RS Vwgh 1991/3/5 90/14/0238

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 05.03.1991
beobachten
merken

Index

32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
37/02 Kreditwesen

Norm

FinStrG §89 Abs4;
KWG 1979 §23 Abs1;
KWG 1979 §23 Abs2 Z1;

Beachte

Besprechung AnwBl 1991/5, 331;

Rechtssatz

Bei einem anonymen Sparbuch, dessen Zurechnung zu einer bestimmten Person nicht möglich ist, kann kein Bankgeheimnis durchbrochen werden, da mangels eines Geheimnisherrn kein solches bestehen kann; denn der Bestand eines Geheimnisses setzt stets einen Geheimnisherrn voraus.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1991:1990140238.X03

Im RIS seit

19.09.2001
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
Zurück Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten