Entscheidungsgründe: I. 1. In der auf Art144 B-VG gestützten Beschwerde wird vorgebracht, der Bf. habe sich am 19. Dezember 1984 als Journalist für eine Zeitschrift in der Stopfenreuther Au aufgehalten, um über die sich dort abspielenden Vorgänge in Wort und Bild zu berichten. Als der Bf. Sicherheitswachebeamte, welche Gummiknüppel in den Händen hielten, fotografierte, sei dies von einem der Beamten bemerkt worden, der auf den Bf. zugegangen sei und ihn aufgefor... mehr lesen...
Index: 10 Verfassungsrecht10/10 Grundrechte, Datenschutz, Auskunftspflicht
Norm: B-VG Art144 Abs1 / Befehls- und Zwangsausübung unmittelbStGG Art13MRK Art10 Abs2
Leitsatz: Wegnahme von Fotoapparaten gegen den Willen des Bf.,
Öffnen und Herausnahme von (teilweise belichteten) Filmen, was
deren Zerstörung bewirkte - Ausübung unmittelbarer
verwaltungsbehördlicher Befehls- und Zwangsgewalt; aus Art10
MRK erfließende Rechte stehen jedem zu; ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. 1. In der auf Art144 B-VG gestützten Beschwerde wird vorgebracht, der Bf. habe sich am 19. Dezember 1984 als Journalist für eine Zeitschrift in der Stopfenreuther Au aufgehalten, um über die sich dort abspielenden Vorgänge in Wort und Bild zu berichten. Als der Bf. Sicherheitswachebeamte, welche Gummiknüppel in den Händen hielten, fotografierte, sei dies von einem der Beamten bemerkt worden, der auf den Bf. zugegangen sei und ihn aufgefor... mehr lesen...
Index: 10 Verfassungsrecht10/10 Grundrechte, Datenschutz, Auskunftspflicht
Norm: B-VG Art144 Abs1 / Befehls- und Zwangsausübung unmittelbStGG Art13MRK Art10 Abs2
Leitsatz: Wegnahme von Fotoapparaten gegen den Willen des Bf.,
Öffnen und Herausnahme von (teilweise belichteten) Filmen, was
deren Zerstörung bewirkte - Ausübung unmittelbarer
verwaltungsbehördlicher Befehls- und Zwangsgewalt; aus Art10
MRK erfließende Rechte stehen jedem zu; ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. 1. In der auf Art144 B-VG gestützten Beschwerde wird vorgebracht, der Bf. habe sich am 19. Dezember 1984 als Journalist für eine Zeitschrift in der Stopfenreuther Au aufgehalten, um über die sich dort abspielenden Vorgänge in Wort und Bild zu berichten. Als der Bf. Sicherheitswachebeamte, welche Gummiknüppel in den Händen hielten, fotografierte, sei dies von einem der Beamten bemerkt worden, der auf den Bf. zugegangen sei und ihn aufgefor... mehr lesen...
Index: 10 Verfassungsrecht10/10 Grundrechte, Datenschutz, Auskunftspflicht
Norm: B-VG Art144 Abs1 / Befehls- und Zwangsausübung unmittelbStGG Art13MRK Art10 Abs2
Leitsatz: Wegnahme von Fotoapparaten gegen den Willen des Bf.,
Öffnen und Herausnahme von (teilweise belichteten) Filmen, was
deren Zerstörung bewirkte - Ausübung unmittelbarer
verwaltungsbehördlicher Befehls- und Zwangsgewalt; aus Art10
MRK erfließende Rechte stehen jedem zu; ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. 1. In der auf Art144 B-VG gestützten Beschwerde wird vorgebracht, der Bf. habe sich am 19. Dezember 1984 als Journalist für eine Zeitschrift in der Stopfenreuther Au aufgehalten, um über die sich dort abspielenden Vorgänge in Wort und Bild zu berichten. Als der Bf. Sicherheitswachebeamte, welche Gummiknüppel in den Händen hielten, fotografierte, sei dies von einem der Beamten bemerkt worden, der auf den Bf. zugegangen sei und ihn aufgefor... mehr lesen...
Index: 10 Verfassungsrecht10/10 Grundrechte, Datenschutz, Auskunftspflicht
Norm: B-VG Art144 Abs1 / Befehls- und Zwangsausübung unmittelbStGG Art13MRK Art10 Abs2
Leitsatz: Wegnahme von Fotoapparaten gegen den Willen des Bf.,
Öffnen und Herausnahme von (teilweise belichteten) Filmen, was
deren Zerstörung bewirkte - Ausübung unmittelbarer
verwaltungsbehördlicher Befehls- und Zwangsgewalt; aus Art10
MRK erfließende Rechte stehen jedem zu; ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Der Bf. wurde mit Bescheid der Vorarlberger Landesregierung vom 1. Juni 1982 zum Angestellten des Landes Vorarlberg auf einen Dienstposten des Dienstzweiges Volksbildungsdienst (Verwendungsgruppe a) ernannt und zum Leiter (Direktor) des Bildungszentrums Schloß Hofen bestellt. Am 9. November 1982 beschloß die Vorarlberger Landesregierung die Errichtung eines Pädagogischen Institutes des Landes im Bildungszentrum Schloß Hofen und betraute i... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. 1. Mit Bescheid vom 28. November 1983 hat die Steiermärkische Landesregierung der Vorstellung des Bf. gegen den Bescheid des Gemeinderates der Gemeinde Großwilfersdorf vom 9. Mai 1983 keine Folge gegeben, mit welchem dem Bf. für das Jahr 1982 eine Kanalbenützungsgebühr (letztinstanzlich) vorgeschrieben worden war. 2. Gegen diesen Vorstellungsbescheid richtet sich die vorliegende Beschwerde, in welcher sich der Bf. im verfassungsgesetzlich... mehr lesen...
Index: L2 DienstrechtL2200 Landesbedienstete
Norm: B-VG Art144 Abs1 / Anlaßfall
Leitsatz: Aufhebung des angefochtenen Bescheides wegen Anwendung eines
verfassungswidrigen Gesetzes (nach Aufhebung des §2 Abs3 und des
III. Hauptstückes Vbg. LandesbedienstetenG wegen
Verstoßes gegen Art21 Abs2 zweiter Satz B-VG) - Anwendung
dieser Gesetzesstellen als nachteilig nicht ausgeschlossen;
Auswirkung der Aufhebung auf die Zuständigkeit zur Entsch... mehr lesen...
Index: L3 FinanzrechtL3715 Anliegerbeitrag, Kanalabgabe
Norm: B-VG Art144 Abs1 / Anlaßfall
Leitsatz: Deckung der Kanalabgabenordnung in §15 Abs3 Z4 FAG 1979;
Übereinstimmung mit dem Äquivalenzprinzip ; keine Rechtsverletzung
Rechtssatz: Aus dem Erk. vom heutigen Tag, G169/86, V70/85, ergibt sich, daß die dem angefochtenen Bescheid zugrundeliegende Kanalabgabenordnung der Gemeinde Großwilfersdorf (Stmk) i... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: 1. H B hat seinen ordentlichen Wohnsitz in Wien, ... wohnt aber gelegentlich auch in der Wohnung seines Vaters in der ... Gasse in Klagenfurt. Er verkaufte anfangs Dezember 1985 in Klagenfurt die Imitation einer Rolex-Uhr um den Betrag von S 1.500,-- an den Teppichhändler J K. 2. Nachdem H B verhaftet worden war, wurde ihm am 3. Jänner 1986, 16,30 Uhr, ein Hausdurchsuchungsbefehl des Vorsitzenden des Spruchsenates beim Zollamt Klagenfurt au... mehr lesen...
Index: 10 Verfassungsrecht10/10 Grundrechte, Datenschutz, Auskunftspflicht
Norm: B-VG Art7 Abs1 / VerwaltungsaktB-VG Art144 Abs1 / Befehls- und Zwangsausübung unmittelbB-VG Art144 Abs1 / InstanzenzugserschöpfungB-VG Art144 Abs3StGG Art9HausRSchG §3FinStrG §93 Abs1FinStrG §93 Abs2
Leitsatz: Hausdurchsuchung und Beschlagnahme; vor dem
VfGH ist immer nur der jeweils letztinstanzliche Bescheid
bekämpfbar, nicht auch ein in der Angelegenheit... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: 1. H B hat seinen ordentlichen Wohnsitz in Wien, ... wohnt aber gelegentlich auch in der Wohnung seines Vaters in der ... Gasse in Klagenfurt. Er verkaufte anfangs Dezember 1985 in Klagenfurt die Imitation einer Rolex-Uhr um den Betrag von S 1.500,-- an den Teppichhändler J K. 2. Nachdem H B verhaftet worden war, wurde ihm am 3. Jänner 1986, 16,30 Uhr, ein Hausdurchsuchungsbefehl des Vorsitzenden des Spruchsenates beim Zollamt Klagenfurt au... mehr lesen...
Index: 10 Verfassungsrecht10/10 Grundrechte, Datenschutz, Auskunftspflicht
Norm: B-VG Art7 Abs1 / VerwaltungsaktB-VG Art144 Abs1 / Befehls- und Zwangsausübung unmittelbB-VG Art144 Abs1 / InstanzenzugserschöpfungB-VG Art144 Abs3StGG Art9HausRSchG §3FinStrG §93 Abs1FinStrG §93 Abs2
Leitsatz: Hausdurchsuchung und Beschlagnahme; vor dem
VfGH ist immer nur der jeweils letztinstanzliche Bescheid
bekämpfbar, nicht auch ein in der Angelegenheit... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: 1. H B hat seinen ordentlichen Wohnsitz in Wien, ... wohnt aber gelegentlich auch in der Wohnung seines Vaters in der ... Gasse in Klagenfurt. Er verkaufte anfangs Dezember 1985 in Klagenfurt die Imitation einer Rolex-Uhr um den Betrag von S 1.500,-- an den Teppichhändler J K. 2. Nachdem H B verhaftet worden war, wurde ihm am 3. Jänner 1986, 16,30 Uhr, ein Hausdurchsuchungsbefehl des Vorsitzenden des Spruchsenates beim Zollamt Klagenfurt au... mehr lesen...
Index: 10 Verfassungsrecht10/10 Grundrechte, Datenschutz, Auskunftspflicht
Norm: B-VG Art7 Abs1 / VerwaltungsaktB-VG Art144 Abs1 / Befehls- und Zwangsausübung unmittelbB-VG Art144 Abs1 / InstanzenzugserschöpfungB-VG Art144 Abs3StGG Art9HausRSchG §3FinStrG §93 Abs1FinStrG §93 Abs2
Leitsatz: Hausdurchsuchung und Beschlagnahme; vor dem
VfGH ist immer nur der jeweils letztinstanzliche Bescheid
bekämpfbar, nicht auch ein in der Angelegenheit... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: 1. H B hat seinen ordentlichen Wohnsitz in Wien, ... wohnt aber gelegentlich auch in der Wohnung seines Vaters in der ... Gasse in Klagenfurt. Er verkaufte anfangs Dezember 1985 in Klagenfurt die Imitation einer Rolex-Uhr um den Betrag von S 1.500,-- an den Teppichhändler J K. 2. Nachdem H B verhaftet worden war, wurde ihm am 3. Jänner 1986, 16,30 Uhr, ein Hausdurchsuchungsbefehl des Vorsitzenden des Spruchsenates beim Zollamt Klagenfurt au... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: 1. H B hat seinen ordentlichen Wohnsitz in Wien, ... wohnt aber gelegentlich auch in der Wohnung seines Vaters in der ... Gasse in Klagenfurt. Er verkaufte anfangs Dezember 1985 in Klagenfurt die Imitation einer Rolex-Uhr um den Betrag von S 1.500,-- an den Teppichhändler J K. 2. Nachdem H B verhaftet worden war, wurde ihm am 3. Jänner 1986, 16,30 Uhr, ein Hausdurchsuchungsbefehl des Vorsitzenden des Spruchsenates beim Zollamt Klagenfurt au... mehr lesen...
Index: 10 Verfassungsrecht10/10 Grundrechte, Datenschutz, Auskunftspflicht
Norm: B-VG Art7 Abs1 / VerwaltungsaktB-VG Art144 Abs1 / Befehls- und Zwangsausübung unmittelbB-VG Art144 Abs1 / InstanzenzugserschöpfungB-VG Art144 Abs3StGG Art9HausRSchG §3FinStrG §93 Abs1FinStrG §93 Abs2
Leitsatz: Hausdurchsuchung und Beschlagnahme; vor dem
VfGH ist immer nur der jeweils letztinstanzliche Bescheid
bekämpfbar, nicht auch ein in der Angelegenheit... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: 1. H B hat seinen ordentlichen Wohnsitz in Wien, ... wohnt aber gelegentlich auch in der Wohnung seines Vaters in der ... Gasse in Klagenfurt. Er verkaufte anfangs Dezember 1985 in Klagenfurt die Imitation einer Rolex-Uhr um den Betrag von S 1.500,-- an den Teppichhändler J K. 2. Nachdem H B verhaftet worden war, wurde ihm am 3. Jänner 1986, 16,30 Uhr, ein Hausdurchsuchungsbefehl des Vorsitzenden des Spruchsenates beim Zollamt Klagenfurt au... mehr lesen...
Index: 10 Verfassungsrecht10/10 Grundrechte, Datenschutz, Auskunftspflicht
Norm: B-VG Art7 Abs1 / VerwaltungsaktB-VG Art144 Abs1 / Befehls- und Zwangsausübung unmittelbB-VG Art144 Abs1 / InstanzenzugserschöpfungB-VG Art144 Abs3StGG Art9HausRSchG §3FinStrG §93 Abs1FinStrG §93 Abs2
Leitsatz: Hausdurchsuchung und Beschlagnahme; vor dem
VfGH ist immer nur der jeweils letztinstanzliche Bescheid
bekämpfbar, nicht auch ein in der Angelegenheit... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: 1. H B hat seinen ordentlichen Wohnsitz in Wien, ... wohnt aber gelegentlich auch in der Wohnung seines Vaters in der ... Gasse in Klagenfurt. Er verkaufte anfangs Dezember 1985 in Klagenfurt die Imitation einer Rolex-Uhr um den Betrag von S 1.500,-- an den Teppichhändler J K. 2. Nachdem H B verhaftet worden war, wurde ihm am 3. Jänner 1986, 16,30 Uhr, ein Hausdurchsuchungsbefehl des Vorsitzenden des Spruchsenates beim Zollamt Klagenfurt au... mehr lesen...
Index: 10 Verfassungsrecht10/10 Grundrechte, Datenschutz, Auskunftspflicht
Norm: B-VG Art7 Abs1 / VerwaltungsaktB-VG Art144 Abs1 / Befehls- und Zwangsausübung unmittelbB-VG Art144 Abs1 / InstanzenzugserschöpfungB-VG Art144 Abs3StGG Art9HausRSchG §3FinStrG §93 Abs1FinStrG §93 Abs2
Leitsatz: Hausdurchsuchung und Beschlagnahme; vor dem
VfGH ist immer nur der jeweils letztinstanzliche Bescheid
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Entscheidungsgründe: 1. H B hat seinen ordentlichen Wohnsitz in Wien, ... wohnt aber gelegentlich auch in der Wohnung seines Vaters in der ... Gasse in Klagenfurt. Er verkaufte anfangs Dezember 1985 in Klagenfurt die Imitation einer Rolex-Uhr um den Betrag von S 1.500,-- an den Teppichhändler J K. 2. Nachdem H B verhaftet worden war, wurde ihm am 3. Jänner 1986, 16,30 Uhr, ein Hausdurchsuchungsbefehl des Vorsitzenden des Spruchsenates beim Zollamt Klagenfurt au... mehr lesen...
Index: 10 Verfassungsrecht10/10 Grundrechte, Datenschutz, Auskunftspflicht
Norm: B-VG Art7 Abs1 / VerwaltungsaktB-VG Art144 Abs1 / Befehls- und Zwangsausübung unmittelbB-VG Art144 Abs1 / InstanzenzugserschöpfungB-VG Art144 Abs3StGG Art9HausRSchG §3FinStrG §93 Abs1FinStrG §93 Abs2
Leitsatz: Hausdurchsuchung und Beschlagnahme; vor dem
VfGH ist immer nur der jeweils letztinstanzliche Bescheid
bekämpfbar, nicht auch ein in der Angelegenheit... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: 1. H B hat seinen ordentlichen Wohnsitz in Wien, ... wohnt aber gelegentlich auch in der Wohnung seines Vaters in der ... Gasse in Klagenfurt. Er verkaufte anfangs Dezember 1985 in Klagenfurt die Imitation einer Rolex-Uhr um den Betrag von S 1.500,-- an den Teppichhändler J K. 2. Nachdem H B verhaftet worden war, wurde ihm am 3. Jänner 1986, 16,30 Uhr, ein Hausdurchsuchungsbefehl des Vorsitzenden des Spruchsenates beim Zollamt Klagenfurt au... mehr lesen...
Index: 10 Verfassungsrecht10/10 Grundrechte, Datenschutz, Auskunftspflicht
Norm: B-VG Art7 Abs1 / VerwaltungsaktB-VG Art144 Abs1 / Befehls- und Zwangsausübung unmittelbB-VG Art144 Abs1 / InstanzenzugserschöpfungB-VG Art144 Abs3StGG Art9HausRSchG §3FinStrG §93 Abs1FinStrG §93 Abs2
Leitsatz: Hausdurchsuchung und Beschlagnahme; vor dem
VfGH ist immer nur der jeweils letztinstanzliche Bescheid
bekämpfbar, nicht auch ein in der Angelegenheit... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: 1. H B hat seinen ordentlichen Wohnsitz in Wien, ... wohnt aber gelegentlich auch in der Wohnung seines Vaters in der ... Gasse in Klagenfurt. Er verkaufte anfangs Dezember 1985 in Klagenfurt die Imitation einer Rolex-Uhr um den Betrag von S 1.500,-- an den Teppichhändler J K. 2. Nachdem H B verhaftet worden war, wurde ihm am 3. Jänner 1986, 16,30 Uhr, ein Hausdurchsuchungsbefehl des Vorsitzenden des Spruchsenates beim Zollamt Klagenfurt au... mehr lesen...