Aus der Beschwerde und dem angefochtenen Bescheid ergibt sich folgender Sachverhalt: Mit Bescheid vom 2. Februar 2007 leitete das Finanzamt als Finanzstrafbehörde erster Instanz gegen den Beschwerdeführer, einen Rechtsanwalt, das Finanzstrafverfahren ein, weil der Verdacht bestehe, er habe vorsätzlich unter Verletzung der Verpflichtung zur Abgabe von dem § 21 UStG entsprechenden Voranmeldungen für den Zeitraum 1-12/2004 eine Verkürzung von Umsatzsteuer-Vorauszahlungen in Höhe von... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: FinStrG §137 litd;FinStrG §139;FinStrG §83 Abs2;
Rechtssatz: In der
Begründung: einer als Bescheid zu qualifizierenden Einleitungsverfügung nach § 83 Abs 2 FinStrG ist darzulegen, von welchem Sachverhalt die Finanzstrafbehörde ausgegangen ist und welches schuldhafte Verhalten dem Beschuldigten vorgeworfen wird. Im Straferkenntnis ist zu begründen, dass der... mehr lesen...
Erstangefochtener Bescheid: Mit dem Erkenntnis vom 5. Oktober 2001 des Spruchsenates beim Finanzamt als Finanzstrafbehörde erster Instanz wurde der Beschwerdeführer schuldig erkannt, er habe fahrlässig in Ausübung seines Berufes als Wirtschaftstreuhänder bei der Vertretung in Abgabensachen unter Verletzung der abgabenrechtlichen Offenlegungs- und Wahrheitspflicht des § 119 BAO durch Nichtaufnahme von Spekulationsgewinnen in die durch ihn am 1. August 1997 bzw. am 3. Februar 1999 bei... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: FinStrG §137 litd;FinStrG §139;FinStrG §98 Abs3;VwGG §41 Abs1;
Rechtssatz: Der der Finanzstrafbehörde in der Bestimmung des § 98 Abs. 3 FinStrG aufgetragene Denkvorgang ist in der
Begründung: des Bescheides in der gebotenen Auseinandersetzung mit dem Sachvorbringen des Beschuldigten in einer Weise darzustellen, die dem Verwaltun... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer war Komplementär und Geschäftsführer der R-KEG. Mit dem angefochtenen Bescheid ist der Beschwerdeführer im Instanzenzug schuldig erkannt worden, er habe als Verantwortlicher der R-KEG hinsichtlich der Monate August 2000 bis November 2000, Jänner 2001 bis April 2001 und August 2001 bis Februar 2002 vorsätzlich unter Verletzung der Verpflichtung zur Abgabe von dem § 21 UStG 1994 entsprechenden Voranmeldungen eine Verkürzung an Umsatzsteuer in einer Gesamthöhe von EU... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: FinStrG §139;FinStrG §23 Abs1;FinStrG §23 Abs2;FinStrG §23 Abs3; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 82/13/0084 E 23. Februar 1983 RS 2 Stammrechtssatz Die
Begründung: der Entscheidung über das Strafausmaß hat gemäß § 23 Abs 2 und Abs 3 FinStrG auch die Abwägung der Erschwerungsgründe und Milderungsgründe sowie Feststellungen über die persönlichen Verhältniss... mehr lesen...
Mit dem angefochtenen Bescheid wurde der Beschwerdeführer im Instanzenzug schuldig erkannt, er habe vorsätzlich Abgaben, die selbst zu berechnen sind (Vorauszahlungen an Umsatzsteuer und Lohnabgaben), nicht spätestens am fünften Tag nach Fälligkeit entrichtet und auch nicht die Höhe der geschuldeten Beträge bekannt gegeben, und zwar Umsatzsteuer Jänner bis Dezember 1996 in Höhe von 4,609.633 S, Umsatzsteuer Jänner bis Dezember 1997 in Höhe von 1,029.230 S, Umsatzsteuer Jänner bis März... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: FinStrG §139;FinStrG §23;VwRallg; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 2002/15/0176 E 19. Dezember 2002 RS 1
(hier nur erster Satz) Stammrechtssatz In der
Begründung: des Straferkenntnisses sind die für die Ermessensübung maßgebenden Umstände und Erwägungen aufzuzeigen (Hinweis E 28. Oktober 1992, 91/13/0130). Diesen Erforderniss... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: FinStrG §139;FinStrG §23;
Rechtssatz: Innerhalb des Spielraumes der schuldangemessenen Strafe durfte die Behörde auch generalpräventive Überlegungen berücksichtigten (Hinweis Leitner, Österreichisches Finanzstrafrecht2, 134). European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:2007:2005140077.X05 Im RIS sei... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer ist alleiniger Gesellschafter und Geschäftsführer einer GmbH. Er ist für die abgabenrechtlichen Belange der Gesellschaft verantwortlich. Vor Beginn einer die GmbH betreffenden abgabenbehördlichen Prüfung erstatteten deren steuerliche Vertreter in deren Namen mit Schreiben vom 15. März 1999 Selbstanzeige. In den Wirtschaftsjahren 1993 bis 1998 seien verdeckte Gewinnausschüttungen an den Beschwerdeführer in konkret genanntem Ausmaß erfolgt. Die auf die ver... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: FinStrG; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 2000/13/0207 E 29. November 2000 RS 4 Stammrechtssatz Als Täter eines Finanzvergehens kommt jeder in Betracht, der - rechtlich oder faktisch - die Agenden eines Steuerpflichtigen wahrnimmt. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:2004:2002140060.X04 ... mehr lesen...
Aus der Beschwerde ergibt sich im Zusammenhang mit dem angefochtenen Bescheid folgender Sachverhalt: Mit Bescheid vom 9. August 2002 leitete das Finanzamt als Finanzstrafbehörde erster Instanz ein Finanzstrafverfahren gegen den Beschwerdeführer ein, weil der Verdacht bestehe, dass er vorsätzlich unter Verletzung einer abgabenrechtlichen Offenlegungs- und Wahrheitspflicht Einnahmen aus Gewerbebetrieb in Höhe von 1,007.131 S nicht erklärt und dadurch eine Verkürzung von Einkommen-,... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: FinStrG §136;FinStrG §137 litd;FinStrG §139;FinStrG §82;FinStrG §83; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 98/13/0120 E 20. Jänner 1999 RS 1
(hier nur erster Satz) Stammrechtssatz Im Straferkenntnis ist zu begründen, dass der Beschuldigte die Tat begangen hat, im Einleitungsbescheid muss lediglich begründet werden, dass die Annahme der Wahrscheinlichkeit solch... mehr lesen...
I. 1. Mit dem im Instanzenzug ergangenen Bescheid der Sicherheitsdirektion für das Bundesland Oberösterreich (der belangten Behörde) vom 8. Jänner 2001 wurde gegen die Beschwerdeführerin, eine rumänische Staatsangehörige, gemäß § 36 Abs. 1 und Abs. 2 Z. 1 iVm §§ 37 und 39 des Fremdengesetzes 1997 - FrG, BGBl. I Nr. 75, ein unbefristetes Aufenthaltsverbot erlassen. Die Beschwerdeführerin sei am 14. Oktober 1997 mit einem bis zum 10. November 1997 gültigen Touristenvisum in da... mehr lesen...
Mit Erkenntnis des Spruchsenates der Finanzstrafbehörde erster Instanz vom 12. September 2001 wurde der Beschwerdeführer für schuldig erkannt, vorsätzlich durch die Nichtabgabe von Abgabenerklärungen eine Verkürzung an Umsatzsteuer für 1994 in Höhe von 151.799 S, für 1995 in Höhe von 230.446 S, für 1996 in Höhe von 117.382 S und für 1997 in Höhe von 66.105 S bewirkt zu haben. Der Beschwerdeführer habe hiedurch das Finanzvergehen der Abgabenhinterziehung nach § 33 Abs. 1 FinStrG begang... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: FinStrG §137 litd;FinStrG §139;FinStrG §33 Abs1;FinStrG §33 Abs2 lita;FinStrG §33 Abs3;FinStrG §8 Abs1;
Rechtssatz: Zum Tatbestand der Abgabenhinterziehung hat der Gerichtshof ausgesprochen, dass der Strafbescheid zur Frage, ob der objektive Tatbestand erfüllt ist, zunächst erkennen lassen muss, auf Grund welcher tatsächlichen Umstände und rechtlichen Übe... mehr lesen...
Mit Straferkenntnis vom 29. September 2000 wurde der Beschwerdeführer schuldig erkannt, er habe als abgabenrechtlich verantwortlicher Prokurist des Einzelunternehmens Sophie S die Kammerumlage 1 iSd § 57 HKG, BGBl 661/1994, für die Zeiträume Jänner bis Dezember 1995, Jänner bis Dezember 1996 und Jänner bis Juli 1997 in Höhe von 232.182 S nicht spätestens am fünften Tag nach Fälligkeit entrichtet. Er habe dadurch die Finanzordnungswidrigkeit nach § 49 Abs 1 lit a FinStrG begangen,... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: FinStrG §139;FinStrG §162 Abs2;FinStrG §49;FinStrG §8;FinStrG §9;
Rechtssatz: Es widerspricht rechtsstaatlichem Denken, wenn sich die Finanzstrafbehörde mit dem Vorbringen eines Beschuldigten nicht hinlänglich auseinandersetzt und den Schuldvorwurf nicht einwandfrei begründet. Allenfalls verbleibende Zweifel müssen hierbei in Ansehung des Rechtsgrundsatze... mehr lesen...
Mit Erkenntnis des Spruchsenates der Finanzstrafbehörde erster Instanz vom 8. Jänner 1998 wurde der Beschwerdeführer für schuldig erkannt, als Geschäftsführer der M. GmbH vorsätzlich unter Verletzung der Verpflichtung zur Abgabe von § 21 UStG 1972 entsprechenden Voranmeldungen eine Verkürzung von Umsatzsteuervorauszahlungen für die Zeiträume 11, 12/1987 sowie 1- 12/1989 bewirkt und dies nicht nur für möglich, sondern für gewiss gehalten zu haben. Weiters wurde der Beschwerdeführer mit... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: FinStrG §137 litd;FinStrG §139;FinStrG §162 Abs1 lite;FinStrG §162 Abs2;VwGG §41 Abs1;
Rechtssatz: Im Straferkenntnis ist zu begründen, dass der Beschuldigte die Tat begangen hat. Der Begründungsgegenstand ist auf der Basis konkreter Lebenssachverhalte sachlich und rechtlich nachvollziehbar darzulegen. Mit im Allgemeinen verble... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer war bis Ende des Jahres 1995 zu 25 % an der W-GmbH beteiligt und bezog als Gesellschafter-Geschäftsführer Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit in Höhe von monatlich S 25.000,--. Sodann erwarb der Beschwerdeführer die weiteren 75 % der Gesellschaftsanteile. In der Folge wurden die belegmäßig als Gehalt bezeichneten Zahlungen der W-GmbH an den Beschwerdeführer auf dem Verrechnungskonto verbucht. Mit Erkenntnis des Spruchsenates vom 12. April 2002 wurde der Beschw... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: FinStrG §139;FinStrG §23;VwRallg;
Rechtssatz: In der
Begründung: des Straferkenntnisses sind die für die Ermessensübung maßgebenden Umstände und Erwägungen aufzuzeigen (Hinweis E 28. Oktober 1992, 91/13/0130). Diesen Erfordernissen entspricht der angefochtene Bescheid, zeigt er doch auf, dass die belangte Behörde die Unbescho... mehr lesen...
Mit Bescheid vom 27. Februar 2002 leitete das Finanzamt gegen die Beschwerdeführerin gemäß § 83 Abs. 1 FinStrG das Finanzstrafverfahren ein, weil der Verdacht bestehe, dass diese als die abgabenrechtlichen Belange des Einzelunternehmens NP Wahrnehmende und Verantwortliche für bestimmte näher bezeichnete Zeiträume der Jahre 1999 bis 2001 unter Verletzung der Umsatzsteuervoranmeldungspflicht Verkürzungen an Umsatzsteuer bewirkt und dies nicht nur für möglich, sondern für gewiss gehalten... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: FinStrG §115;FinStrG §136;FinStrG §137 litd;FinStrG §139;FinStrG §82;FinStrG §83; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 98/13/0120 E 20. Jänner 1999 RS 1(hier nur der erste Satz) Stammrechtssatz Im Straferkenntnis ist zu begründen, dass der Beschuldigte die Tat begangen hat, im Einleitungsbescheid muss lediglich begründet werden, dass die Annahme der Wahrschei... mehr lesen...
Nach den Feststellungen der Abgabenbehörden verbrachte Andras F. in der Zeit vom März 1996 bis Juli 1997 480 Stangen Zigaretten vorschriftswidrig in das Zollgebiet. Bei seiner ersten Vernehmung am 19. Juli 1996 durch das Hauptzollamt Wien als Finanzstrafbehörde erster Instanz gab Andras F. unter anderem an, er habe zunächst für Tibor N. Zigaretten aus Ungarn geschmuggelt. Als er später Tibor N. nicht mehr getroffen habe, habe er in den Lokalen, in denen Tibor N. dies getan hatte, Ziga... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: FinStrG §137 litd;FinStrG §139;FinStrG §162 Abs1 lite;
Rechtssatz: Die
Begründung: eines Bescheides muss erkennen lassen, welcher Sachverhalt der Entscheidung zu Grunde gelegt wurde, aus welchen Erwägungen die Behörde zur Ansicht gelangt ist, dass gerade dieser Sachverhalt vorliegt und aus welchen Gründen die Behörde die Subsumtion des Sachverhaltes unter ... mehr lesen...
Mit Erkenntnis des Spruchsenates der Finanzstrafbehörde erster Instanz vom 13. Dezember 1995 wurde die Beschwerdeführerin für schuldig erkannt, sie habe als für die steuerlichen Belange verantwortliche Geschäftsführerin der B GmbH vorsätzlich unter Verletzung der Verpflichtung zur Abgabe von dem § 21 UStG 1972 entsprechenden Voranmeldungen eine Verkürzung von Umsatzsteuer (Vorauszahlungen oder Gutschriften) bewirkt und dies nicht nur für möglich, sondern für gewiss gehalten, "und zwar... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht32/04 Steuern vom Umsatz
Norm: FinStrG §137 litd;FinStrG §139;FinStrG §33 Abs2 lita;UStG 1972 §21;UStG 1994 §21;
Rechtssatz: Der Hinweis auf so genannte "verzahnte Aktivitäten" zwischen der B-GmbH und der V-GmbH unter Bezugnahme auf "persönlich verwirklichte" Erklärungen und Verfügungen hinsichtlich "beider ingerierter Unternehmen" durch den Beschuldigten (den f... mehr lesen...
Mit Bescheid vom 6. Juni 1997 leitete das Finanzamt gegen die Beschwerdeführerin gemäß § 83 Abs. 1 FinStrG das Finanzstrafverfahren ein, weil der Verdacht bestehe, dass sie durch die Geltendmachung fingierter Betriebsausgaben (in Zusammenhang mit behaupteten betrieblichen Fahrten) für die Jahre 1994 und 1995 den Gewinn in den Steuererklärungen zu niedrig ausgewiesen und dadurch unter Verletzung einer abgabenrechtlichen Offenlegungs- und Wahrheitspflicht eine Verkürzung an Einkommen- u... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §93 Abs3 lita;FinStrG §137 litd;FinStrG §139;FinStrG §83 Abs1;
Rechtssatz: In der
Begründung: einer als Bescheid zu qualifizierenden Einleitungsverfügung nach § 83 Abs 1 FinStrG ist darzulegen, von welchem Sachverhalt die Finanzstrafbehörde ausgegangen ist und welches schuldhafte Verhalten dem Beschuldigten vorgeworfen wird. Im Straferkenntnis ist zu b... mehr lesen...