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L8 Boden- und VerkehrsrechtNorm
B-VG Art144 Abs1 / AnlaßfallLeitsatz
Rechtsverletzung im Anlaßfall nach Aufhebung des §117 NÖ BauO 1976 idF der ersten Novelle 100/81 als verfassungswidrigRechtssatz
Anlaßfallwirkung der Aufhebung des §117 der Nö BauO 1976, LGBl. 8200 idF der ersten Novelle 100/81 mit E v 18.03.1987, G16-20/87.
Die belangte Behörde hat bei Erlassung der angefochtenen Bescheides ihre Zuständigkeit auf ein verfassungswidriges Gesetz gestützt. Es ist nach Lage des Falles offenkundig, daß die beschwerdeführende Gesellschaft dadurch in ihren Rechten verletzt wurde. Die Bescheide waren deshalb aufzuheben (vgl. VfSlg. 7355/1974, S 35 und 10373/1985).
Entscheidungstexte
Schlagworte
VfGH / AnlaßfallEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VFGH:1987:B299.1986Dokumentnummer
JFR_10129682_86B00299_01