Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurde Walter K***** (richtig:) mehrerer Finanzvergehen der gewerbsmäßigen Abgabenhinterziehung nach §§ 33 Abs 1, 38 Abs 1 lit a (idF vor BGBl I 2010/104) FinStrG schuldig erkannt. Danach hat er in den Jahren 2003 bis 2007 im Bereich des Finanzamts Kirchdorf-Perg-Steyr gewerbsmäßig vorsätzlich unter Verletzung abgabenrechtlicher Offenlegungs- oder Wahrheitspflichten Verkürzungen an Einkommen- und Umsatzsteuer für die Jahre 2002 bis 2006 um insgesa... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurde Herbert B***** - soweit für das Verfahren über die Nichtigkeitsbeschwerde von Bedeutung - (richtig: jeweils) mehrerer Finanzvergehen der gewerbsmäßigen Abgabenhinterziehung nach §§ 33 Abs 1, 38 Abs 1 lit a, 13 FinStrG (I) und nach §§ 33 Abs 2 lit a, 38 Abs 1 lit a FinStrG (II) schuldig erkannt. Danach hat er (zusammengefasst) in der Absicht, sich durch die wiederkehrende Begehung eine fortlaufende Einnahme zu verschaffen, eine Verkürzung vo... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurden Andrea H***** und Heinz B***** wegen Betrugs (A) und Abgabenhinterziehung (C) schuldig erkannt. Von Betrugsvorwürfen in weiteren Fällen wurden Andrea H***** und Heinz B***** freigesprochen (Freisprüche A und ohne Bezeichnung US 27), überdies Andrea H***** und Johann Maximilian H***** (hinsichtlich dessen das Urteil unbekämpft blieb) vom Vorwurf eines durch die Staatsanwaltschaft als Vergehen der grob fahrlässigen Beeinträchtigung von Gläub... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurden Dipl.-Ing. Peter S***** und Johann W***** jeweils mehrerer Finanzvergehen der Abgabenhinterziehung nach § 33 Abs 1 FinStrG schuldig erkannt, wobei das Erstgericht die Tathandlungen des Johann W***** „teils“ als sonstigen Tatbeitrag iSd § 11 dritter Fall FinStrG qualifizierte. Danach haben Dipl.-Ing. Peter S***** als faktischer und Johann W***** als gesellschaftsrechtlicher (§§ 15, 17 GmbHG) Geschäftsführer der H***** GmbH vorsätzlich unter... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurde Eveline F***** (offenbar gemeint:) jeweils mehrerer Finanzvergehen der Abgabenhinterziehung nach § 33 Abs 1 FinStrG und nach § 33 Abs 2 lit a FinStrG schuldig erkannt. Danach hat sie „als Abgabepflichtige im Amtsbereich des Finanzamtes B***** vorsätzlich unter Verletzung einer abgabenrechtlichen Offenlegungs- und Wahrheitspflicht bzw unter Verletzung der Verpflichtung von dem - § 21 des UStG 1994 entsprechenden - Voranmeldungen eine Abgaben... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurde Martin B***** mehrerer Finanzvergehen der gewerbsmäßigen Abgabenhinterziehung nach §§ 33 Abs 1, 38 Abs 1 lit a und 13 FinStrG schuldig erkannt. Danach hat er in den Jahren 2000 bis 2003 in Steyr gewerbsmäßig vorsätzlich unter Verletzung abgabenrechtlicher Anzeige-, Offenlegungs- oder Wahrheitspflichten Abgabenverkürzungen (1) bewirkt, nämlich für die Jahre 2000 bis 2002 an Umsatz- und Einkommensteuer um 105.067,12 Euro, und (2) zu bewirken ... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurden, soweit für das Verfahren über die Nichtigkeitsbeschwerden von Bedeutung, (richtig:) Karl-Heinz W***** jeweils mehrerer Finanzvergehen der gewerbsmäßigen Abgabenhinterziehung nach §§ 33 Abs 1, 38 Abs 1 lit a FinStrG und nach §§ 33 Abs 2 lit b, 38 Abs 1 lit a FinStrG, Gerhard H***** jeweils mehrerer Finanzvergehen der Abgabenhinterziehung nach §§ 11 (gemeint: dritter Fall, US 14, 19, 55, 57), 33 Abs 1 FinStrG sowie Karin F***** jeweils mehr... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurde Martin B***** eines Finanzvergehens „der teils versuchten, teils vollendeten gewerbsmäßigen Abgabenhinterziehung nach §§ 33 Abs 1 iVm § 38 Abs 1 lit a FinStrG, 13 Abs 1 FinStrG“ - gemeint: mehrerer Finanzvergehen der gewerbsmäßigen Abgabenhinterziehung nach §§ 33 Abs 1, 38 Abs 1 lit a FinStrG und eines solchen Finanzvergehens nach §§ 33 Abs 1, 38 Abs 1 lit a, 13 FinStrG - (I) und des Finanzvergehens der gewerbsmäßigen Abgabenhinterziehung na... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurde Hans Peter N***** mehrerer Finanzvergehen der gewerbsmäßigen Abgabenhinterziehung nach §§ 33 Abs 1, 38 Abs 1 lit a, 13 FinStrG schuldig erkannt. Danach hat er von 2000 bis 2004 in Klagenfurt und anderen Orten als Geschäftsführer der L***** GmbH (im Folgenden kurz L***** GmbH) „vorsätzlich unter Verletzung einer abgabenrechtlichen Offenlegungs- und Wahrheitspflicht durch Nichterklärung von Betriebseinnahmen und -erträgen die Verkürzung folge... mehr lesen...
Gründe: Mit dem - auch einen rechtskräftigen Freispruch (US 3 f) ua vom Vorwurf, er habe in Salzburg und an anderen Orten von Juni 2004 bis Juni 2005 durch Handel mit der laut Schuldspruch 2 geschmuggelten Konterbande vorsätzlich in die Monopolrechte eingegriffen (§ 5 TabMG), enthaltenden - angefochtenen Urteil wurde Vlastimir J***** (richtig: jeweils) des Finanzvergehens der gewerbsmäßigen Abgabenhehlerei nach §§ 37 Abs 1 lit a, 38 Abs 1 lit a FinStrG und der Monopolhehlerei nach... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen - auch rechtskräftige Freisprüche enthaltenden - Urteil wurden Walter T***** und Ingeborg Ha***** - diese als Beteiligte nach § 11 dritter Fall FinStrG - jeweils mehrerer Finanzvergehen der Abgabenhinterziehung nach §§ 33 Abs 1, 13 Abs 1 FinStrG (A/I, E), nach § 33 Abs 2 lit a FinStrG (A/II, E) und nach § 33 Abs 2 lit b FinStrG (A/III, E), Mag. Michael H***** und Dr. Erich S***** jeweils mehrerer Finanzvergehen der Abgabenhinterziehung nach § 33 Abs 2... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurde Franz Sch***** (richtig:) jeweils mehrerer Finanzvergehen der Abgabenhinterziehung nach §§ 33 Abs 1, 13 FinStrG (I) und nach §§ 13, 33 Abs 2 lit a FinStrG (II) schuldig erkannt. Danach hat er „in P*****" (gemeint: im Zuständigkeitsbereich des Finanzamts Lilienfeld St. Pölten) I. vorsätzlich unter Verletzung abgabenrechtlicher Anzeige-, Offenlegungs- und Wahrheitspflichten durch „Einreichung einer falschen Beilage zur Körperschaftsteuererklä... mehr lesen...
Gründe: Mit Urteil des Landesgerichts Wiener Neustadt vom 27. März 2008, GZ 38 Hv 30/07m-30, rechtskräftig mit Urteil des Oberlandesgerichts Wien vom 9. September 2008, AZ 183/08w (ON 37 der Hv-Akten), wurde MMag. Kemal C***** des Vergehens der schweren Körperverletzung nach §§ 83 Abs 1, 84 Abs 1 StGB schuldig erkannt und unter Anwendung des § 37 Abs 1 StGB nach § 84 Abs 1 StGB zu einer Geldstrafe von 300 Tagessätzen à 2 Euro verurteilt. Danach hat er am 3. Juli 2005 in Ebreichsdo... mehr lesen...
Norm: EStG 1988 §76EStG 1988 §78EStG 1988 §79 Abs1EStG §80 Abs1FamLAG §43FinStrG §33
Rechtssatz: Die Nichtabgabe von Lohnsteueranmeldungen, zu denen der Steuerpflichtige mit Bescheid verpflichtet wurde, ist eine Verletzung einer Offenlegungspflicht iSd § 33 Abs 1 FinStrG. Wer vorsätzlich unter Verletzung dieser Offenlegungspflicht eine Verkürzung an Lohnsteuer bewirkt, macht sich nicht nach § 33 Abs 2 lit b FinStrG, sondern nach § 33 Abs 1 FinS... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurden Dipl.-Ing. Karl O***** und Wilma O***** jeweils mehrerer Finanzvergehen der Abgabenhinterziehung nach § 33 Abs 1 und Abs 2 lit b FinStrG schuldig erkannt. Danach haben sie „im Amtsbereich des Finanzamtes Braunau Ried Schärding im bewussten und gewollten Zusammenwirken Mit dem angefochtenen Urteil wurden Dipl.-Ing. Karl O***** und Wilma O***** jeweils mehrerer Finanzvergehen der Abgabenhinterziehung nach Paragraph 33, Absatz eins und Absat... mehr lesen...
Norm: FinStrG §33UStG 1994 §11 Abs147.ZPMRK Art4 Abs1
Rechtssatz: Bei der Vorlage von fingierten Rechnungen an die Finanzverwaltung zur Geltendmachung ungerechtfertigter Vorsteuerguthaben zugunsten der in den Rechnungen genannten Rechnungsempfänger zum einen und der unterbliebenen steuerlichen Erklärung der durch die Ausstellung der fingierten Rechnungen geschuldeten Umsatzsteuer (§ 11 Abs 14 UStG 1994) zum anderen, handelt es sich um verschied... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurde der Angeklagte Karl K***** der teilweise in der Entwicklungsstufe des Versuches (§ 13 FinStrG) verbliebenen Finanzvergehen der Abgabenhinterziehung nach § 33 (mit Blick auf US 9 sowie S 61/II iVm ON 13 richtig:) Abs 1 FinStrG schuldig erkannt, weil er in Graz und J***** als Einzelunternehmer vorsätzlich unter Verletzung der abgabenrechtlichen Offenlegungs- und Wahrheitspflicht „gemäß § 21 UStG 1994" durch Nichterklären von „Umsätzen" Verkü... mehr lesen...
Norm: Ausfuhrerstattungsgesetz (AEG) §7FinStrG §33FinStrG §34FinStrG §35 Abs2FinStrG §36 Abs2
Rechtssatz: Die Strafbarkeit der ungerechtfertigten Inanspruchnahme einer Ausfuhrerstattung ist in § 7 Ausfuhrerstattungsgesetz (AEG), BGBl 1994/660, geregelt. Nach der im Zeitraum von 1. Jänner 1995 bis 12. Jänner 1999 geltenden Fassung macht sich der Täter dadurch des Finanzvergehens der Abgabenhinterziehung bzw der fahrlässigen Abgabenverkürzung (§ ... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurden Karl Othmar H***** des Verbrechens der betrügerischen Krida nach § 156 Abs 1 und 2 (zweiter Fall) StGB (A./), „des" Finanzvergehens der teils vollendeten, teils versuchten Abgabenhinterziehung nach §§ 33 Abs 1 und 13 FinStrG (B./I./1./), „des" Finanzvergehens der teils vollendeten, teils versuchten (vorsätzlichen) gewerbsmäßigen Hinterziehung von Eingangs- und Ausgangsabgaben nach §§ 35 Abs 2, 38 Abs lit a und 13 FinStrG (B./I./2./) und „... mehr lesen...
Gründe: Margarete Z***** wurde im (zweiten Rechtsgang neuerlich) der Finanzvergehen (I) der Abgabenhinterziehung nach § 33 Abs 1 FinStrG und (II) nach § 33 Abs 2 lit a FinStrG schuldig erkannt. Margarete Z***** wurde im (zweiten Rechtsgang neuerlich) der Finanzvergehen (römisch eins) der Abgabenhinterziehung nach Paragraph 33, Absatz eins, FinStrG und (römisch II) nach Paragraph 33, Absatz 2, Litera a, FinStrG schuldig erkannt. Danach hat sie in Wien im Bereich des Finanzamtes für... mehr lesen...
Begründung: Sachverhalt: Die Bf. bzw. ihr ehemaliger Ehemann A. beantragten im Dezember 1987 beim BG Döbling die Aufteilung des ehelichen Gebrauchsvermögens und der ehelichen Ersparnisse. Der Beschluss des BG Döbling vom 13.3.1989 über die Vermögensaufteilung wurde aufgrund der von der Bf. und ihrem Exmann erhobenen Rekurse am 31.8.1989 vom Wiener LG für Zivilrechtssachen aufgehoben und die Sache zur neuerlichen Entscheidung an das BG zurückverwiesen. Am 24.7.1991 entschied das BG D... mehr lesen...
Norm: BAO §21 Abs1BAO §23 Abs2FinStrG §33
Rechtssatz: Ob ein Verhalten einen Abgabentatbestand erfüllt, richtet sich nach dem wahren wirtschaftlichen Gehalt des Sachverhaltes, auch wenn das zu prüfende Verhalten gegen ein gesetzliches Gebot oder Verbot oder gegen die guten Sitten verstößt. Entscheidungstexte 15 Os 64/04 Entscheidungstext OGH 24.06.2004 15 Os 64/04 ... mehr lesen...
Gründe: Mit rechtskräftigem Urteil des Landesgerichtes Klagenfurt als Schöffengericht vom 19. September 2001, GZ 14 Hv 1016/01t-23, wurde Dr. Adolf T***** der Verbrechen der Untreue nach § 153 Abs 1 und 2 zweiter Fall StGB (A.) und der Veruntreuung nach § 133 Abs 1 und 2 zweiter Fall StGB (B.) schuldig erkannt und zu einer gemäß § 43a Abs 4 StGB zum Teil bedingt nachgesehenen Freiheitsstrafe von drei Jahren verurteilt. Mit rechtskräftigem Urteil des Landesgerichtes Klagenfurt als... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurde Dipl. Ing. Wojtek Z***** des Finanzvergehens der Abgabenhinterziehung nach § 33 Abs 1 FinStrG schuldig erkannt und hiefür unter Bedachtnahme gemäß § 21 Abs 3 und 4 FinStrG auf die Strafverfügung des Zollamtes Kittsee vom 31. Jänner 2002, AZ 321-2002/00151-001, nach § 33 Abs 5 FinStrG zu einer Zusatzgeldstrafe von 60.000 Euro, für den Fall der Uneinbringlichkeit zu einer Ersatzfreiheitsstrafe von einem Monat, verurteilt. Nach den hier wesen... mehr lesen...
Begründung: Sachverhalt: Der Bf. wurde am 31.3.1987 vom LG Linz wegen Mordes zu einer 18-jährigen Freiheitsstrafe verurteilt. Die Berufung und Nichtigkeitsbeschwerde des Bf. wurden am 15.9.1987 vom OGH verworfen. Auf Antrag des Bf. vom 6.9.1990 auf Wiederaufnahme des Verfahrens, dem das OLG Linz in zweiter Instanz statt gab, wurde das Verfahren gegen ihn wieder aufgenommen. Am 23.6.1992 erfolgte seine Entlassung aus der Haft. In der Folge wurde eine neue Voruntersuchung gegen ihn ... mehr lesen...
Norm: FinStrG §11FinStrG §13FinStrG §31FinStrG §33
Rechtssatz: Beim Versuch der Abgabenverkürzung beginnt die Verjährungsfrist mit dem Zeitpunkt der Einreichung der Steuerklärung zu laufen. Entscheidungstexte 12 Os 95/02 Entscheidungstext OGH 12.02.2004 12 Os 95/02 13 Os 118/18d Entscheidungstext OGH 13.03.2019 13 Os 118/18d Bei... mehr lesen...
Begründung: Sachverhalt: Im März 1985 beantragte die Bf. bei der Schlichtungsstelle der Gemeinde Wien eine Erhöhung der Hauptmietzinse zur Durchführung fälliger Erhaltungsarbeiten an dem in ihrem Eigentum stehenden Mietobjekt. Ihrem Antrag wurde am 25.6.1985 stattgegeben. Gegen diese Entscheidung wurde am 28.6.1984 von einigen Mietern das BG Hernals angerufen. Im Verfahren vor dem BG wurde der zuständige Richter viermal ausgewechselt. Die Parteien stellten zahlreiche Beweisanträge.... mehr lesen...
Begründung: Sachverhalt: Der Bf. ist poln. Staatsangehöriger und lebt in München. Am 17.2.1988 kündigte ihm sein Arbeitgeber RFE (Radio Free Europe/Radio Liberty) zum 30.6.1988 aufgrund seiner krankheitsbedingten Ausfälle. Der Bf. rief am 24.2.1988 das Arbeitsgericht München an und begehrte die Feststellung, dass sein Arbeitsvertrag nicht am 30.6.1988 beendet werde. Am 7.4.1988 schlossen die Parteien vor diesem Gericht einen widerruflichen Vergleich, der das Auslaufen des Arbeitsver... mehr lesen...
Begründung: Sachverhalt: Am 12.12.1985 wurde der ZweitBf. am Flughafen Wien unter dem Verdacht des Schmuggels von Goldmünzen festgenommen. Tatsächlich hatte er 3200 Goldmünzen und 2 Goldbarren unter seiner Kleidung versteckt. Im Zuge der Befragungen durch den Untersuchungsrichter bzw. das Zollamt kam ein System ans Licht, bei dem durch das Zusammenwirken mehrerer Personen Goldmünzen in die Schweiz exportiert, danach nach Österreich zurückgeschmuggelt, an Banken verkauft und erneut ... mehr lesen...
Gründe: Dem angefochtenen Urteil liegen im anfechtungsrelevanten Teil mehrere Schuldspruchkomplexe wegen verschiedener (nach dem Strafgesetzbuch und dem Finanzstrafgesetz) strafbarer Handlungen zu Grunde, die sich nach den erstgerichtlichen Feststellungen als überwiegend mehraktige Verwirklichung eines organisierten, von vernetzter Beteiligung mehrerer Komplizen gekennzeichneten Tatkonzeptes darstellen, das auf die Schädigung von Staatsfinanzen auch durch amtsmissbräuchliche Malvers... mehr lesen...