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63 Allgemeines Dienst- und BesoldungsrechtNorm
B-VG Art144 Abs1 / BescheidLeitsatz
Zurückweisung einer Beschwerde eines Mitbewerbers gegen ein Schreiben eines Polizeidirektors hinsichtlich der Betrauung eines anderen Bewerbers mit einer ausgeschriebenen Leitungsfunktion mangels Bescheidqualität der angefochtenen Erledigung; keine Parteistellung der nicht zum Zug gekommenen BewerberRechtssatz
Mit dem angefochtenen Schreiben des Polizeidirektors wurde G M zum Leiter des Zentralinspektorates bestellt. Dieser - den bestellten Beamten begünstigenden - Verfügung der Verwendungsänderung kommt, da auf sie die Voraussetzungen des §40 Abs2 BDG 1979 nicht zutreffen, nach dem BDG 1979 in Folge dessen kein Bescheidcharakter zu. Mit dieser Beurteilung stimmt auch §15 Abs1 AusschreibungsG 1989 überein, weil dort ausdrücklich festgelegt ist, dass dem Bewerber kein Rechtsanspruch auf Betrauung mit der ausgeschriebenen Funktion zukommt und er im Verfahren keine Parteistellung hat.
Entscheidungstexte
Schlagworte
Bescheidbegriff, Dienstrecht, Ausschreibung, Verwendungsänderung, Parteistellung Dienstrecht, MitteilungEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VFGH:2003:B508.2002Dokumentnummer
JFR_09969389_02B00508_01