Index: 10 Verfassungsrecht10/01 Bundes-Verfassungsgesetz in der Fassung von 1929 (B-VG)
Norm: B-VG Art144 Abs1 / Befehls- und Zwangsausübung unmittelbB-VG Art144 Abs1 / Instanzenzugserschöpfung
Leitsatz: Mangelnde Ausschöpfung des Instanzenzuges
nach §11 Abs2 FrPG gegen ein Aufenthaltsverbot; Festnahme,
Anhaltung und Abschiebung als Maßnahme zur Vollstreckung des
Aufenthaltsverbotes und der Verhängung der Schubhaft - keine
selbständige ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: 1.1.1. G F begehrte in seiner mit Berufung auf Art144 (Abs1) B-VG an den VfGH gerichteten Beschwerde die kostenpflichtige Feststellung, daß er am 23. November 1984 in Wien durch (der Bundespolizeidirektion Wien als belangter Behörde zuzurechnende) Amtshandlungen von Sicherheitswacheorganen, nämlich a) seine Festnahme und Anhaltung in Haft, b) seine Fesselung (mit Handschellen) und c) durch Schläge und Fußtritte, demnach insgesamt durch Akte unmittel... mehr lesen...
Begründung: I. 1. Die Bundespolizeidirektion Wien ordnete mit Bescheid vom 15. Juli 1986 gegen den Bf. gemäß §5 Abs1 des Fremdenpolizeigesetzes, BGBl. 75/1954, (FrPG) iVm §57 Abs1 AVG 1950 die Schubhaft an und nahm ihn in Haft. Mit Bescheid derselben Behörde vom 17. Juli 1986 wurde über den Bf. gemäß §3 Abs1 und Abs2 lita und e iVm §4 FrPG ein bis 31. Dezember 1991 befristetes Aufenthaltsverbot für das gesamte Bundesgebiet verhängt. Am 24. Juli 1986 w... mehr lesen...
Index: 10 Verfassungsrecht10/10 Grundrechte, Datenschutz, Auskunftspflicht
Norm: B-VG Art144 Abs1 / Befehls- und Zwangsausübung unmittelbStGG Art8MRK Art3VStG §35 litcEGVG ArtVIII, zweiter Fall
Leitsatz: Unter "Ausübung unmittelbarer verwaltungsbehördlicher
Befehls- und Zwangsgewalt wird nicht nur das "Ob", sondern auch
das "Wie", also die konkrete Gestaltung des jeweiligen
Verwaltungsaktes, verstanden; vertretbare Annahme der
ungebührl... mehr lesen...
Index: 10 Verfassungsrecht10/01 Bundes-Verfassungsgesetz in der Fassung von 1929 (B-VG)
Norm: B-VG Art144 Abs1 / Befehls- und Zwangsausübung unmittelbB-VG Art144 Abs1 / Instanzenzugserschöpfung
Leitsatz: Mangelnde Ausschöpfung des Instanzenzuges
nach §11 Abs2 FrPG gegen ein Aufenthaltsverbot; Festnahme,
Anhaltung und Abschiebung als Maßnahme zur Vollstreckung des
Aufenthaltsverbotes und der Verhängung der Schubhaft - keine
selbständige ... mehr lesen...
Begründung: I. 1. Die Bundespolizeidirektion Wien ordnete mit Bescheid vom 15. Juli 1986 gegen den Bf. gemäß §5 Abs1 des Fremdenpolizeigesetzes, BGBl. 75/1954, (FrPG) iVm §57 Abs1 AVG 1950 die Schubhaft an und nahm ihn in Haft. Mit Bescheid derselben Behörde vom 17. Juli 1986 wurde über den Bf. gemäß §3 Abs1 und Abs2 lita und e iVm §4 FrPG ein bis 31. Dezember 1991 befristetes Aufenthaltsverbot für das gesamte Bundesgebiet verhängt. Am 24. Juli 1986 w... mehr lesen...
Index: 10 Verfassungsrecht10/01 Bundes-Verfassungsgesetz in der Fassung von 1929 (B-VG)
Norm: B-VG Art144 Abs1 / Befehls- und Zwangsausübung unmittelbB-VG Art144 Abs1 / Instanzenzugserschöpfung
Leitsatz: Mangelnde Ausschöpfung des Instanzenzuges
nach §11 Abs2 FrPG gegen ein Aufenthaltsverbot; Festnahme,
Anhaltung und Abschiebung als Maßnahme zur Vollstreckung des
Aufenthaltsverbotes und der Verhängung der Schubhaft - keine
selbständige ... mehr lesen...
Begründung: 1.1. Mit Bescheid der Salzburger Landesregierung vom 6. August 1986 wurde der Gemeinde Salzburg-Stadt gemäß §49 Abs2 bis 4 der Salzburger Krankenanstaltenordnung 1975, LGBl. 97 idgF (künftig: KAO), iVm §1 Z4 der V der Salzburger Landesregierung vom 6. Dezember 1983 zur Festlegung der Beitragsbezirke und Krankenanstaltensprengel für die öffentlichen Krankenanstalten im Land Salzburg, LGBl. 103/1983 (künftig: KAVO), ein Betrag von S 2,665.308,-- als Beitrag zum ... mehr lesen...
Index: 10 Verfassungsrecht10/01 Bundes-Verfassungsgesetz in der Fassung von 1929 (B-VG)
Norm: B-VG Art144 Abs1
Leitsatz: Durch einen späteren Bescheid verminderte
Zahlungsvorschreibung gem. §49 Sbg. KAO iVm. §1 Z4 Sbg.
KrankenanstaltenV; hinsichtlich des Differenzbetrages Aufhebung
der Zahlungsverpflichtung; hichsichtlich des verminderten
Betrages Wiederholung der Vorschreibung - Beseitigung des
früheren Bescheides aus dem Rechtsbestand... mehr lesen...
Index: 10 Verfassungsrecht10/07 Verfassungsgerichtshof, Verwaltungsgerichtshof
Norm: B-VG Art144 Abs1 / Legitimation
Leitsatz: Durch die bekämpfte Entscheidung (Aufhebung gemäß
§299 Abs2 BAO) wird lediglich ein die beschwerdeführende
Gesellschaft durch eine Gebührenvorschreibung belastender
Bescheid beseitigt. Die beschwerdeführende Gesellschaft ist somit
durch den angefochtenen Bescheid nicht beschwert, weshalb die
Beschwerde mangels L... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. 1. Mit Schreiben vom 22. Juni 1985 zeigte die Österreichische Donaukraftwerke AG - die nunmehrige Bf. - den Bürgermeistern der Stadtgemeinde Schwechat, der Marktgemeinde Orth/Donau, der Marktgemeinde Petronell-Carnuntum, der Stadtgemeinde Groß-Enzersdorf und der Marktgemeinde Eckartsau gemäß §94 der NÖ Bauordnung 1976, LGBl. 8200, die Ausführung von Staudämmen des Donaukraftwerkes Hainburg im jeweiligen Gemeindegebiet an. Mit - jeweils im... mehr lesen...
Index: L8 Boden- und VerkehrsrechtL8200 Bauordnung
Norm: B-VG Art144 Abs1 / Anlaßfall
Leitsatz: Rechtsverletzung im Anlaßfall nach Aufhebung des §117 NÖ BauO 1976
idF der ersten Novelle 100/81 als verfassungswidrig
Rechtssatz: Anlaßfallwirkung der Aufhebung des §117 der Nö BauO 1976, LGBl. 8200 idF der ersten Novelle 100/81 mit E v 18.03.1987, G16-20/87. Die belangte Behörde hat bei Erlassung der angef... mehr lesen...
Index: 10 Verfassungsrecht10/07 Verfassungsgerichtshof, Verwaltungsgerichtshof
Norm: B-VG Art144 Abs1 / Legitimation
Rechtssatz: Durch die bekämpfte Entscheidung (Aufhebung gemäß §299 Abs2 BAO) wird lediglich ein die beschwerdeführende Gesellschaft durch eine Gebührenvorschreibung belastender Bescheid beseitigt. Die beschwerdeführende Gesellschaft ist somit durch den angefochtenen Bescheid nicht beschwert, weshalb die ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. 1.a) E L, dzt. in Linz wohnhaft, beantragte am 30. März 1983 festzustellen, daß sie nicht Mitglied der römisch-katholischen Kirche sei. Der Bürgermeister der Landeshauptstadt Linz stellte mit Bescheid vom 25. Juni 1986 gemäß Art4 ff. des Gesetzes vom 25. Mai 1868, RGBl. 49, wodurch die interkonfessionellen Verhältnisse der Staatsbürger in den darin angegebenen Beziehungen geregelt werden, iVm §1 der V der Minister des Cultus und des Inner... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. 1. In der auf Art144 B-VG gestützten Beschwerde wird vorgebracht, der Bf. habe sich am 19. Dezember 1984 als Journalist für eine Zeitschrift in der Stopfenreuther Au aufgehalten, um über die sich dort abspielenden Vorgänge in Wort und Bild zu berichten. Als der Bf. Sicherheitswachebeamte, welche Gummiknüppel in den Händen hielten, fotografierte, sei dies von einem der Beamten bemerkt worden, der auf den Bf. zugegangen sei und ihn aufgefor... mehr lesen...
Index: 10 Verfassungsrecht10/10 Grundrechte, Datenschutz, Auskunftspflicht
Norm: B-VG Art144 Abs1 / Befehls- und Zwangsausübung unmittelbStGG Art13MRK Art10 Abs2
Leitsatz: Wegnahme von Fotoapparaten gegen den Willen des Bf.,
Öffnen und Herausnahme von (teilweise belichteten) Filmen, was
deren Zerstörung bewirkte - Ausübung unmittelbarer
verwaltungsbehördlicher Befehls- und Zwangsgewalt; aus Art10
MRK erfließende Rechte stehen jedem zu; ... mehr lesen...
Index: 74 Kirchen, Religionsgemeinschaften74/03 Sonstiges
Norm: B-VG Art7 Abs1 / VerwaltungsaktB-VG Art103 Abs4B-VG Art144 Abs1 / InstanzenzugserschöpfungB-VG Art144 Abs1 / LegitimationStGG Art14StGG Art15Gesetz über die interkonfessionellen Verhältnisse Art4 bis Art6
Leitsatz: Abweisung der Berufung der Diözese Linz gegen eine Entscheidung
des Landeshauptmannes von Oberösterreich, mit der die
Nichtmitgliedschaft der Beteiligten zur kat... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. 1. In der auf Art144 B-VG gestützten Beschwerde wird vorgebracht, der Bf. habe sich am 19. Dezember 1984 als Journalist für eine Zeitschrift in der Stopfenreuther Au aufgehalten, um über die sich dort abspielenden Vorgänge in Wort und Bild zu berichten. Als der Bf. Sicherheitswachebeamte, welche Gummiknüppel in den Händen hielten, fotografierte, sei dies von einem der Beamten bemerkt worden, der auf den Bf. zugegangen sei und ihn aufgefor... mehr lesen...
Index: 10 Verfassungsrecht10/10 Grundrechte, Datenschutz, Auskunftspflicht
Norm: B-VG Art144 Abs1 / Befehls- und Zwangsausübung unmittelbStGG Art13MRK Art10 Abs2
Leitsatz: Wegnahme von Fotoapparaten gegen den Willen des Bf.,
Öffnen und Herausnahme von (teilweise belichteten) Filmen, was
deren Zerstörung bewirkte - Ausübung unmittelbarer
verwaltungsbehördlicher Befehls- und Zwangsgewalt; aus Art10
MRK erfließende Rechte stehen jedem zu; ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. 1. In der auf Art144 B-VG gestützten Beschwerde wird vorgebracht, der Bf. habe sich am 19. Dezember 1984 als Journalist für eine Zeitschrift in der Stopfenreuther Au aufgehalten, um über die sich dort abspielenden Vorgänge in Wort und Bild zu berichten. Als der Bf. Sicherheitswachebeamte, welche Gummiknüppel in den Händen hielten, fotografierte, sei dies von einem der Beamten bemerkt worden, der auf den Bf. zugegangen sei und ihn aufgefor... mehr lesen...
Index: 10 Verfassungsrecht10/10 Grundrechte, Datenschutz, Auskunftspflicht
Norm: B-VG Art144 Abs1 / Befehls- und Zwangsausübung unmittelbStGG Art13MRK Art10 Abs2
Leitsatz: Wegnahme von Fotoapparaten gegen den Willen des Bf.,
Öffnen und Herausnahme von (teilweise belichteten) Filmen, was
deren Zerstörung bewirkte - Ausübung unmittelbarer
verwaltungsbehördlicher Befehls- und Zwangsgewalt; aus Art10
MRK erfließende Rechte stehen jedem zu; ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. 1. In der auf Art144 B-VG gestützten Beschwerde wird vorgebracht, der Bf. habe sich am 19. Dezember 1984 als Journalist für eine Zeitschrift in der Stopfenreuther Au aufgehalten, um über die sich dort abspielenden Vorgänge in Wort und Bild zu berichten. Als der Bf. Sicherheitswachebeamte, welche Gummiknüppel in den Händen hielten, fotografierte, sei dies von einem der Beamten bemerkt worden, der auf den Bf. zugegangen sei und ihn aufgefor... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. 1. In der auf Art144 B-VG gestützten Beschwerde wird vorgebracht, der Bf. habe sich am 19. Dezember 1984 als Journalist für eine Zeitschrift in der Stopfenreuther Au aufgehalten, um über die sich dort abspielenden Vorgänge in Wort und Bild zu berichten. Als der Bf. Sicherheitswachebeamte, welche Gummiknüppel in den Händen hielten, fotografierte, sei dies von einem der Beamten bemerkt worden, der auf den Bf. zugegangen sei und ihn aufgefor... mehr lesen...
Index: 10 Verfassungsrecht10/10 Grundrechte, Datenschutz, Auskunftspflicht
Norm: B-VG Art144 Abs1 / Befehls- und Zwangsausübung unmittelbStGG Art13MRK Art10 Abs2
Leitsatz: Wegnahme von Fotoapparaten gegen den Willen des Bf.,
Öffnen und Herausnahme von (teilweise belichteten) Filmen, was
deren Zerstörung bewirkte - Ausübung unmittelbarer
verwaltungsbehördlicher Befehls- und Zwangsgewalt; aus Art10
MRK erfließende Rechte stehen jedem zu; ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. 1. In der auf Art144 B-VG gestützten Beschwerde wird vorgebracht, der Bf. habe sich am 19. Dezember 1984 als Journalist für eine Zeitschrift in der Stopfenreuther Au aufgehalten, um über die sich dort abspielenden Vorgänge in Wort und Bild zu berichten. Als der Bf. Sicherheitswachebeamte, welche Gummiknüppel in den Händen hielten, fotografierte, sei dies von einem der Beamten bemerkt worden, der auf den Bf. zugegangen sei und ihn aufgefor... mehr lesen...
Index: 10 Verfassungsrecht10/10 Grundrechte, Datenschutz, Auskunftspflicht
Norm: B-VG Art144 Abs1 / Befehls- und Zwangsausübung unmittelbStGG Art13MRK Art10 Abs2
Leitsatz: Wegnahme von Fotoapparaten gegen den Willen des Bf.,
Öffnen und Herausnahme von (teilweise belichteten) Filmen, was
deren Zerstörung bewirkte - Ausübung unmittelbarer
verwaltungsbehördlicher Befehls- und Zwangsgewalt; aus Art10
MRK erfließende Rechte stehen jedem zu; ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. 1. In der auf Art144 B-VG gestützten Beschwerde wird vorgebracht, der Bf. habe sich am 19. Dezember 1984 als Journalist für eine Zeitschrift in der Stopfenreuther Au aufgehalten, um über die sich dort abspielenden Vorgänge in Wort und Bild zu berichten. Als der Bf. Sicherheitswachebeamte, welche Gummiknüppel in den Händen hielten, fotografierte, sei dies von einem der Beamten bemerkt worden, der auf den Bf. zugegangen sei und ihn aufgefor... mehr lesen...
Index: 10 Verfassungsrecht10/10 Grundrechte, Datenschutz, Auskunftspflicht
Norm: B-VG Art144 Abs1 / Befehls- und Zwangsausübung unmittelbStGG Art13MRK Art10 Abs2
Leitsatz: Wegnahme von Fotoapparaten gegen den Willen des Bf.,
Öffnen und Herausnahme von (teilweise belichteten) Filmen, was
deren Zerstörung bewirkte - Ausübung unmittelbarer
verwaltungsbehördlicher Befehls- und Zwangsgewalt; aus Art10
MRK erfließende Rechte stehen jedem zu; ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. 1. In der auf Art144 B-VG gestützten Beschwerde wird vorgebracht, der Bf. habe sich am 19. Dezember 1984 als Journalist für eine Zeitschrift in der Stopfenreuther Au aufgehalten, um über die sich dort abspielenden Vorgänge in Wort und Bild zu berichten. Als der Bf. Sicherheitswachebeamte, welche Gummiknüppel in den Händen hielten, fotografierte, sei dies von einem der Beamten bemerkt worden, der auf den Bf. zugegangen sei und ihn aufgefor... mehr lesen...
Index: 10 Verfassungsrecht10/10 Grundrechte, Datenschutz, Auskunftspflicht
Norm: B-VG Art144 Abs1 / Befehls- und Zwangsausübung unmittelbStGG Art13MRK Art10 Abs2
Leitsatz: Wegnahme von Fotoapparaten gegen den Willen des Bf.,
Öffnen und Herausnahme von (teilweise belichteten) Filmen, was
deren Zerstörung bewirkte - Ausübung unmittelbarer
verwaltungsbehördlicher Befehls- und Zwangsgewalt; aus Art10
MRK erfließende Rechte stehen jedem zu; ... mehr lesen...