ermittlungen bezüglich... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein90/02 Kraftfahrgesetz
Norm: KFG 1967 §10 Abs1;KFG 1967 §102 Abs1;KFG 1967 §103 Abs1 Z1;VwRallg;
Rechtssatz: Der Vorschrift des § 10 Abs. 1 KFG 1967 ist zu entnehmen, dass eine Strafbarkeit des Lenkers bzw Zulassungsbesitzers des Kraftfahrzeuges (vgl. § 102 Abs. 1 und § 103 Abs. 1 Z. 1 KFG 1967) vorliegt, wenn durch den Zustand der Windschutzscheibe vom Material her das "sicher... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren90/02 Kraftfahrgesetz
Norm: AVG §46;KFG 1967 §101 Abs1 lita;KFG 1967 §103 Abs1 Z1;KFG 1967 §4 Abs7a;VStG §24; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 2002/02/0231 E 20. Mai 2003 RS 1
(Hier mit dem Zusatz: Da sohin dem Vorbringen des Besch die zur
Erweckung begründeter Bedenken gegen die Richtigkeit des
Messergebnisses notwendige Substanz mangelte, bedurfte es auch
keiner weiteren Ermittlungen bezüglich der Dur... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren90/02 Kraftfahrgesetz
Norm: AVG §52;KFG 1967 §102 Abs1;KFG 1967 §103 Abs1 Z1;KFG 1967 §4 Abs7a;VStG §19; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 2002/03/0251 E 20. Juli 2004 RS 2
(Hier: Übertretung gemäß § 103 Abs 1 Z 1 KFG 1967) Stammrechtssatz Für die Übertretung gemäß § 102 Abs. 1 i.V.m. § 4 Abs. 7a KFG ist das Überschreiten des gesetzlich vorgesehenen höchsten zulässigen Gesamtgewicht... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren90/02 Kraftfahrgesetz
Norm: AVG §46;AVG §52;KFG 1967 §101 Abs1 lita;KFG 1967 §103 Abs1 Z1;KFG 1967 §4 Abs7a;VStG §24; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 2002/02/0231 E 20. Mai 2003 RS 1
(Hier mit dem Zusatz: Da sohin dem Vorbringen des Besch die zur
Erweckung begründeter Bedenken gegen die Richtigkeit des
Messergebnisses notwendige Substanz mangelte, bedurfte es auch
keiner weiteren Ermittlungen bezüglich... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug ergangenen Bescheid der belangten Behörde vom 24. März 2004 wurde der Beschwerdeführer schuldig erkannt, er habe es als handelsrechtlicher Geschäftsführer und somit im Sinne des § 9 VStG verwaltungsstrafrechtliches Organ der G GmbH, welche Zulassungsbesitzerin des Sattelzugfahrzeuges mit dem amtlichen Kennzeichen ... und des Sattelanhängers mit dem amtlichen Kennzeichen ... sei, unterlassen dafür zu sorgen, dass das Sattelkraftfahrzeug und seine Beladung den Vo... mehr lesen...
Mit Straferkenntnis der Bundespolizeidirektion Wien, Bezirkspolizeikommissariat Floridsdorf, vom 5. Dezember 2001, wurde der Mitbeteiligte als handelsrechtlicher Geschäftsführer der Zulassungsbesitzerin, einer näher genannten Gesellschaft m.b.H. mit Sitz in Tulln (Niederösterreich), und somit als verwaltungsstrafrechtlich Verantwortlicher im Sinne des § 9 VStG hinsichtlich mehrerer Übertretungen des § 103 Abs. 1 (Z. 1) i.V.m. weiteren, näher genannten Bestimmungen des KFG, welche mit ... mehr lesen...
Mit Straferkenntnis der Bundespolizeidirektion Wien, Bezirkspolizeikommissariat Floridsdorf, vom 5. Dezember 2001, wurde der Mitbeteiligte als handelsrechtlicher Geschäftsführer der Zulassungsbesitzerin, einer näher genannten Gesellschaft m.b.H. mit Sitz in Tulln (Niederösterreich), und somit als verwaltungsstrafrechtlich Verantwortlicher im Sinne des § 9 VStG hinsichtlich mehrerer Übertretungen des § 103 Abs. 1 (Z. 1) i.V.m. weiteren, näher genannten Bestimmungen des KFG, welche mit ... mehr lesen...
Index: 90/02 Kraftfahrgesetz
Norm: KFG 1967 §103 Abs1;KFG 1967 §4 Abs7a;
Rechtssatz: Eine Überschreitung der Summe der Gesamtgewichte um 4.400 kg bzw. 11 % ist sowohl absolut als auch relativ gesehen derart beträchtlich, dass die Verwendung einer Waage, deren Eichung (im Übrigen: erst seit 23 Tagen) abgelaufen war, und die bei der Nacheichung "justiert" werden musste, keinen Zweifel aufkommen lässt, dass eine Über... mehr lesen...
Index: 90/02 Kraftfahrgesetz
Norm: KFG 1967 §103 Abs1;KFG 1967 §4 Abs7a;
Rechtssatz: Bei einer Übertretung iSd § 103 Abs 1 iVm § 4 Abs 7a KFG 1967 kommt es nicht auf den Auftrag an, sondern auf das tatsächliche Gewicht, das gerade bei Holz bekanntermaßen Schwankungen unterliegt. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:2004:2004020181.X05 Im RIS seit ... mehr lesen...
Index: 90/02 Kraftfahrgesetz
Norm: KFG 1967 §103 Abs1;KFG 1967 §4 Abs7a;
Rechtssatz: Zur Lösung der Frage, ob die gemessene Überladung "beträchtlich" ist, kommt es auf den jeweiligen einzelnen Wiegevorgang und das dabei erzielte Ergebnis und nicht auf einen Durchschnitt der Ergebnisse mehrerer Wiegevorgänge an. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:2004:2004020181.X02 ... mehr lesen...