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L1 GemeinderechtNorm
B-VG Art144 Abs1 / LegitimationLeitsatz
Zurückweisung der Beschwerde einer (Standort)Gemeinde betreffend die Nichtdurchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung für den Bau einer zweiten Röhre im Katschbergtunnel mangels eines innerhalb der Beschwerdefrist gefassten Beschlusses der für die Entscheidung über die Erhebung einer Verfassungsgerichtshofbeschwerde zuständigen GemeindevorstehungRechtssatz
Der auf die Einbringung einer Verfassungsgerichtshofsbeschwerde gerichtete Beschluss der Gemeindevorstehung stammt vom 31.03.03; er wurde demnach erst nach Einbringung der Beschwerde und nach Ablauf der Beschwerdefrist gefasst.
(Entscheidung über die Beschwerde der zweitbeschwerdeführenden Sbg Landesumweltanwaltschaft erfolgt gesondert).
Entscheidungstexte
Schlagworte
Gemeinderecht, Gemeindevorstand, Vertretung nach außen, VfGH / LegitimationEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VFGH:2003:B462.2003Dokumentnummer
JFR_09969389_03B00462_01