RS Vwgh 1997/4/15 93/14/0080

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 15.04.1997
beobachten
merken

Index

32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
37/02 Kreditwesen

Norm

FinStrG §89 Abs4;
KWG 1979 §23 Abs1;

Rechtssatz

Die Durchbrechung des Bankgeheimnisses erfaßt auch das Konto eines in das Strafverfahren nicht involvierten Bankkunden, über das ein Verdächtiger verfügen durfte, wenn der Tatverdacht gegen diesen Verdächtigen in einem sachlichen Zusammenhang mit diesem Konto steht, sofern zwischen dem offenzulegenden Bankkonto und dem Verdächtigen eine solche rechtliche und tatsächliche Verbindung besteht, die schlüssig den Verdacht begründet, der Betreffende habe sich auch die aus dieser speziellen Verbindung erwachsenden Verfügungsmöglichkeiten bei Begehen einer Straftat zunutze gemacht.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1997:1993140080.X03

Im RIS seit

19.09.2001
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
Zurück Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten