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32/01 Finanzverfahren allgemeines AbgabenrechtNorm
FinStrG §89 Abs4;Beachte
Besprechung AnwBl 1991/5, 331;Rechtssatz
Bei einem anonymen Sparbuch, dessen Zurechnung zu einer bestimmten Person nicht möglich ist, kann kein Bankgeheimnis durchbrochen werden, da mangels eines Geheimnisherrn kein solches bestehen kann; denn der Bestand eines Geheimnisses setzt stets einen Geheimnisherrn voraus.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1991:1990140238.X03Im RIS seit
19.09.2001