Entscheidungsgründe: I. 1. Der Bf. begehrt in seiner unter Berufung auf Art144 B-VG an den VfGH erhobenen Beschwerde die kostenpflichtige Feststellung, daß er dadurch, daß am 30. August 1986 Organe der Bundespolizeidirektion (BPD) Wien gewaltsam in seine Wohnung in Wien ..., eindrangen und dort eine Hausdurchsuchung durchführten, im verfassungsgesetzlich gewährleisteten Hausrecht verletzt worden sei. 2. Die - durch die Finanzprokuratur vertretene - BPD Wien l... mehr lesen...
Index: 19 Völkerrechtliche Verträge19/05 Menschenrechte
Norm: B-VG Art144 Abs1 / Befehls- und Zwangsausübung unmittelbStGG Art9HausRSchG §1ÜG 1929 ArtII §4 Abs2MRK Art8
Leitsatz: gewaltsames Einbringen von Polizeiorganen in die Wohnung des Bf.
- Ausübung unmittelbarer verwaltungsbehördicher Befehls- und
Zwangsgewalt; keine Hausdurchsuchung iSd Art9 StGG; Annahme
einer Gefahr für die Sicherheit der Wohnungsbenützer -
Schutzbehauptung; Ve... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. 1. Der Bf. begehrt in seiner unter Berufung auf Art144 B-VG an den VfGH erhobenen Beschwerde die kostenpflichtige Feststellung, daß er dadurch, daß am 30. August 1986 Organe der Bundespolizeidirektion (BPD) Wien gewaltsam in seine Wohnung in Wien ..., eindrangen und dort eine Hausdurchsuchung durchführten, im verfassungsgesetzlich gewährleisteten Hausrecht verletzt worden sei. 2. Die - durch die Finanzprokuratur vertretene - BPD Wien l... mehr lesen...
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Norm: B-VG Art144 Abs1 / Befehls- und Zwangsausübung unmittelbStGG Art9HausRSchG §1ÜG 1929 ArtII §4 Abs2MRK Art8
Leitsatz: gewaltsames Einbringen von Polizeiorganen in die Wohnung des Bf.
- Ausübung unmittelbarer verwaltungsbehördicher Befehls- und
Zwangsgewalt; keine Hausdurchsuchung iSd Art9 StGG; Annahme
einer Gefahr für die Sicherheit der Wohnungsbenützer -
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Norm: B-VG Art144 Abs1 / Befehls- und Zwangsausübung unmittelbStGG Art9HausRSchG §1ÜG 1929 ArtII §4 Abs2MRK Art8
Leitsatz: gewaltsames Einbringen von Polizeiorganen in die Wohnung des Bf.
- Ausübung unmittelbarer verwaltungsbehördicher Befehls- und
Zwangsgewalt; keine Hausdurchsuchung iSd Art9 StGG; Annahme
einer Gefahr für die Sicherheit der Wohnungsbenützer -
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Entscheidungsgründe: I. 1. Der Bf. begehrt in seiner unter Berufung auf Art144 B-VG an den VfGH erhobenen Beschwerde die kostenpflichtige Feststellung, daß er dadurch, daß am 30. August 1986 Organe der Bundespolizeidirektion (BPD) Wien gewaltsam in seine Wohnung in Wien ..., eindrangen und dort eine Hausdurchsuchung durchführten, im verfassungsgesetzlich gewährleisteten Hausrecht verletzt worden sei. 2. Die - durch die Finanzprokuratur vertretene - BPD Wien l... mehr lesen...
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Norm: B-VG Art144 Abs1 / Befehls- und Zwangsausübung unmittelbStGG Art9HausRSchG §1ÜG 1929 ArtII §4 Abs2MRK Art8
Leitsatz: gewaltsames Einbringen von Polizeiorganen in die Wohnung des Bf.
- Ausübung unmittelbarer verwaltungsbehördicher Befehls- und
Zwangsgewalt; keine Hausdurchsuchung iSd Art9 StGG; Annahme
einer Gefahr für die Sicherheit der Wohnungsbenützer -
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Entscheidungsgründe: I. 1. Der Bf. begehrt in seiner unter Berufung auf Art144 B-VG an den VfGH erhobenen Beschwerde die kostenpflichtige Feststellung, daß er dadurch, daß am 30. August 1986 Organe der Bundespolizeidirektion (BPD) Wien gewaltsam in seine Wohnung in Wien ..., eindrangen und dort eine Hausdurchsuchung durchführten, im verfassungsgesetzlich gewährleisteten Hausrecht verletzt worden sei. 2. Die - durch die Finanzprokuratur vertretene - BPD Wien l... mehr lesen...
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Norm: B-VG Art144 Abs1 / Befehls- und Zwangsausübung unmittelbStGG Art9HausRSchG §1ÜG 1929 ArtII §4 Abs2MRK Art8
Leitsatz: gewaltsames Einbringen von Polizeiorganen in die Wohnung des Bf.
- Ausübung unmittelbarer verwaltungsbehördicher Befehls- und
Zwangsgewalt; keine Hausdurchsuchung iSd Art9 StGG; Annahme
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Norm: B-VG Art144 Abs1 / Befehls- und Zwangsausübung unmittelbStGG Art9HausRSchG §1ÜG 1929 ArtII §4 Abs2MRK Art8
Leitsatz: gewaltsames Einbringen von Polizeiorganen in die Wohnung des Bf.
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Leitsatz: gewaltsames Einbringen von Polizeiorganen in die Wohnung des Bf.
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Leitsatz: gewaltsames Einbringen von Polizeiorganen in die Wohnung des Bf.
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Norm: B-VG Art144 Abs1 / Befehls- und Zwangsausübung unmittelbStGG Art9HausRSchG §1ÜG 1929 ArtII §4 Abs2MRK Art8
Leitsatz: gewaltsames Einbringen von Polizeiorganen in die Wohnung des Bf.
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Norm: B-VG Art144 Abs1 / Befehls- und Zwangsausübung unmittelbStGG Art9HausRSchG §1ÜG 1929 ArtII §4 Abs2MRK Art8
Leitsatz: gewaltsames Einbringen von Polizeiorganen in die Wohnung des Bf.
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Norm: B-VG Art144 Abs1 / Befehls- und Zwangsausübung unmittelbStGG Art9HausRSchG §1ÜG 1929 ArtII §4 Abs2MRK Art8
Leitsatz: gewaltsames Einbringen von Polizeiorganen in die Wohnung des Bf.
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Zwangsgewalt; keine Hausdurchsuchung iSd Art9 StGG; Annahme
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Norm: B-VG Art144 Abs1 / Befehls- und Zwangsausübung unmittelbStGG Art9HausRSchG §1ÜG 1929 ArtII §4 Abs2MRK Art8
Leitsatz: gewaltsames Einbringen von Polizeiorganen in die Wohnung des Bf.
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