RS Vwgh 2007/10/18 2006/14/0045

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Veröffentlicht am 18.10.2007
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10/07 Verwaltungsgerichtshof
32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht

Norm

FinStrG §137 litd;
FinStrG §139;
FinStrG §98 Abs3;
VwGG §41 Abs1;

Rechtssatz

Der der Finanzstrafbehörde in der Bestimmung des § 98 Abs. 3 FinStrG aufgetragene Denkvorgang ist in der Begründung des Bescheides in der gebotenen Auseinandersetzung mit dem Sachvorbringen des Beschuldigten in einer Weise darzustellen, die dem Verwaltungsgerichtshof die ihm aufgetragene Kontrolle dahin ermöglicht, ob das Ergebnis der von der Behörde durchgeführten Beweiswürdigung mit den Denkgesetzen und den Erfahrungen des täglichen Lebens in Einklang steht und ob die Sachverhaltsannahmen der Behörde in einem von wesentlichen Mängeln freien Verfahren gewonnen wurden (Hinweis E 28. Mai 1997, 94/13/0257, mwN).

Schlagworte

Sachverhalt Beweiswürdigung

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2007:2006140045.X02

Im RIS seit

14.11.2007

Zuletzt aktualisiert am

17.05.2013
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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