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32/01 Finanzverfahren allgemeines AbgabenrechtNorm
FinStrG §89 Abs4;Rechtssatz
Die Durchbrechung des Bankgeheimnisses erfaßt auch das Konto eines in das Strafverfahren nicht involvierten Bankkunden, über das ein Verdächtiger verfügen durfte, wenn der Tatverdacht gegen diesen Verdächtigen in einem sachlichen Zusammenhang mit diesem Konto steht, sofern zwischen dem offenzulegenden Bankkonto und dem Verdächtigen eine solche rechtliche und tatsächliche Verbindung besteht, die schlüssig den Verdacht begründet, der Betreffende habe sich auch die aus dieser speziellen Verbindung erwachsenden Verfügungsmöglichkeiten bei Begehen einer Straftat zunutze gemacht.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1997:1993140080.X03Im RIS seit
19.09.2001