RS Vwgh 1987/12/1 87/16/0131

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Veröffentlicht am 01.12.1987
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Index

24/01 Strafgesetzbuch
32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht

Norm

FinStrG §8 Abs2;
FinStrG §9;
StGB §6 Abs1;
StGB §9 Abs2;

Rechtssatz

Das Maß der vom Täter zu beobachtenden Sorgfalt bestimmt sich nach subjektiven Gesichtspunkten. In jedem Falle muß der Betroffene zumindest so sorgfältig verfahren, wie er es in seinen sonstigen Angelegenheiten beruflicher oder geschäftlicher Art zu halten pflegt.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1987:1987160131.X06

Im RIS seit

01.12.1987

Zuletzt aktualisiert am

12.11.2009
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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