Entscheidungsgründe: I. 1. In der auf Art144 B-VG gestützten Beschwerde wird vorgebracht, der Bf. habe sich am 19. Dezember 1984 als Journalist für eine Zeitschrift in der Stopfenreuther Au aufgehalten, um über die sich dort abspielenden Vorgänge in Wort und Bild zu berichten. Als der Bf. Sicherheitswachebeamte, welche Gummiknüppel in den Händen hielten, fotografierte, sei dies von einem der Beamten bemerkt worden, der auf den Bf. zugegangen sei und ihn aufgefor... mehr lesen...
Index: 10 Verfassungsrecht10/10 Grundrechte, Datenschutz, Auskunftspflicht
Norm: B-VG Art144 Abs1 / Befehls- und Zwangsausübung unmittelbStGG Art13MRK Art10 Abs2
Leitsatz: Wegnahme von Fotoapparaten gegen den Willen des Bf.,
Öffnen und Herausnahme von (teilweise belichteten) Filmen, was
deren Zerstörung bewirkte - Ausübung unmittelbarer
verwaltungsbehördlicher Befehls- und Zwangsgewalt; aus Art10
MRK erfließende Rechte stehen jedem zu; ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. 1. In der auf Art144 B-VG gestützten Beschwerde wird vorgebracht, der Bf. habe sich am 19. Dezember 1984 als Journalist für eine Zeitschrift in der Stopfenreuther Au aufgehalten, um über die sich dort abspielenden Vorgänge in Wort und Bild zu berichten. Als der Bf. Sicherheitswachebeamte, welche Gummiknüppel in den Händen hielten, fotografierte, sei dies von einem der Beamten bemerkt worden, der auf den Bf. zugegangen sei und ihn aufgefor... mehr lesen...
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Norm: B-VG Art144 Abs1 / Befehls- und Zwangsausübung unmittelbStGG Art13MRK Art10 Abs2
Leitsatz: Wegnahme von Fotoapparaten gegen den Willen des Bf.,
Öffnen und Herausnahme von (teilweise belichteten) Filmen, was
deren Zerstörung bewirkte - Ausübung unmittelbarer
verwaltungsbehördlicher Befehls- und Zwangsgewalt; aus Art10
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Leitsatz: Wegnahme von Fotoapparaten gegen den Willen des Bf.,
Öffnen und Herausnahme von (teilweise belichteten) Filmen, was
deren Zerstörung bewirkte - Ausübung unmittelbarer
verwaltungsbehördlicher Befehls- und Zwangsgewalt; aus Art10
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Entscheidungsgründe: I. 1. In der auf Art144 B-VG gestützten Beschwerde wird vorgebracht, der Bf. habe sich am 19. Dezember 1984 als Journalist für eine Zeitschrift in der Stopfenreuther Au aufgehalten, um über die sich dort abspielenden Vorgänge in Wort und Bild zu berichten. Als der Bf. Sicherheitswachebeamte, welche Gummiknüppel in den Händen hielten, fotografierte, sei dies von einem der Beamten bemerkt worden, der auf den Bf. zugegangen sei und ihn aufgefor... mehr lesen...
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Norm: B-VG Art144 Abs1 / Befehls- und Zwangsausübung unmittelbStGG Art13MRK Art10 Abs2
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Öffnen und Herausnahme von (teilweise belichteten) Filmen, was
deren Zerstörung bewirkte - Ausübung unmittelbarer
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Norm: B-VG Art144 Abs1 / Befehls- und Zwangsausübung unmittelbStGG Art13MRK Art10 Abs2
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Öffnen und Herausnahme von (teilweise belichteten) Filmen, was
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