Index: 10 Verfassungsrecht10/07 Verfassungsgerichtshof, Verwaltungsgerichtshof
Norm: B-VG Art144 Abs1 / ZurücknahmeVfGG §19 Abs3 Z3VfGG §27VfGG §88ZPO §423
Leitsatz: Einstellung des Verfahrens infolge Zurückziehung der Beschwerde;
Kostenzuspruch an die beteiligte Partei angesichts der Notwendigkeit
eines Schriftsatzes zur zweckentsprechenden Rechtverfolgung
Rechtssatz: Wird der Zuspruch von Kosten beantr... mehr lesen...
Begründung: Mit Schriftsatz vom 19. Mai 2003 zogen die beschwerdeführenden Parteien ihre Beschwerde zurück. Das Verfahren war daher einzustellen. Der Kostenzuspruch an die beteiligte Partei, deren Schriftsatz zur zweckentsprechenden Rechtsverfolgung notwendig war, beruht auf §88 zweiter Satz VfGG (vgl. VfSlg. 15.719/2000); in den zugesprochenen Kosten ist Umsatzsteuer in Höhe von € 327,-- enthalten. Wird der Zuspruch von Kosten beantragt, so brauchen gemäß §27... mehr lesen...
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Norm: B-VG Art144 Abs1 / ZurücknahmeVfGG §19 Abs3 Z3VfGG §27VfGG §88ZPO §423
Leitsatz: Einstellung des Verfahrens infolge Zurückziehung der Beschwerde;
Kostenzuspruch an die beteiligte Partei angesichts der Notwendigkeit
eines Schriftsatzes zur zweckentsprechenden Rechtverfolgung
Rechtssatz: Wird der Zuspruch von Kosten beantr... mehr lesen...
Begründung: Mit Schriftsatz vom 19. Mai 2003 zogen die beschwerdeführenden Parteien ihre Beschwerde zurück. Das Verfahren war daher einzustellen. Der Kostenzuspruch an die beteiligte Partei, deren Schriftsatz zur zweckentsprechenden Rechtsverfolgung notwendig war, beruht auf §88 zweiter Satz VfGG (vgl. VfSlg. 15.719/2000); in den zugesprochenen Kosten ist Umsatzsteuer in Höhe von € 327,-- enthalten. Wird der Zuspruch von Kosten beantragt, so brauchen gemäß §27... mehr lesen...
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Norm: B-VG Art144 Abs1 / ZurücknahmeVfGG §19 Abs3 Z3VfGG §27VfGG §88ZPO §423
Leitsatz: Einstellung des Verfahrens infolge Zurückziehung der Beschwerde;
Kostenzuspruch an die beteiligte Partei angesichts der Notwendigkeit
eines Schriftsatzes zur zweckentsprechenden Rechtverfolgung
Rechtssatz: Wird der Zuspruch von Kosten beantr... mehr lesen...
Begründung: Mit Schriftsatz vom 19. Mai 2003 zogen die beschwerdeführenden Parteien ihre Beschwerde zurück. Das Verfahren war daher einzustellen. Der Kostenzuspruch an die beteiligte Partei, deren Schriftsatz zur zweckentsprechenden Rechtsverfolgung notwendig war, beruht auf §88 zweiter Satz VfGG (vgl. VfSlg. 15.719/2000); in den zugesprochenen Kosten ist Umsatzsteuer in Höhe von € 327,-- enthalten. Wird der Zuspruch von Kosten beantragt, so brauchen gemäß §27... mehr lesen...
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Norm: B-VG Art144 Abs1 / ZurücknahmeVfGG §19 Abs3 Z3VfGG §27VfGG §88ZPO §423
Leitsatz: Einstellung des Verfahrens infolge Zurückziehung der Beschwerde;
Kostenzuspruch an die beteiligte Partei angesichts der Notwendigkeit
eines Schriftsatzes zur zweckentsprechenden Rechtverfolgung
Rechtssatz: Wird der Zuspruch von Kosten beantr... mehr lesen...
Begründung: Mit Schriftsatz vom 19. Mai 2003 zogen die beschwerdeführenden Parteien ihre Beschwerde zurück. Das Verfahren war daher einzustellen. Der Kostenzuspruch an die beteiligte Partei, deren Schriftsatz zur zweckentsprechenden Rechtsverfolgung notwendig war, beruht auf §88 zweiter Satz VfGG (vgl. VfSlg. 15.719/2000); in den zugesprochenen Kosten ist Umsatzsteuer in Höhe von € 327,-- enthalten. Wird der Zuspruch von Kosten beantragt, so brauchen gemäß §27... mehr lesen...
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Norm: B-VG Art144 Abs1 / ZurücknahmeVfGG §19 Abs3 Z3VfGG §27VfGG §88ZPO §423
Leitsatz: Einstellung des Verfahrens infolge Zurückziehung der Beschwerde;
Kostenzuspruch an die beteiligte Partei angesichts der Notwendigkeit
eines Schriftsatzes zur zweckentsprechenden Rechtverfolgung
Rechtssatz: Wird der Zuspruch von Kosten beantr... mehr lesen...
Begründung: Mit Schriftsatz vom 19. Mai 2003 zogen die beschwerdeführenden Parteien ihre Beschwerde zurück. Das Verfahren war daher einzustellen. Der Kostenzuspruch an die beteiligte Partei, deren Schriftsatz zur zweckentsprechenden Rechtsverfolgung notwendig war, beruht auf §88 zweiter Satz VfGG (vgl. VfSlg. 15.719/2000); in den zugesprochenen Kosten ist Umsatzsteuer in Höhe von € 327,-- enthalten. Wird der Zuspruch von Kosten beantragt, so brauchen gemäß §27... mehr lesen...
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Kostenzuspruch an die beteiligte Partei angesichts der Notwendigkeit
eines Schriftsatzes zur zweckentsprechenden Rechtverfolgung
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Begründung: Mit Schriftsatz vom 19. Mai 2003 zogen die beschwerdeführenden Parteien ihre Beschwerde zurück. Das Verfahren war daher einzustellen. Der Kostenzuspruch an die beteiligte Partei, deren Schriftsatz zur zweckentsprechenden Rechtsverfolgung notwendig war, beruht auf §88 zweiter Satz VfGG (vgl. VfSlg. 15.719/2000); in den zugesprochenen Kosten ist Umsatzsteuer in Höhe von € 327,-- enthalten. Wird der Zuspruch von Kosten beantragt, so brauchen gemäß §27... mehr lesen...
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Kostenzuspruch an die beteiligte Partei angesichts der Notwendigkeit
eines Schriftsatzes zur zweckentsprechenden Rechtverfolgung
Rechtssatz: Wird der Zuspruch von Kosten beantr... mehr lesen...
Begründung: Mit Schriftsatz vom 19. Mai 2003 zogen die beschwerdeführenden Parteien ihre Beschwerde zurück. Das Verfahren war daher einzustellen. Der Kostenzuspruch an die beteiligte Partei, deren Schriftsatz zur zweckentsprechenden Rechtsverfolgung notwendig war, beruht auf §88 zweiter Satz VfGG (vgl. VfSlg. 15.719/2000); in den zugesprochenen Kosten ist Umsatzsteuer in Höhe von € 327,-- enthalten. Wird der Zuspruch von Kosten beantragt, so brauchen gemäß §27... mehr lesen...
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Norm: B-VG Art144 Abs1 / ZurücknahmeVfGG §19 Abs3 Z3VfGG §27VfGG §88ZPO §423
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Kostenzuspruch an die beteiligte Partei angesichts der Notwendigkeit
eines Schriftsatzes zur zweckentsprechenden Rechtverfolgung
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Begründung: Mit Schriftsatz vom 19. Mai 2003 zogen die beschwerdeführenden Parteien ihre Beschwerde zurück. Das Verfahren war daher einzustellen. Der Kostenzuspruch an die beteiligte Partei, deren Schriftsatz zur zweckentsprechenden Rechtsverfolgung notwendig war, beruht auf §88 zweiter Satz VfGG (vgl. VfSlg. 15.719/2000); in den zugesprochenen Kosten ist Umsatzsteuer in Höhe von € 327,-- enthalten. Wird der Zuspruch von Kosten beantragt, so brauchen gemäß §27... mehr lesen...
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Kostenzuspruch an die beteiligte Partei angesichts der Notwendigkeit
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Begründung: Mit Schriftsatz vom 19. Mai 2003 zogen die beschwerdeführenden Parteien ihre Beschwerde zurück. Das Verfahren war daher einzustellen. Der Kostenzuspruch an die beteiligte Partei, deren Schriftsatz zur zweckentsprechenden Rechtsverfolgung notwendig war, beruht auf §88 zweiter Satz VfGG (vgl. VfSlg. 15.719/2000); in den zugesprochenen Kosten ist Umsatzsteuer in Höhe von € 327,-- enthalten. Wird der Zuspruch von Kosten beantragt, so brauchen gemäß §27... mehr lesen...
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Norm: B-VG Art144 Abs1 / ZurücknahmeVfGG §19 Abs3 Z3VfGG §27VfGG §88ZPO §423
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Kostenzuspruch an die beteiligte Partei angesichts der Notwendigkeit
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Begründung: Mit Schriftsatz vom 19. Mai 2003 zogen die beschwerdeführenden Parteien ihre Beschwerde zurück. Das Verfahren war daher einzustellen. Der Kostenzuspruch an die beteiligte Partei, deren Schriftsatz zur zweckentsprechenden Rechtsverfolgung notwendig war, beruht auf §88 zweiter Satz VfGG (vgl. VfSlg. 15.719/2000); in den zugesprochenen Kosten ist Umsatzsteuer in Höhe von € 327,-- enthalten. Wird der Zuspruch von Kosten beantragt, so brauchen gemäß §27... mehr lesen...
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Norm: B-VG Art144 Abs1 / ZurücknahmeVfGG §19 Abs3 Z3VfGG §27VfGG §88ZPO §423
Leitsatz: Einstellung des Verfahrens infolge Zurückziehung der Beschwerde;
Kostenzuspruch an die beteiligte Partei angesichts der Notwendigkeit
eines Schriftsatzes zur zweckentsprechenden Rechtverfolgung
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Begründung: Mit Schriftsatz vom 19. Mai 2003 zogen die beschwerdeführenden Parteien ihre Beschwerde zurück. Das Verfahren war daher einzustellen. Der Kostenzuspruch an die beteiligte Partei, deren Schriftsatz zur zweckentsprechenden Rechtsverfolgung notwendig war, beruht auf §88 zweiter Satz VfGG (vgl. VfSlg. 15.719/2000); in den zugesprochenen Kosten ist Umsatzsteuer in Höhe von € 327,-- enthalten. Wird der Zuspruch von Kosten beantragt, so brauchen gemäß §27... mehr lesen...
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Norm: B-VG Art144 Abs1 / ZurücknahmeVfGG §19 Abs3 Z3VfGG §27VfGG §88ZPO §423
Leitsatz: Einstellung des Verfahrens infolge Zurückziehung der Beschwerde;
Kostenzuspruch an die beteiligte Partei angesichts der Notwendigkeit
eines Schriftsatzes zur zweckentsprechenden Rechtverfolgung
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Begründung: Mit Schriftsatz vom 19. Mai 2003 zogen die beschwerdeführenden Parteien ihre Beschwerde zurück. Das Verfahren war daher einzustellen. Der Kostenzuspruch an die beteiligte Partei, deren Schriftsatz zur zweckentsprechenden Rechtsverfolgung notwendig war, beruht auf §88 zweiter Satz VfGG (vgl. VfSlg. 15.719/2000); in den zugesprochenen Kosten ist Umsatzsteuer in Höhe von € 327,-- enthalten. Wird der Zuspruch von Kosten beantragt, so brauchen gemäß §27... mehr lesen...
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Norm: B-VG Art144 Abs1 / ZurücknahmeVfGG §19 Abs3 Z3VfGG §27VfGG §88ZPO §423
Leitsatz: Einstellung des Verfahrens infolge Zurückziehung der Beschwerde;
Kostenzuspruch an die beteiligte Partei angesichts der Notwendigkeit
eines Schriftsatzes zur zweckentsprechenden Rechtverfolgung
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Begründung: Mit Schriftsatz vom 19. Mai 2003 zogen die beschwerdeführenden Parteien ihre Beschwerde zurück. Das Verfahren war daher einzustellen. Der Kostenzuspruch an die beteiligte Partei, deren Schriftsatz zur zweckentsprechenden Rechtsverfolgung notwendig war, beruht auf §88 zweiter Satz VfGG (vgl. VfSlg. 15.719/2000); in den zugesprochenen Kosten ist Umsatzsteuer in Höhe von € 327,-- enthalten. Wird der Zuspruch von Kosten beantragt, so brauchen gemäß §27... mehr lesen...
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Norm: B-VG Art144 Abs1 / ZurücknahmeVfGG §19 Abs3 Z3VfGG §27VfGG §88ZPO §423
Leitsatz: Einstellung des Verfahrens infolge Zurückziehung der Beschwerde;
Kostenzuspruch an die beteiligte Partei angesichts der Notwendigkeit
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Begründung: Mit Schriftsatz vom 19. Mai 2003 zogen die beschwerdeführenden Parteien ihre Beschwerde zurück. Das Verfahren war daher einzustellen. Der Kostenzuspruch an die beteiligte Partei, deren Schriftsatz zur zweckentsprechenden Rechtsverfolgung notwendig war, beruht auf §88 zweiter Satz VfGG (vgl. VfSlg. 15.719/2000); in den zugesprochenen Kosten ist Umsatzsteuer in Höhe von € 327,-- enthalten. Wird der Zuspruch von Kosten beantragt, so brauchen gemäß §27... mehr lesen...
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Norm: B-VG Art144 Abs1 / ZurücknahmeVfGG §19 Abs3 Z3VfGG §27VfGG §88ZPO §423
Leitsatz: Einstellung des Verfahrens infolge Zurückziehung der Beschwerde;
Kostenzuspruch an die beteiligte Partei angesichts der Notwendigkeit
eines Schriftsatzes zur zweckentsprechenden Rechtverfolgung
Rechtssatz: Wird der Zuspruch von Kosten beantr... mehr lesen...
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