Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: FinStrG §36 Abs1;FinStrG §8 Abs2;FinStrG §9;
Rechtssatz: Der Abgabepflichtige (hier: ein deutscher, ständig im Exportgeschäft tätiger Markenhändler) muß beim Export in einen Staat außerhalb der Europäischen Gemeinschaften mit weitergehenden Förmlichkeiten rechnen. Daß der Export von Waren mit gewissen Förmlichkeiten verbunden ist, muß ihm aufgrund seiner ... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: FinStrG;VwGG §30 Abs2;
Rechtssatz: Nichtstattgebung - Zurückweisung einer Beschwerde gegen die Einleitung eines Finanzstrafverfahrens - Dem § 30 Abs 1 und 2 VwGG kann deutlich der Wille des Gesetzgebers entnommen werden, daß die bei jedem anfechtbaren und angefochtenen Verwaltungsakt eigentümliche "Beschwerde" für sich allein b... mehr lesen...
Im Beschwerdefall ist allein strittig, ob die amtswegige Wiederaufnahme der Verfahren betreffend die Einkommensteuer des Beschwerdeführers für die Jahre 1977 bis 1981 zulässig ist. Der Beschwerdeführer stellt dies deshalb in Abrede, weil eine solche Wiederaufnahme gemäß § 304 BAO nach Eintritt der Verjährung ausgeschlossen und im Beschwerdefall das Recht, die Einkommensteuer für die Jahre 1977 bis 1981 festzusetzen, im Zeitpunkt der Wiederaufnahme wegen Ablaufes der Fünfjahresfrist de... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: FinStrG §8;FinStrG §9;
Rechtssatz: Selbst der bedingte Vorsatz (dolus eventualis) setzt eine die Abgabenverkürzung in Kauf nehmende zielgerichtete subjektive Einstellung des Täters voraus (Hinweis E 6.12.1990, 90/16/0153; E 6.12.1990, 90/16/0180). Bloßer Unbedacht und Leichtsinn reichen für die Annahme bedingten Vorsatzes nicht aus (Hinweis OGH 20.11.1975... mehr lesen...
Zur Begründung: des Antrages bringt die Beschwerdeführerin vor, zwingende öffentliche Interessen stünden der aufschiebenden Wirkung nicht entgegen. Die Zahlung der verhängten Geldstrafe sei der Beschwerdeführerin nicht möglich, es käme nur die Verbüßung der Ersatzfreiheitsstrafe in Betracht. Diese würde einen unwiederbringlichen Schaden verursachen, weil die tatsächlichen Folgen dieser Strafverbüßung nicht mehr abzugelten wären. Ob das Hindernis zwingender öffentlicher Interessen der a... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: FinStrG;VwGG §30 Abs2;
Rechtssatz: Nichtstattgebung - Zurückweisung einer Berufung in einer Finanzstrafsache wegen Abgabenhinterziehung und Ordnungswidrigkeit (Lohnsteuer, Dienstgeberbeiträge, Umsatzsteuer) - Ob das Hindernis zwingender öffentlicher Interessen der aufschiebenden Wirkung entgegensteht, ist erst von Bedeutung, we... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: FinStrG;VwGG §30 Abs2; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 2320/80 B 22. September 1980 RS 1 Stammrechtssatz Mangelt dem Bf jegliches Einkommen und exekutiv pfändbares Vermögen, dann wäre mit dem Vollzug des angef. B für ihn ein unverhältnismäßiger Nachteil nicht verbunden, wobei für den Fall einer Änderung seiner Einkommens- und ... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer betreibt eine Facharztordination für Psychiatrie und Neurologie in X. Daneben ist er auch für das dortige gerichtsmedizinische Institut und als gerichtlich beeideter Sachverständiger tätig. Mit dem im Instanzenzug ergangenen angefochtenen Bescheid wurde der Beschwerdeführer der Abgabenhinterziehung nach § 33 Abs. 1 FinStrG und der fahrlässigen Abgabenverkürzung nach § 34 Abs. 1 FinStrG schuldig erkannt. Es wurde eine Geldstrafe von S 45.000,-- (Ersatzfreiheitsstra... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: FinStrG §9; Beachte Besprechung in:ÖStZB 1991, 436;
Rechtssatz: Bei wiederholten Sorgfaltsverletzungen (hier: in drei Jahren 34 Übertragungsfehler bei der Erfassung der Bankeingänge) muß die Finanzstrafbehörde nicht zur Annahme einer entschuldbaren Fehlleistung im Sinne des § 9 FinStrG gelangen. European Case Law Id... mehr lesen...
Bezüglich des zum Teil identen Sachverhaltes und der bisherigen Verfahrensabläufe wird, um Wiederholungen zu vermeiden, auf die beiden Erkenntnisse des Verwaltungsgerichtshofes vom 7. Mai 1987, Zl. 87/16/0035, und vom 8. Feber 1990, Zl. 89/16/0044, verwiesen. Mit dem erstgenannten, die Beschwerdeführerin betreffenden Erkenntnis war der Bescheid der belangten Behörde vom 16. Jänner 1987, mit dem die Zollschuld kraft Gesetzes hinsichtlich der vom Schuldspruch 2. erfaßten Damenarmban... mehr lesen...
Index: 24/01 Strafgesetzbuch32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: FinStrG §8 Abs2;FinStrG §9;StGB §6 Abs1;StGB §9 Abs2; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 87/16/0131 E 1. Dezember 1987 VwSlg 6274 F/1987 RS 6 Stammrechtssatz Das Maß der vom Täter zu beobachtenden Sorgfalt bestimmt sich nach subjektiven Gesichtspunkten. In jedem Falle muß der Betroffene zumindest so sorgfältig verfahren, wie er es in se... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: FinStrG §36 Abs1;FinStrG §8 Abs2;FinStrG §9;FinStrG §98 Abs1;
Rechtssatz: Einer Studentin der Rechtswissenschaft, der Schmuckstücke ohne eine österreichische Punze von einem "Weltreisenden" im Zollausland übergeben werden, hätten nach den Erfahrungen des täglichen Lebens zumindest Zweifel dahingehend aufkommen müssen, daß diese Schmuckstücke nicht aus dem... mehr lesen...
Index: 20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: ABGB §2;FinStrG §9;VStG §5 Abs2;
Rechtssatz: Die Unkenntnis des G kann nur dann als unverschuldet angesehen werden, wenn dem Normadressaten die kundgemachte Rechtsvorschrift trotz Anwendung der nach seinen Verhältnissen erforderlichen Sorgfalt unbekannt geblieben ist (Hinweis E 18.4... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: FinStrG §8 Abs2;FinStrG §9;
Rechtssatz: Daß wertvolle Schmuckstücke bei ihrer Einfuhr in das Zollgebiet zollpflichtig sind, kann als jedermann bekannt vorausgesetzt werden. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1990:1989160046.X04 Im RIS seit 17.08.2001 mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug ergangenen angefochtenen Bescheid wies die belangte Behörde die vom Beschwerdeführer gegen das Erkenntnis des Spruchsenates I beim Finanzamt für den 1. Bezirk in Wien erhobene Berufung als unbegründet ab und erkannte damit den Beschwerdeführer für schuldig, er habe im Bereiche des Finanzamtes für den 12., 13., 14. und 23. Bezirk in Wien vorsätzlich durch Abgabe einer unrichtigen Umsatzsteuererklärung für das Jahr 1981, sohin unter Verletzung einer abgabenrechtl... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht32/04 Steuern vom Umsatz
Norm: FinStrG §33 Abs1;FinStrG §9;UStG 1972 §17;UStG 1972 §20 Abs1; Beachte Besprechung in:
ÖStZB 1991, 145;
Rechtssatz: Ein dem Abgabepflichtigen bei der Abfassung der Umsatzsteuererklärung für ein bestimmtes Jahr unterlaufener Rechtsirrtum über die anzuwendende Besteuerungsmethode (Besteuerung nach vereinnahmten oder ve... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug ergangenen, vor dem Verwaltungsgerichtshof angefochtenen Bescheid entschied die Finanzlandesdirektion für Steiermark als Finanzstrafbehörde zweiter Instanz über die Berufung des Beschwerdeführers gegen das Erkenntnis des Zollamtes Graz als Finanzstrafbehörde erster Instanz vom 25. Juli 1985 betreffend Finanzvergehen wie folgt: "Der Berufung wird teilweise stattgegeben. N, geboren am 15. Oktober 1939 in X, kanadischer Staatsangehöriger, Geschäftsmann, wo... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht35/02 Zollgesetz
Norm: FinStrG §9;ZollG 1988 §93 Abs7; Beachte Besprechung in:
ÖStZ 1990, 369;
Rechtssatz: Räumt der AbgPfl selbst ein, wohl die Bestimmung des § 93 Abs 7 ZollG 1988, nicht jedoch die Judikatur und das Schrifttum zu dieser Rechtsvorschrift gekannt zu haben, so ist der AbgPfl wegen der behaupteten Unkenntnis der Rechtslage nicht al... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: FinStrG §9 idF 1975/335; Beachte Besprechung in:
ÖStZ 1990, 369;
Rechtssatz: Nach § 9 FinStrG idF 1975/335 schließt nur der entschuldbare Irrtum auch die Fahrlässigkeit aus (Hinweis E 28.6.1989, 89/16/0051). European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1990:1989160044.X08 Im RIS seit ... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: FinStrG §9 idF 1975/335; Beachte Besprechung in:
ÖStZ 1990, 369; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 84/16/0237 E 18. April 1985 VwSlg 5992 F/1985 RS 2 Stammrechtssatz Die Unkenntnis des Gesetzes kann nur dann als unverschuldet angesehen werden, wenn dem Normadressaten die Rechtsvorschrift trotz Anwendung der nach seinen Verhältnissen erforde... mehr lesen...
Index: 24/01 Strafgesetzbuch32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: FinStrG §8 Abs2;FinStrG §9;StGB §9; Beachte Besprechung in:
ÖStZ 1990, 369;
Rechtssatz: AusfzF, ob es dem AbgPfl (hier: einem weitgereisten Geschäftsmann) zumutbar ist, sich nach den für ihn in Frage kommenden Rechtsvorschriften (hier: abgabenrechtliche und monopolrechtliche Vorschriften) zu erkundigen. ... mehr lesen...
Index: 24/01 Strafgesetzbuch32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: FinStrG §9;StGB §9;
Rechtssatz: Für die Frage des Rechtsirrtums ist es irrelevant, aus welchen Gründen der Täter sich in einem derartigen Irrtum befunden hat. Lediglich für die Frage, ob ein entschuldbarer oder ein unentschuldbarer Irrtum vorliegt, ist es wesentlich, ob die den Rechtsirrtum verursachende Auskunft von einer kompetenten... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: FinStrG §9;
Rechtssatz: Nach der Vorschrift des § 9 FinStrG schließt nur der entschuldbare Irrtum auch die Fahrlässigkeit aus, während der unentschuldbare Irrtum lediglich den Vorsatz ausschließt (Hinweis E 15.9.1983, 83/16/0069). European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1989:1989160051.X04 Im RI... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: FinStrG §33 Abs2 litb;FinStrG §9;FinStrG §98 Abs3; Beachte Besprechung in:
ÖStZB 1990, 196;
Rechtssatz: Ausführungen zur Überprüfung der Beweiswürdigung der Behörde, nach der der Inhaber eines großen Bäckereibetriebes, der an seine Lohnverrechnung Anweisung gegeben hatte, nur von ihm angeordnete Überstunden zu berücksichtigen, und der weit... mehr lesen...
Index: 19/05 Menschenrechte32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: FinStrG;MRK;VStG; Beachte Besprechung in:
ÖStZ 1989, 167;
Rechtssatz: Die MRK ist für das verwaltungsbehördliche Strafverfahren im vollen Umfang anzuwenden (Hinweis E 19.5.1988, 87/16/0110). European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1988:1987160164.X05 ... mehr lesen...
Index: 19/05 Menschenrechte32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: FinStrG;MRK Art5;MRK Art6;
Rechtssatz: Der österreichische Vorbehalt zu Art 5 MRK und 6 MRK gilt nicht für das FinStrG - und zwar auch nicht mittelbar durch Verweisung in den Verwaltungsverfahrensgesetzen - (Hinweis auf VfGH 3.12.1984, G 24/83; VfSlg 10291). Im Lichte dieser Rechtsprechung ist daher die MRK für das verwaltungsbehördlic... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1972 §4 Abs1;EStG 1972 §99 Abs1 Z1;FinStrG §9;
Rechtssatz: Ausführungen zur Frage der Verneinung entschuldigenden Rechtsirrtums (darüber, daß ein nur zu 18 vH betrieblich genutztes Gebäude nicht Betriebsvermögen darstellt, und über die Steuerabzugspflicht gem § 99 Abs 1 Z 1 EStG, über die der Beschuldigte anläßli... mehr lesen...
Index: 24/01 Strafgesetzbuch32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: BAO §201;FinStrG §49 Abs1 lita;FinStrG §8 Abs1;FinStrG;StGB §5;VStG impl;
Rechtssatz: Im Falle des Vorliegens eines Dauerdeliktes erschöpft sich ein gesetzliches Tatbild nicht darin, die Herbeiführung eines rechtswidrigen Zustandes zu pönalisierungen, sondern ist auch die Aufrechterhaltung dieses Zustandes in... mehr lesen...
Index: 20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht40/01 Verwaltungsverfahren91/01 Fernmeldewesen
Norm: ABGB §2;FG 1949 §2;FG 1949 §4 Abs2;FinStrG §37 Abs3;FinStrG §8 Abs2;FinStrG §9;VStG §5 Abs2 impl;
Rechtssatz: Die Unkenntnis eines Gesetzes kann nach stRsp des VwGH nur dann als unverschuldet angesehen werden, wenn dem Normadressaten die kundgemachte Rechtsvorsch... mehr lesen...
Index: 24/01 Strafgesetzbuch32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: FinStrG §8 Abs2;FinStrG §9;StGB §6 Abs1;StGB §9 Abs2;
Rechtssatz: Das Maß der vom Täter zu beobachtenden Sorgfalt bestimmt sich nach subjektiven Gesichtspunkten. In jedem Falle muß der Betroffene zumindest so sorgfältig verfahren, wie er es in seinen sonstigen Angelegenheiten beruflicher oder geschäftlicher Art zu halten pflegt. ... mehr lesen...