Der Erstbeschwerdeführer und die Zweitbeschwerdeführerin betreiben als Kanzleigemeinschaft eine Rechtsanwaltskanzlei in Salzburg. Der Vorsitzende des Spruchsenates erließ an jeden der Beschwerdeführer einen Bescheid, mit dem, weil gegen die beiden Rechtsanwälte für den Zeitraum 1989 bis 1995 der Verdacht der Abgabenhinterziehung nach § 33 Abs. 1 und Abs. 2 lit. a FinStrG bestehe, angeordnet wurde, in den Kanzleiräumlichkeiten sowie in der Privatwohnung jedes der Beschwerdeführer e... mehr lesen...
Der Erstbeschwerdeführer und die Zweitbeschwerdeführerin betreiben al Kanzleigemeinschaft eine Rechtsanwaltskanzlei in S. Die Vorsitzende des Spruchsenates erließ an jeden der Beschwerdeführer einen Bescheid, mit dem, weil gegen die beiden Rechtsanwälte für den Zeitraum 1989 bis 1995 der Verdacht der Abgabenhinterziehung nach § 33 Abs. 1 und Abs. 2 lit. a FinStrG bestehe, angeordnet wurde, in den Kanzleiräumlichkeiten sowie in der Privatwohnung jedes der Beschwerdeführer eine Haus... mehr lesen...
Index: 19/05 Menschenrechte27/01 Rechtsanwälte32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: FinStrG §89 Abs3 lita;FinStrG §89 Abs4;FinStrG §89 Abs5;FinStrG §89 Abs6;FinStrG §93 Abs2;FinStrG §96;MRK Art8;RAO 1945 §9 Abs2;RAO 1945 §9 Abs3; Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung
verbunden):
96/15/0226 Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1996/12/18 96/15/0155 4 Stammre... mehr lesen...
Index: 20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)27/01 Rechtsanwälte32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: ABGB §1151;FinStrG §89 Abs3 lita;FinStrG §89 Abs4;FinStrG §89 Abs5;FinStrG §98 Abs4;RAO 1945 §9 Abs2;RAO 1945 §9 Abs3; Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung
verbunden):
96/15/0226
Rechtssatz: Es mag dahingestellt bleiben, ob in Dienstverträge... mehr lesen...
Index: 27/01 Rechtsanwälte32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: FinStrG §89 Abs3;FinStrG §89 Abs4;FinStrG §89 Abs5;FinStrG §96;RAO 1945 §9 Abs2;RAO 1945 §9 Abs3; Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung
verbunden):
96/15/0226
Rechtssatz: Der Verwaltungsgerichtshof hat im E vom 29.6.1992, 92/15/0090, zum Fall der Beschlagnahme von Beweismitteln nach der Be... mehr lesen...
Index: 27/01 Rechtsanwälte32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: FinStrG §89 Abs3;FinStrG §89 Abs4;FinStrG §89 Abs5;FinStrG §96;RAO 1945 §9 Abs2;RAO 1945 §9 Abs3; Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung
verbunden):
96/15/0226 Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1992/06/29 92/15/0090 2 Stammrechtssatz Die besonderen Vorschriften des § 89 Abs 3 bis 5 un... mehr lesen...
Index: 19/05 Menschenrechte27/01 Rechtsanwälte32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: FinStrG §89 Abs3 lita;FinStrG §89 Abs4;FinStrG §89 Abs5;FinStrG §96;FinStrG §98 Abs4;MRK Art6 Abs3 litc;RAO 1945 §9 Abs2;RAO 1945 §9 Abs3; Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung
verbunden):
96/15/0226
Rechtssatz: Erweist sich im Falle eines begründeten Verdachtes gegen d... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht37/01 Geldrecht Währungsrecht37/02 Kreditwesen
Norm: BWG 1993 §38;FinStrG §89 Abs3 litb;FinStrG §89 Abs4;FinStrG §89 Abs5;FinStrG §98 Abs4;KWG 1979 §23; Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung
verbunden):
96/15/0268
Rechtssatz: Dem Bankgeheimnis iSd § 38 BWG unterliegende Informationen über einen Bankkunden, die der ... mehr lesen...
Nach Einleitung von Finanzstrafverfahren ua gegen den Beschuldigten GW wurde gegenüber der beschwerdeführenden Kreditunternehmung am 7. Oktober 1992 ein Auskunfts- und Einsichtnahmeersuchen ausgefertigt, wonach laut finanzstrafrechtlichen Erhebungen dem Beschuldigten GW ein nach der Kontonummer näher bezeichnetes, bei der Beschwerdeführerin in W geführtes freies Schillingkonto zuzurechnen sei. Dieses Konto sei für den Zeitraum 1985 bis dato (bzw bis zur Kontoauflösung) einschließlich ... mehr lesen...
Index: 19/05 Menschenrechte32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht37/02 Kreditwesen
Norm: FinStrG §89 Abs4;KWG 1979 §23 Abs1;KWG 1979 §23 Abs2 Z1;MRK Art8 Abs1;MRK Art8 Abs2; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1991/01/29 90/14/0112 3 Stammrechtssatz Die Beschlagnahmeregel für Gegenstände, die Geheimnisse iSd § 23 Abs 1 KWG betreffen, verlangt einen unmittelbaren Zusammenhang mit dem Gegenstand des Fina... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht37/02 Kreditwesen
Norm: FinStrG §89 Abs4;KWG 1979 §23 Abs1;
Rechtssatz: Die Durchbrechung des Bankgeheimnisses erfaßt auch das Konto eines in das Strafverfahren nicht involvierten Bankkunden, über das ein Verdächtiger verfügen durfte, wenn der Tatverdacht gegen diesen Verdächtigen in einem sachlichen Zusammenhang mit diesem Konto steht, sofern zwischen dem offen... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht37/02 Kreditwesen
Norm: FinStrG §89 Abs4;KWG 1979 §23 Abs1;KWG 1979 §23 Abs2 Z1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1991/01/29 90/14/0112 2 Stammrechtssatz Bei der Durchbrechung des Bankgeheimnisses kommt es nicht darauf an, ob der Geheimnisherr Beschuldigter oder Nebenbeteiligter des Verfahrens ist. Allerdings muß die Kenntnis dessen, was die Finanzstrafbe... mehr lesen...
Der Erstbeschwerdeführer und die Zweitbeschwerdeführerin betreiben als Kanzleigemeinschaft eine Rechtsanwaltskanzlei in Salzburg. Die Finanzstrafbehörde erster Instanz erließ an jeden der Beschwerdeführer einen mit 4. Dezember 1995 datierten Bescheid, mit dem sie anordnete, in den Kanzleiräumlichkeiten sowie in der Privatwohnung jedes der Beschwerdeführer eine Hausdurchsuchung durchzuführen. Begründet wurde dies damit, daß gegen jeden der Beschwerdeführer der Verdacht bestehe, daß er ... mehr lesen...
Index: 19/05 Menschenrechte27/01 Rechtsanwälte32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: FinStrG §89 Abs3;FinStrG §89 Abs4;FinStrG §89 Abs5;FinStrG §89 Abs6;FinStrG §93 Abs2;FinStrG §96;MRK Art8;RAO 1945 §9 Abs2;RAO 1945 §9 Abs3; Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung
verbunden):
96/15/0156
Rechtssatz: Der begründete Verdacht, daß durch strafbare Handlungen ... mehr lesen...
Index: 27/01 Rechtsanwälte32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: FinStrG §89 Abs3;FinStrG §89 Abs4;FinStrG §89 Abs5;FinStrG §96;RAO 1945 §9 Abs2;RAO 1945 §9 Abs3; Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung
verbunden):
96/15/0156 Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1992/06/29 92/15/0090 2 Stammrechtssatz Die besonderen Vorschriften des § 89 Abs 3 bis 5 un... mehr lesen...
Index: 27/01 Rechtsanwälte32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: FinStrG §89 Abs3 litb;FinStrG §89 Abs4;RAO 1945 §9 Abs2;RAO 1945 §9 Abs3; Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung
verbunden):
96/15/0156 Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1992/06/29 92/15/0090 4 Stammrechtssatz Daß in Abrechnungen, Honorarnoten und Quittungen eines Rechtsanwaltes auch ... mehr lesen...
Das Zollamt Klagenfurt als Finanzstrafbehörde erster Instanz hatte am 10. Dezember 1987 mit einer auf § 89 Abs. 1 FinStrG gestützten und an die Beschwerdeführerin gerichteten schriftlichen Beschlagnahmeanordnung die Beschlagnahme der Geschäftsfälle und der bezughabenden Belege zum Konto Nr. ... - lautend auf "T"-Bank -, betreffend das Geschäftsjahr 1987, verfügt. Zur Begründung: war ausgeführt worden, die Finanzstrafbehörde führe gegen die Firma D .. und die Firma A .. finanzstrafrecht... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: FinStrG §89 Abs1;FinStrG §89 Abs3;FinStrG §89 Abs4;FinStrG §89 Abs5;FinStrG §89 Abs6;
Rechtssatz: Beweismittel, auf die sich eine gesetzlich anerkannte Pflicht zur Verschwiegenheit erstreckt, können nur dann der Beschlagnahme nach § 89 Abs 3 und § 89 Abs 4 FinStrG unterliegen, wenn die Beschlagnahme (§ 89 Abs 1 FinStrG) nach Ansicht des zur Entscheidung z... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §111;FinStrG §56 Abs2;FinStrG §89 Abs1;FinStrG §89 Abs3;FinStrG §89 Abs4;FinStrG §89 Abs5;FinStrG §89 Abs6; Beachte Bespr in AnwBl 10/1993 S 775-777
Rechtssatz: Es besteht keine gesetzliche Verpflichtung, vor der Vornahme der Beschlagnahme zunächst nach Androhung eine Zwangsstrafe zu verhängen und erst nach Obsiegen bei den Höchstgeric... mehr lesen...
Zur Vorgeschichte des Beschwerdefalles wird auf das hg Erkenntnis vom 8. Oktober 1991, 91/14/0159, AW 91/14/0020 (in der Folge: Vorerkenntnis) verwiesen, in dem der Verwaltungsgerichtshof die Beschwerde des nunmehrigen Beschwerdeführers gegen den von derselben belangten Behörde erlassenen Bescheid betreffend Beschlagnahme von Unterlagen als unbegründet abgewiesen hat. Im Vorerkenntnis ist im wesentlichen folgendes ausgeführt worden: Die Tätigkeit des Vorsitzenden des Spruchsenates... mehr lesen...
Index: 27/01 Rechtsanwälte32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: FinStrG §89 Abs3 litb;FinStrG §89 Abs4;RAO 1945 §9 Abs2;RAO 1945 §9 Abs3; Beachte Besprechung in AnwBl 1982/11, S 838-840)
Rechtssatz: Daß in Abrechnungen, Honorarnoten und Quittungen eines Rechtsanwaltes auch Namen von Klienten sowie für erbrachte Leistungen enthalten sind, führt noch nicht dazu, diese als zur Informati... mehr lesen...
Index: 27/01 Rechtsanwälte32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: FinStrG §89 Abs3;FinStrG §89 Abs4;FinStrG §89 Abs5;FinStrG §96;RAO 1868 §9 Abs2; Beachte Besprechung in AnwBl 11/1992, S 838-840
Rechtssatz: Die besonderen Vorschriften des § 89 Abs 3 bis 5 und des § 96 zweiter Satz FinStrG schränken den Geheimnisschutz ein, wenn der zur Verschwiegenheit Verpflichtete selbst im Verdacht ... mehr lesen...
Mit Bescheid vom 6. Mai 1991 leitete das Finanzamt Bregenz als Finanzstrafbehörde erster Instanz gegen den Beschwerdeführer, einen Rechtsanwalt, ein Finanzstrafverfahren ein, weil der Verdacht bestehe, der Beschwerdeführer habe vorsätzlich in den Jahren 1988 bis 1991 unter Verletzung abgabenrechtlicher Offenlegungs- und Wahrheitspflicht durch Nichterklären von ausländischen Honorareinnahmen für die Jahre 1987 bis 1989 Einkommensteuer in noch festzustellender Höhe verkürzt. Zur Begründ... mehr lesen...
Index: 27/01 Rechtsanwälte32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: FinStrG §89 Abs1;FinStrG §89 Abs3;FinStrG §89 Abs4;RAO 1868 §9 Abs2;
Rechtssatz: Ungeachtet einer bestehenden Verschwiegenheitspflicht dürfen jene Unterlagen (Abrechnungen und Honorarnoten sowie Quittungen) beschlagnahmt werden, die im abzuführenden Finanzstrafverfahren als Beweismittel in Betracht kommen. Gegenstände, die nicht der Ver... mehr lesen...
Zur Vorgeschichte des Beschwerdefalles wird auf das hg Erkenntnis vom 29. Jänner 1991, Zl 90/14/0112, (in der Folge: bezughabendes Erkenntnis) verwiesen. Die in dieser Entscheidung aufscheinenden Kurzbezeichnungen werden weiterhin verwendet. Nachdem das Finanzamt Spittal an der Drau die vom Vorsitzenden des Spruchsenates beim Finanzamt Klagenfurt (in der Folge: Vorsitzende) übergebenen Tagesstrazzen ausgewertet und den Schluß gezogen hatte, daß am 12. September 1983 von einem der ... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht37/02 Kreditwesen
Norm: FinStrG §89 Abs4;FinStrG §89 Abs5;KWG 1979 §23 Abs2 Z1;
Rechtssatz: Die Frage, ob ein anonymes Sparbuch dem Beschuldigten zuzurechnen ist, ist nicht von der Bank zu lösen, sondern bei erst in dem den Kunden (Beschuldigten) betreffenden Finanzstrafverfahren zu beantworten. European Case Law Identifier (ECLI) E... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht37/02 Kreditwesen
Norm: FinStrG §89 Abs4;KWG 1979 §23 Abs1;KWG 1979 §23 Abs2 Z1; Beachte Besprechung AnwBl 1991/5, 331;
Rechtssatz: Bei einem anonymen Sparbuch, dessen Zurechnung zu einer bestimmten Person nicht möglich ist, kann kein Bankgeheimnis durchbrochen werden, da mangels eines Geheimnisherrn kein solches bestehen kann; denn der Bestand e... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht37/02 Kreditwesen
Norm: FinStrG §89 Abs1;FinStrG §89 Abs2;FinStrG §89 Abs4;KWG 1979 §23 Abs1;KWG 1979 §23 Abs2 Z1; Beachte Besprechung AnwBl 1991/5, 331;
Rechtssatz: Es muß ein ausreichend konkreter Zusammenhang des geheimen Sachverhaltes mit dem wegen eines vorsätzlich begangenen Finanzvergehens eingeleiteten Finanzstrafverfahren bestehen, um da... mehr lesen...
Mit am 14. November 1989 zugestellten Bescheid leitete das Finanzamt Spittal an der Drau gegen einen Kunden der Beschwerdeführerin (in der Folge: Kunde), der mehrere Gewerbebetriebe sowie eine Land- und Forstwirtschaft betreibt und daneben noch aus drei Dienstverhältnissen Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit bezieht, ein Finanzstrafverfahren ein, weil der Verdacht bestehe, der Kunde habe durch Nichterklären von Einkünften aus Kapitalvermögen und Nichtansatz von Sparguthaben in den... mehr lesen...
Index: 10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht37/02 Kreditwesen
Norm: B-VG Art20 Abs3;FinStrG §89 Abs4;KWG 1979 §23 Abs2 Z1;
Rechtssatz: Um das Bankgeheimnis zu durchbrechen, muß der Zusammenhang des geheimen Sachverhaltes mit dem eingeleiteten Finanzstrafverfahren wegen des vorsätzlich begangenen Finanzvergehens ausreichend konkret sein, und damit überdies der Gegenstan... mehr lesen...