Entscheidungen zu § artikel144 Abs. 1 B-VG

Verfassungsgerichtshof

21.812 Dokumente

Entscheidungen 2.071-2.100 von 21.812

RS Vfgh 2003/6/11 B1351/01

Index: 10 Verfassungsrecht10/07 Verfassungsgerichtshof, Verwaltungsgerichtshof
Norm: B-VG Art144 Abs1 / ZurücknahmeVfGG §19 Abs3 Z3VfGG §27VfGG §88ZPO §423
Leitsatz: Einstellung des Verfahrens infolge Zurückziehung der Beschwerde; Kostenzuspruch an die beteiligte Partei angesichts der Notwendigkeit eines Schriftsatzes zur zweckentsprechenden Rechtverfolgung
Rechtssatz: Wird der Zuspruch von Kosten beantr... mehr lesen...

Rechtssatz | Vfgh | 11.06.2003

TE Vfgh Beschluss 2003/6/11 B1351/01

Begründung: Mit Schriftsatz vom 19. Mai 2003 zogen die beschwerdeführenden Parteien ihre Beschwerde zurück. Das Verfahren war daher einzustellen. Der Kostenzuspruch an die beteiligte Partei, deren Schriftsatz zur zweckentsprechenden Rechtsverfolgung notwendig war, beruht auf §88 zweiter Satz VfGG (vgl. VfSlg. 15.719/2000); in den zugesprochenen Kosten ist Umsatzsteuer in Höhe von € 327,-- enthalten. Wird der Zuspruch von Kosten beantragt, so brauchen gemäß §27... mehr lesen...

Entscheidung | Vfgh Beschluss | 11.06.2003

RS Vfgh 2003/6/11 B1351/01

Index: 10 Verfassungsrecht10/07 Verfassungsgerichtshof, Verwaltungsgerichtshof
Norm: B-VG Art144 Abs1 / ZurücknahmeVfGG §19 Abs3 Z3VfGG §27VfGG §88ZPO §423
Leitsatz: Einstellung des Verfahrens infolge Zurückziehung der Beschwerde; Kostenzuspruch an die beteiligte Partei angesichts der Notwendigkeit eines Schriftsatzes zur zweckentsprechenden Rechtverfolgung
Rechtssatz: Wird der Zuspruch von Kosten beantr... mehr lesen...

Rechtssatz | Vfgh | 11.06.2003

TE Vfgh Beschluss 2003/6/11 B1351/01

Begründung: Mit Schriftsatz vom 19. Mai 2003 zogen die beschwerdeführenden Parteien ihre Beschwerde zurück. Das Verfahren war daher einzustellen. Der Kostenzuspruch an die beteiligte Partei, deren Schriftsatz zur zweckentsprechenden Rechtsverfolgung notwendig war, beruht auf §88 zweiter Satz VfGG (vgl. VfSlg. 15.719/2000); in den zugesprochenen Kosten ist Umsatzsteuer in Höhe von € 327,-- enthalten. Wird der Zuspruch von Kosten beantragt, so brauchen gemäß §27... mehr lesen...

Entscheidung | Vfgh Beschluss | 11.06.2003

RS Vfgh 2003/6/11 B1351/01

Index: 10 Verfassungsrecht10/07 Verfassungsgerichtshof, Verwaltungsgerichtshof
Norm: B-VG Art144 Abs1 / ZurücknahmeVfGG §19 Abs3 Z3VfGG §27VfGG §88ZPO §423
Leitsatz: Einstellung des Verfahrens infolge Zurückziehung der Beschwerde; Kostenzuspruch an die beteiligte Partei angesichts der Notwendigkeit eines Schriftsatzes zur zweckentsprechenden Rechtverfolgung
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Rechtssatz | Vfgh | 11.06.2003

TE Vfgh Beschluss 2003/6/11 B1351/01

Begründung: Mit Schriftsatz vom 19. Mai 2003 zogen die beschwerdeführenden Parteien ihre Beschwerde zurück. Das Verfahren war daher einzustellen. Der Kostenzuspruch an die beteiligte Partei, deren Schriftsatz zur zweckentsprechenden Rechtsverfolgung notwendig war, beruht auf §88 zweiter Satz VfGG (vgl. VfSlg. 15.719/2000); in den zugesprochenen Kosten ist Umsatzsteuer in Höhe von € 327,-- enthalten. Wird der Zuspruch von Kosten beantragt, so brauchen gemäß §27... mehr lesen...

Entscheidung | Vfgh Beschluss | 11.06.2003

RS Vfgh 2003/6/11 B1351/01

Index: 10 Verfassungsrecht10/07 Verfassungsgerichtshof, Verwaltungsgerichtshof
Norm: B-VG Art144 Abs1 / ZurücknahmeVfGG §19 Abs3 Z3VfGG §27VfGG §88ZPO §423
Leitsatz: Einstellung des Verfahrens infolge Zurückziehung der Beschwerde; Kostenzuspruch an die beteiligte Partei angesichts der Notwendigkeit eines Schriftsatzes zur zweckentsprechenden Rechtverfolgung
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Rechtssatz | Vfgh | 11.06.2003

TE Vfgh Beschluss 2003/6/11 B1351/01

Begründung: Mit Schriftsatz vom 19. Mai 2003 zogen die beschwerdeführenden Parteien ihre Beschwerde zurück. Das Verfahren war daher einzustellen. Der Kostenzuspruch an die beteiligte Partei, deren Schriftsatz zur zweckentsprechenden Rechtsverfolgung notwendig war, beruht auf §88 zweiter Satz VfGG (vgl. VfSlg. 15.719/2000); in den zugesprochenen Kosten ist Umsatzsteuer in Höhe von € 327,-- enthalten. Wird der Zuspruch von Kosten beantragt, so brauchen gemäß §27... mehr lesen...

Entscheidung | Vfgh Beschluss | 11.06.2003

RS Vfgh 2003/6/11 B1351/01

Index: 10 Verfassungsrecht10/07 Verfassungsgerichtshof, Verwaltungsgerichtshof
Norm: B-VG Art144 Abs1 / ZurücknahmeVfGG §19 Abs3 Z3VfGG §27VfGG §88ZPO §423
Leitsatz: Einstellung des Verfahrens infolge Zurückziehung der Beschwerde; Kostenzuspruch an die beteiligte Partei angesichts der Notwendigkeit eines Schriftsatzes zur zweckentsprechenden Rechtverfolgung
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Rechtssatz | Vfgh | 11.06.2003

TE Vfgh Beschluss 2003/6/11 B1351/01

Begründung: Mit Schriftsatz vom 19. Mai 2003 zogen die beschwerdeführenden Parteien ihre Beschwerde zurück. Das Verfahren war daher einzustellen. Der Kostenzuspruch an die beteiligte Partei, deren Schriftsatz zur zweckentsprechenden Rechtsverfolgung notwendig war, beruht auf §88 zweiter Satz VfGG (vgl. VfSlg. 15.719/2000); in den zugesprochenen Kosten ist Umsatzsteuer in Höhe von € 327,-- enthalten. Wird der Zuspruch von Kosten beantragt, so brauchen gemäß §27... mehr lesen...

Entscheidung | Vfgh Beschluss | 11.06.2003

RS Vfgh 2003/6/11 B1351/01

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Norm: B-VG Art144 Abs1 / ZurücknahmeVfGG §19 Abs3 Z3VfGG §27VfGG §88ZPO §423
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Rechtssatz | Vfgh | 11.06.2003

TE Vfgh Beschluss 2003/6/11 B1351/01

Begründung: Mit Schriftsatz vom 19. Mai 2003 zogen die beschwerdeführenden Parteien ihre Beschwerde zurück. Das Verfahren war daher einzustellen. Der Kostenzuspruch an die beteiligte Partei, deren Schriftsatz zur zweckentsprechenden Rechtsverfolgung notwendig war, beruht auf §88 zweiter Satz VfGG (vgl. VfSlg. 15.719/2000); in den zugesprochenen Kosten ist Umsatzsteuer in Höhe von € 327,-- enthalten. Wird der Zuspruch von Kosten beantragt, so brauchen gemäß §27... mehr lesen...

Entscheidung | Vfgh Beschluss | 11.06.2003

RS Vfgh 2003/6/11 B1351/01

Index: 10 Verfassungsrecht10/07 Verfassungsgerichtshof, Verwaltungsgerichtshof
Norm: B-VG Art144 Abs1 / ZurücknahmeVfGG §19 Abs3 Z3VfGG §27VfGG §88ZPO §423
Leitsatz: Einstellung des Verfahrens infolge Zurückziehung der Beschwerde; Kostenzuspruch an die beteiligte Partei angesichts der Notwendigkeit eines Schriftsatzes zur zweckentsprechenden Rechtverfolgung
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Rechtssatz | Vfgh | 11.06.2003

TE Vfgh Beschluss 2003/6/11 B1351/01

Begründung: Mit Schriftsatz vom 19. Mai 2003 zogen die beschwerdeführenden Parteien ihre Beschwerde zurück. Das Verfahren war daher einzustellen. Der Kostenzuspruch an die beteiligte Partei, deren Schriftsatz zur zweckentsprechenden Rechtsverfolgung notwendig war, beruht auf §88 zweiter Satz VfGG (vgl. VfSlg. 15.719/2000); in den zugesprochenen Kosten ist Umsatzsteuer in Höhe von € 327,-- enthalten. Wird der Zuspruch von Kosten beantragt, so brauchen gemäß §27... mehr lesen...

Entscheidung | Vfgh Beschluss | 11.06.2003

RS Vfgh 2003/6/11 B1351/01

Index: 10 Verfassungsrecht10/07 Verfassungsgerichtshof, Verwaltungsgerichtshof
Norm: B-VG Art144 Abs1 / ZurücknahmeVfGG §19 Abs3 Z3VfGG §27VfGG §88ZPO §423
Leitsatz: Einstellung des Verfahrens infolge Zurückziehung der Beschwerde; Kostenzuspruch an die beteiligte Partei angesichts der Notwendigkeit eines Schriftsatzes zur zweckentsprechenden Rechtverfolgung
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Rechtssatz | Vfgh | 11.06.2003

TE Vfgh Beschluss 2003/6/11 B1351/01

Begründung: Mit Schriftsatz vom 19. Mai 2003 zogen die beschwerdeführenden Parteien ihre Beschwerde zurück. Das Verfahren war daher einzustellen. Der Kostenzuspruch an die beteiligte Partei, deren Schriftsatz zur zweckentsprechenden Rechtsverfolgung notwendig war, beruht auf §88 zweiter Satz VfGG (vgl. VfSlg. 15.719/2000); in den zugesprochenen Kosten ist Umsatzsteuer in Höhe von € 327,-- enthalten. Wird der Zuspruch von Kosten beantragt, so brauchen gemäß §27... mehr lesen...

Entscheidung | Vfgh Beschluss | 11.06.2003

RS Vfgh 2003/6/11 B1351/01

Index: 10 Verfassungsrecht10/07 Verfassungsgerichtshof, Verwaltungsgerichtshof
Norm: B-VG Art144 Abs1 / ZurücknahmeVfGG §19 Abs3 Z3VfGG §27VfGG §88ZPO §423
Leitsatz: Einstellung des Verfahrens infolge Zurückziehung der Beschwerde; Kostenzuspruch an die beteiligte Partei angesichts der Notwendigkeit eines Schriftsatzes zur zweckentsprechenden Rechtverfolgung
Rechtssatz: Wird der Zuspruch von Kosten beantr... mehr lesen...

Rechtssatz | Vfgh | 11.06.2003

TE Vfgh Beschluss 2003/6/11 B1351/01

Begründung: Mit Schriftsatz vom 19. Mai 2003 zogen die beschwerdeführenden Parteien ihre Beschwerde zurück. Das Verfahren war daher einzustellen. Der Kostenzuspruch an die beteiligte Partei, deren Schriftsatz zur zweckentsprechenden Rechtsverfolgung notwendig war, beruht auf §88 zweiter Satz VfGG (vgl. VfSlg. 15.719/2000); in den zugesprochenen Kosten ist Umsatzsteuer in Höhe von € 327,-- enthalten. Wird der Zuspruch von Kosten beantragt, so brauchen gemäß §27... mehr lesen...

Entscheidung | Vfgh Beschluss | 11.06.2003

RS Vfgh 2003/6/11 B1351/01

Index: 10 Verfassungsrecht10/07 Verfassungsgerichtshof, Verwaltungsgerichtshof
Norm: B-VG Art144 Abs1 / ZurücknahmeVfGG §19 Abs3 Z3VfGG §27VfGG §88ZPO §423
Leitsatz: Einstellung des Verfahrens infolge Zurückziehung der Beschwerde; Kostenzuspruch an die beteiligte Partei angesichts der Notwendigkeit eines Schriftsatzes zur zweckentsprechenden Rechtverfolgung
Rechtssatz: Wird der Zuspruch von Kosten beantr... mehr lesen...

Rechtssatz | Vfgh | 11.06.2003

TE Vfgh Beschluss 2003/6/11 B1351/01

Begründung: Mit Schriftsatz vom 19. Mai 2003 zogen die beschwerdeführenden Parteien ihre Beschwerde zurück. Das Verfahren war daher einzustellen. Der Kostenzuspruch an die beteiligte Partei, deren Schriftsatz zur zweckentsprechenden Rechtsverfolgung notwendig war, beruht auf §88 zweiter Satz VfGG (vgl. VfSlg. 15.719/2000); in den zugesprochenen Kosten ist Umsatzsteuer in Höhe von € 327,-- enthalten. Wird der Zuspruch von Kosten beantragt, so brauchen gemäß §27... mehr lesen...

Entscheidung | Vfgh Beschluss | 11.06.2003

RS Vfgh 2003/6/11 B1351/01

Index: 10 Verfassungsrecht10/07 Verfassungsgerichtshof, Verwaltungsgerichtshof
Norm: B-VG Art144 Abs1 / ZurücknahmeVfGG §19 Abs3 Z3VfGG §27VfGG §88ZPO §423
Leitsatz: Einstellung des Verfahrens infolge Zurückziehung der Beschwerde; Kostenzuspruch an die beteiligte Partei angesichts der Notwendigkeit eines Schriftsatzes zur zweckentsprechenden Rechtverfolgung
Rechtssatz: Wird der Zuspruch von Kosten beantr... mehr lesen...

Rechtssatz | Vfgh | 11.06.2003

TE Vfgh Beschluss 2003/6/11 B1351/01

Begründung: Mit Schriftsatz vom 19. Mai 2003 zogen die beschwerdeführenden Parteien ihre Beschwerde zurück. Das Verfahren war daher einzustellen. Der Kostenzuspruch an die beteiligte Partei, deren Schriftsatz zur zweckentsprechenden Rechtsverfolgung notwendig war, beruht auf §88 zweiter Satz VfGG (vgl. VfSlg. 15.719/2000); in den zugesprochenen Kosten ist Umsatzsteuer in Höhe von € 327,-- enthalten. Wird der Zuspruch von Kosten beantragt, so brauchen gemäß §27... mehr lesen...

Entscheidung | Vfgh Beschluss | 11.06.2003

RS Vfgh 2003/6/11 B1351/01

Index: 10 Verfassungsrecht10/07 Verfassungsgerichtshof, Verwaltungsgerichtshof
Norm: B-VG Art144 Abs1 / ZurücknahmeVfGG §19 Abs3 Z3VfGG §27VfGG §88ZPO §423
Leitsatz: Einstellung des Verfahrens infolge Zurückziehung der Beschwerde; Kostenzuspruch an die beteiligte Partei angesichts der Notwendigkeit eines Schriftsatzes zur zweckentsprechenden Rechtverfolgung
Rechtssatz: Wird der Zuspruch von Kosten beantr... mehr lesen...

Rechtssatz | Vfgh | 11.06.2003

TE Vfgh Beschluss 2003/6/11 B1351/01

Begründung: Mit Schriftsatz vom 19. Mai 2003 zogen die beschwerdeführenden Parteien ihre Beschwerde zurück. Das Verfahren war daher einzustellen. Der Kostenzuspruch an die beteiligte Partei, deren Schriftsatz zur zweckentsprechenden Rechtsverfolgung notwendig war, beruht auf §88 zweiter Satz VfGG (vgl. VfSlg. 15.719/2000); in den zugesprochenen Kosten ist Umsatzsteuer in Höhe von € 327,-- enthalten. Wird der Zuspruch von Kosten beantragt, so brauchen gemäß §27... mehr lesen...

Entscheidung | Vfgh Beschluss | 11.06.2003

RS Vfgh 2003/6/11 B1351/01

Index: 10 Verfassungsrecht10/07 Verfassungsgerichtshof, Verwaltungsgerichtshof
Norm: B-VG Art144 Abs1 / ZurücknahmeVfGG §19 Abs3 Z3VfGG §27VfGG §88ZPO §423
Leitsatz: Einstellung des Verfahrens infolge Zurückziehung der Beschwerde; Kostenzuspruch an die beteiligte Partei angesichts der Notwendigkeit eines Schriftsatzes zur zweckentsprechenden Rechtverfolgung
Rechtssatz: Wird der Zuspruch von Kosten beantr... mehr lesen...

Rechtssatz | Vfgh | 11.06.2003

TE Vfgh Beschluss 2003/6/11 B1351/01

Begründung: Mit Schriftsatz vom 19. Mai 2003 zogen die beschwerdeführenden Parteien ihre Beschwerde zurück. Das Verfahren war daher einzustellen. Der Kostenzuspruch an die beteiligte Partei, deren Schriftsatz zur zweckentsprechenden Rechtsverfolgung notwendig war, beruht auf §88 zweiter Satz VfGG (vgl. VfSlg. 15.719/2000); in den zugesprochenen Kosten ist Umsatzsteuer in Höhe von € 327,-- enthalten. Wird der Zuspruch von Kosten beantragt, so brauchen gemäß §27... mehr lesen...

Entscheidung | Vfgh Beschluss | 11.06.2003

RS Vfgh 2003/6/11 B1351/01

Index: 10 Verfassungsrecht10/07 Verfassungsgerichtshof, Verwaltungsgerichtshof
Norm: B-VG Art144 Abs1 / ZurücknahmeVfGG §19 Abs3 Z3VfGG §27VfGG §88ZPO §423
Leitsatz: Einstellung des Verfahrens infolge Zurückziehung der Beschwerde; Kostenzuspruch an die beteiligte Partei angesichts der Notwendigkeit eines Schriftsatzes zur zweckentsprechenden Rechtverfolgung
Rechtssatz: Wird der Zuspruch von Kosten beantr... mehr lesen...

Rechtssatz | Vfgh | 11.06.2003

TE Vfgh Beschluss 2003/6/11 B1351/01

Begründung: Mit Schriftsatz vom 19. Mai 2003 zogen die beschwerdeführenden Parteien ihre Beschwerde zurück. Das Verfahren war daher einzustellen. Der Kostenzuspruch an die beteiligte Partei, deren Schriftsatz zur zweckentsprechenden Rechtsverfolgung notwendig war, beruht auf §88 zweiter Satz VfGG (vgl. VfSlg. 15.719/2000); in den zugesprochenen Kosten ist Umsatzsteuer in Höhe von € 327,-- enthalten. Wird der Zuspruch von Kosten beantragt, so brauchen gemäß §27... mehr lesen...

Entscheidung | Vfgh Beschluss | 11.06.2003

RS Vfgh 2003/6/11 B1351/01

Index: 10 Verfassungsrecht10/07 Verfassungsgerichtshof, Verwaltungsgerichtshof
Norm: B-VG Art144 Abs1 / ZurücknahmeVfGG §19 Abs3 Z3VfGG §27VfGG §88ZPO §423
Leitsatz: Einstellung des Verfahrens infolge Zurückziehung der Beschwerde; Kostenzuspruch an die beteiligte Partei angesichts der Notwendigkeit eines Schriftsatzes zur zweckentsprechenden Rechtverfolgung
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Rechtssatz | Vfgh | 11.06.2003

TE Vfgh Beschluss 2003/6/11 B1351/01

Begründung: Mit Schriftsatz vom 19. Mai 2003 zogen die beschwerdeführenden Parteien ihre Beschwerde zurück. Das Verfahren war daher einzustellen. Der Kostenzuspruch an die beteiligte Partei, deren Schriftsatz zur zweckentsprechenden Rechtsverfolgung notwendig war, beruht auf §88 zweiter Satz VfGG (vgl. VfSlg. 15.719/2000); in den zugesprochenen Kosten ist Umsatzsteuer in Höhe von € 327,-- enthalten. Wird der Zuspruch von Kosten beantragt, so brauchen gemäß §27... mehr lesen...

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