Mit dem im Instanzenzug ergangenen angefochtenen Bescheid wurde das gegen den Beschwerdeführer mit Bescheid vom 24. April 2006 eingeleitete Finanzstrafverfahren erweitert, weil der Verdacht bestehe, dass der Beschwerdeführer als verantwortlicher Geschäftsführer der K GmbH im Bereich des Finanzamts Innsbruck fortgesetzt vorsätzlich hinsichtlich der Zeiträume 03-12/2004, 01-12/2005 und 01-05/2006 unter Verletzung der Verpflichtung zur Abgabe von dem § 21 des UStG 1994 entsprechende... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §184;FinStrG §13;FinStrG §33 Abs1;FinStrG §33 Abs3 lita;
Rechtssatz: Tathandlung einer Hinterziehung der Jahresumsatzsteuer kann auch die Unterlassung der Einbringung der Umsatzsteuererklärung sein. Unbeschadet der Bestimmung des § 33 Abs. 3 lit. a FinStrG - § 33 Abs. 3 leg. cit. enthält lediglich Legaldefinitionen des Bewirkens einer Abgabenverkürzun... mehr lesen...
Mit Erkenntnis des Spruchsenates wurde der Beschwerdeführer des Finanzvergehens der teils versuchten, teils vollendeten Abgabenhinterziehung nach § 33 Abs. 1 FinStrG in Verbindung mit § 13 FinStrG schuldig erkannt, weil er als Wahrnehmender der steuerlichen Angelegenheiten einer näher genannten Gesellschaft unter Verletzung einer abgabenrechtlichen Offenlegungs- und Wahrheitspflicht betreffend die Veranlagungsjahre 1986 bis 1988 eine Verkürzung an Umsatzsteuer in Höhe von S 66.000,--,... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: FinStrG §13;FinStrG §31;FinStrG §32;FinStrG §33 Abs1;
Rechtssatz: Für den durch das Ausbleiben des tatbildlichen Erfolges gekennzeichneten Versuch gilt - da es ja in seinem Wesen liegt, dass die Tat nicht mit einem Erfolg abschließt - uneingeschränkt die Regel, wonach die Verjährungsfrist beginnt, sobald die Straftat abgeschlossen ist oder das strafbare V... mehr lesen...
Mit Erkenntnis des Spruchsenates der Finanzstrafbehörde erster Instanz vom 7. April 1999 wurde der Beschwerdeführer für schuldig erkannt, er habe als für die abgabenrechtlichen Belange verantwortlicher Geschäftsführer der D. GmbH vorsätzlich "1) unter Verletzung einer abgabenrechtlichen Anzeige-, Offenlegungs- und Wahrheitspflicht bewirkt, dass Abgaben, die bescheidmäßig festzusetzen sind, nicht oder zu niedrig oder infolge Unkenntnis der Abgabenbehörde von der Entstehung des Abg... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer ist alleiniger Gesellschafter und Geschäftsführer einer GmbH. Er ist für die abgabenrechtlichen Belange der Gesellschaft verantwortlich. Vor Beginn einer die GmbH betreffenden abgabenbehördlichen Prüfung erstatteten deren steuerliche Vertreter in deren Namen mit Schreiben vom 15. März 1999 Selbstanzeige. In den Wirtschaftsjahren 1993 bis 1998 seien verdeckte Gewinnausschüttungen an den Beschwerdeführer in konkret genanntem Ausmaß erfolgt. Die auf die ver... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: FinStrG; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 2000/13/0207 E 29. November 2000 RS 4 Stammrechtssatz Als Täter eines Finanzvergehens kommt jeder in Betracht, der - rechtlich oder faktisch - die Agenden eines Steuerpflichtigen wahrnimmt. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:2004:2002140060.X04 ... mehr lesen...
I. 1. Mit dem im Instanzenzug ergangenen Bescheid der Sicherheitsdirektion für das Bundesland Oberösterreich (der belangten Behörde) vom 8. Jänner 2001 wurde gegen die Beschwerdeführerin, eine rumänische Staatsangehörige, gemäß § 36 Abs. 1 und Abs. 2 Z. 1 iVm §§ 37 und 39 des Fremdengesetzes 1997 - FrG, BGBl. I Nr. 75, ein unbefristetes Aufenthaltsverbot erlassen. Die Beschwerdeführerin sei am 14. Oktober 1997 mit einem bis zum 10. November 1997 gültigen Touristenvisum in da... mehr lesen...
Mit Schriftsatz vom 27. Oktober 1999 beantragte der Beschwerdeführer die Nachsicht vom Gewerbeausschluss auf Grund einer gerichtlichen Verurteilung (für die Gewerbeausübung als gewerberechtlicher Geschäftsführer). Zur Begründung: wird ausgeführt: "Ich habe vom 29.7.1974 bis 22.6.1994 vorerst mit meiner Einzelfirma und dann mit der J Ges.m.b.H. ein Gas- und Wasserleitungsinstallateur- und Zentralheizungsbauergewerbe ausgeübt. Mit Urteil des LG für Strafsachen Wien vom 16.... mehr lesen...
Index: 24/01 Strafgesetzbuch32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht50/01 Gewerbeordnung
Norm: FinStrG §13;FinStrG §33 Abs1;GewO 1994 §26 Abs1;GewO 1994 §39 Abs1;StGB §12;StGB §125;StGB §126 Abs2;StGB §146;StGB §147 Abs1 Z1;StGB §147 Abs3;StGB §148;StGB §15;
Rechtssatz: Was die Würdigung der Persönlichkeit des Beschwerdeführers anlangt, so kann im Hinblick auf den Zeitraum, während dessen der Beschwerdeführe... mehr lesen...
Der Beschwerde und dem ihr angeschlossenen Bescheid ist folgender Sachverhalt zu entnehmen: Vor Beginn einer bei der M. GmbH angekündigten abgabenbehördlichen Prüfung richtete die A. GmbH als steuerliche Vertreterin dieser GmbH an das Prüfungsorgan folgenden Schriftsatz vom 15. März 1999 hinsichtlich Umsatzsteuer-Vorauszahlungen und Lohnsteuer: Betrifft: M. GmbH, Steuernummer xxx Namens und auftrags unserer Mandantin erstatten wir Selbstanzeige gemäß § 29 FinStrG und üb... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: FinStrG;
Rechtssatz: Als Täter eines Finanzvergehens kommt jeder in Betracht, der - rechtlich oder faktisch - die Agenden eines Steuerpflichtigen wahrnimmt. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:2000:2000130207.X04 Im RIS seit 20.02.2001 mehr lesen...
In einer vom Zollamt Salzburg, Zweigstelle Flughafen, am 24. November 1994 durch Bezirksinspektor A aufgenommenen Tatbeschreibung findet sich - auszugsweise - die folgende Darstellung: "A 24.11.1994 um ca. 1045 Uhr wurde Herr HENHAPL Arnold Franz, Personalien umseitig nach Betreten des sogenannten Grünkanals (nichts zu deklarieren) angehalten und einer Zollkontrolle unterzogen. Auf mitführende Waren befragt gab die Partei an nur einige Kleinigkeiten mit sich zu führen. Auf d... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: FinStrG §13;FinStrG §35 Abs1;
Rechtssatz: Kein RS. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1999:1998160195.X01 Im RIS seit 20.11.2000 mehr lesen...
Der Beschwerde und dem angefochtenen Bescheid ist folgender unstrittiger Sachverhalt zu entnehmen: Mit Bescheid des Hauptzollamtes Linz (Haftungsbescheid) vom 11. Jänner 1994, wurde der Beschwerdeführer als Haftender nach § 11 BAO für die entstandene Eingangsabgabenschuld der näher bezeichneten GmbH gemäß § 224 Abs. 1 BAO in Anspruch genommen und aufgefordert, den aushaftenden Abgabenbetrag binnen Monatsfrist zu entrichten. Gegen diesen Haftungsbescheid erhob der Beschwerdef... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §11;FinStrG; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1994/12/14 93/16/0011 1
VwSlg 6949F/1994 Stammrechtssatz Die Haftung nach § 11 BAO setzt eine Entscheidung im gerichtlichen oder verwaltungsbehördlichen Verfahren voraus, mit der der Verurteilte eines vorsätzlichen Finanzvergehens rechtskräftig schuldig gesprochen wurde. Nach der Terminologie des Fi... mehr lesen...
Mit Erkenntnis des Spruchsenates vom 28. Jänner 1992 wurde der Beschwerdeführer für schuldig erkannt, er habe in W vorsätzlich a) als Einzelunternehmer 1. unter Verletzung der Verpflichtung zur Abgabe von - dem § 21 UStG 1972 entsprechenden - Voranmeldungen eine Verkürzung von Vorauszahlungen an Umsatzsteuer für die Monate Jänner bis Oktober 1990 in Höhe von S 50.000,-- bewirkt und dies nicht nur für möglich, sondern für gewiß gehalten; 2. unter Verletzung einer abgaben... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: FinStrG §13;FinStrG §14;FinStrG §33;
Rechtssatz: Beendet ist ein Versuch zur Abgabenhinterziehung, wenn es keiner weiteren Täterhandlung zur Herbeiführung des tatbestandsmäßigen Erfolges bedarf. Unbeendet ist ein solcher Versuch, wenn es zur Erfolgsherbeiführung noch weiterer Täterhandlungen bedarf (Hinweis Fellner, Finanzstrafgesetz, RZ 12 zu § 13 und § ... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: FinStrG §13;FinStrG §14;FinStrG §33;
Rechtssatz: Bei beendetem Versuch bedarf es - um von einem Rücktritt vom Versuch ausgehen zu können - eines nochmaligen, zur Verhinderung des Erfolges führenden Tätigwerdens des Täters (contrarius actus). Ein solches Tätigwerden ist aber nur bis zu dem Zeitpunkt möglich, zu dem der Versuch noch nicht als fehlgeschlagen... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §115 Abs2;FinStrG §13;FinStrG §14;FinStrG §33;
Rechtssatz: Eine einige Tage nach dem Vorhalt erfolgende Bestätigung der Unrichtigkeit der Erklärungen durch den Beschuldigten erfüllt die zur Erfüllung eines Rücktritts vom Versuch erforderliche Voraussetzung eines contrarius actus nicht. European Case Law Identifier (ECLI) ... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §115 Abs2;BAO §161 Abs3;FinStrG §13;FinStrG §14;FinStrG §33;
Rechtssatz: Ein Rücktritt vom Versuch ist nicht mehr möglich, wenn der Abgabenbehörde im Zeitpunkt eines Vorhaltes nach § 161 Abs 3 iVm § 115 Abs 2 BAO der Sachverhalt schon bekannt ist (Hinweis Sommergruber/Reger, S 104). European Case Law Identifier (ECLI) ECL... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug ergangenen Bescheid der belangten Behörde vom 28. April 1992 war gegen den Beschwerdeführer, einen Staatsangehörigen von Bosnien-Herzegowina gemäß § 3 Abs. 1 Z. 2 und Z. 3 iVm § 4 des Fremdenpolizeigesetzes ein bis zum 31. Dezember 1997 befristetes Aufenthaltsverbot erlassen worden. Dieses Aufenthaltsverbot hatte die belangte Behörde darauf gestützt, daß der Beschwerdeführer am 30. Jänner 1988 wegen versuchten Schmuggels und vorsätzlichen Eingriffes in die Rech... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug ergangenen angefochtenen Bescheid erließ die Sicherheitsdirektion für das Bundesland Tirol (die belangte Behörde) vom 25. August 1994 gegen den Beschwerdeführer, einen Staatsangehörigen von Bosnien-Herzegowina, gemäß § 18 Abs. 1 iVm den §§ 19, 20 und 21 FrG ein mit fünf Jahren befristetes Aufenthaltsverbot. In der Begründung: ging die belangte Behörde davon aus, daß der Beschwerdeführer mit rechtskräftiger Stafverfügung des Zollamtes Graz als Finanzstrafbehörde ... mehr lesen...
Index: 24/01 Strafgesetzbuch32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht41/02 Passrecht Fremdenrecht
Norm: FinStrG §13;FinStrG §35 Abs4;FinStrG §44 Abs2 litc;FrG 1993 §18 Abs1;StGB §127;StGB §130;
Rechtssatz: Die in der gewerbsmäßigen Tatbegehung gelegene Tendenz des Fremden, sich eine fortlaufende Einnahme durch Diebstähle zu sichern, stellt eine erhebliche Beeinträchtigung der öffentlichen Ordnung und der öffe... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht41/02 Passrecht Fremdenrecht50/03 Personenbeförderung Güterbeförderung
Norm: FinStrG §13;FinStrG §35 Abs1;FinStrG §44 Abs1 litc;FrG 1993 §18 Abs2 Z2;FrG 1993 §26;FrPolG 1954 §3 Abs2 Z2;KflG 1952 §1 Abs1;KflG 1952 §16 Abs1;
Rechtssatz: Der Umstand, daß der Fremde trotz der ausdrücklichen Androhung der Erlassung eines Aufenthaltsverbots neuerlich zwei schwerwiegen... mehr lesen...
1. Mit dem im Instanzenzug ergangenen Bescheid der Sicherheitsdirektion für das Bundesland Salzburg (belangte Behörde) vom 9. März 1994 wurde gegen die Beschwerdeführerin, eine bosnische Staatsangehörige, gemäß § 18 Abs. 1 Z. 1 iVm Abs. 2 Z. 3 und § 19 (sowie § 20) des Fremdengesetzes (FrG) ein mit zehn Jahren befristetes Aufenthaltsverbot erlassen. Die belangte Behörde begründete den angefochtenen Bescheid damit, daß die Beschwerdeführerin am 18. Mai 1992 wegen vier schwerer Eingriff... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht41/02 Passrecht Fremdenrecht41/02 Staatsbürgerschaft
Norm: FinStrG;FrG 1993 §20 Abs2;StbG 1985 §10 Abs1 Z3 litb;StbG 1985 §10 Abs1;
Rechtssatz: Geht die Behörde davon aus, daß erst nach Bekanntwerden des vierten Finanzvergehens des Fremden (hier Begehung von fünf Finanzvergehen) fremdenpolizeiliche Schritte in Richtung Erlassung eines Aufenthaltsverbotes gesetzt... mehr lesen...
Mit Haftungsbescheid gemäß § 224 Abs. 1 BAO vom 28. Februar 1991 wurde der mit der rechtskräftig gewordenen Strafverfügung des Zollamtes Wien vom 13. November 1987 wegen Abgabenhehlerei nach §§ 11 und 37 Abs. 1 lit. b FinStrG bestrafte Beschwerdeführer für die für den Schmuggler entstandene Eingangsabgabenschuld in der Höhe von S 73.080,-- (S 72.000,-- Einfuhrumsatzsteuer und S 1.080,-- AF-Beitrag) samt Säumniszuschlag in der Höhe von S 1.462,-- zur Haftung nach § 11 BAO herangezogen.... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §11;FinStrG;
Rechtssatz: Die Haftung nach § 11 BAO setzt eine Entscheidung im gerichtlichen oder verwaltungsbehördlichen Verfahren voraus, mit der der Verurteilte eines vorsätzlichen Finanzvergehens rechtskräftig schuldig gesprochen wurde. Nach der Terminologie des Finanzstrafgesetzes bezieht sich das Wort "verurteilt" nur auf gerichtliche Entscheidun... mehr lesen...
Dem Finanzamt wurde in einem Finanzstrafverfahren gegen den Beschwerdeführer bei dessen Einvernahme als Beschuldigter eine Vollmachtsurkunde vorgelegt, laut der der mit dem Beschwerdeführer erschienene Rechtsanwalt (Dr. P) uneingeschränkt zur Vertretung des Beschwerdeführers in allen Rechts- sowie sonstigen Angelegenheiten sowohl vor Gerichten als auch vor anderen Behörden ermächtigt sowie zur Entgegennahme der Zustellungen von Klagen und behördlichen Schriftstücken, insbesondere Besc... mehr lesen...