Entscheidungen zu § artikel1zu9 FinStrG

Verwaltungsgerichtshof

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Entscheidungen 91-91 von 91

RS Vwgh 1986/9/17 83/13/0033

Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: FinStrG §9 idF 1975/335; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 84/16/0237 E 18. April 1985 VwSlg 5992 F/1985 RS 2 Stammrechtssatz Die Unkenntnis des Gesetzes kann nur dann als unverschuldet angesehen werden, wenn dem Normadressaten die Rechtsvorschrift trotz Anwendung der nach seinen Verhältnissen erforderlichen Sorgfalt unbekannt geblieben ist. Mußten ihm zum... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 17.09.1986

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