Entscheidungsgründe: I. 1. Die Beschwerdeführerin absolvierte nach Ablegung der Reifeprüfung die mit Öffentlichkeitsrecht ausgestattete Salzburger Schule für Gesundheitstraining und Bewegung und schloß sie im Mai 1989 ab. Vom 1. Juni bis zum 27. August 1988 war sie als medizinische Hilfskraft, vom 1. Juli 1989 bis zum 31. Oktober 1991 als Kosmetikerin, Masseuse sowie Fußpflegerin und vom 1. November 1991 bis zum 31. Mai 1992 als Masseuse tätig. Seit 1. Juni 1992 arbeitet sie als Ge... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. 1. Die als Fachärztin für Zahn-, Mund- und Kieferheilkunde freiberuflich tätige Erstbeschwerdeführerin hat ihren Berufssitz in 8480 Mureck, Kernstockallee 13. Mit Bescheid der Österreichischen Ärztekammer vom 26. März 1980 wurde ihr die Bewilligung erteilt, ihre Tätigkeit auch an einem zweiten Berufssitz (8462 Gamlitz 120) auszuüben. Diese Bewilligung wurde, da seit 1. Oktober 1990 ein Facharzt für Zahn-, Mund- und Kieferheilkunde in Gamlitz seinen (ei... mehr lesen...
Index: 50 Gewerberecht50/01 Gewerbeordnung 1973
Norm: B-VG Art144 Abs1 / LegitimationStGG Art6 Abs1 / ErwerbsausübungStGG Art18BefähigungsnachweisV für das gebundene Gewerbe der Masseure, BGBl 175/1986 §1, §4, Anlage 1BefähigungsnachweisV für die Gewerbe der Hühneraugenschneider und Fußpfleger sowie der Schönheitspfleger (Kosmetiker) und Masseure, BGBl 246/1965 §1, §2, §4Verordnung über den Ersatz der Lehrabschlußprüfung und der Lehrzeit auf Grund schulmäßige... mehr lesen...
Index: 82 Gesundheitsrecht82/03 Ärzte, sonstiges Sanitätspersonal
Norm: B-VG Art144 Abs1 / LegitimationB-VG Art144 Abs1 / Anlaßfall
Rechtssatz: Quasianlaßfall; Anlaßfallwirkung der Aufhebung einiger Worte in §19 Abs3 und Abs4 ÄrzteG mit E v 02.10.92, G338/91. Soweit die Beschwerde vom Masseverwalter im Konkurs über das Vermögen der Erstbeschwerdeführerin erhoben wurde, ist sie unzulässig. Mit der hier in Rede stehe... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. 1.a) Die beschwerdeführende Bank ist zur Vornahme von Devisen- und Wechselstubengeschäften gemäß §1 Abs2 Z6 KWG befugt. b) Mit Bescheid des Direktoriums der Oesterreichischen Nationalbank vom 7. Juli 1988 wurde ihr die auf Wechselstubengeschäfte beschränkte Devisenhandelsermächtigung gemäß §2 Abs1 Devisengesetz, BGBl. 162/1946, entzogen. Dieser Bescheid wurde vom Verfassungsgerichtshof mit Erkenntnis vom 3. Oktober 1989, B1413/88, wegen Verletzung von ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Die Bezirkshauptmannschaft Spittal an der Drau hat mit Verordnung vom 15. März 1991, Z 14-4/52/90, auf der Drautal Straße B 100, der Mölltal Straße B 106 und auf der Großglockner Straße B 107 ein Fahrverbot für Lastkraftfahrzeuge mit über 25 t höchstem zulässigen Gesamtgewicht sowie ein Fahrverbot für Lastkraftfahrzeuge mit Anhänger mit über 3,5 t Gesamtgewicht verfügt. Beim Verfassungsgerichtshof sind zu B634/91, B635/91 und B1410/92 Beschwerden gemäß... mehr lesen...
Index: 90 Straßenverkehrsrecht, Kraftfahrrecht90/01 Straßenverkehrsordnung 1960
Norm: B-VG Art83 Abs2B-VG Art144 Abs1 / Anlaßfall
Rechtssatz: Anlaßfallwirkung der Feststellung der Gesetzwidrigkeit bzw Aufhebung von Verordnungen der BH Spittal an der Drau, mit denen auf der Drautal, der Mölltal und der Großglockner Straße ein Fahrverbot für LKW ab einer bestimmten Tonnage verfügt wurde, mit E v 24.06.93, V2-4/93 ua. D... mehr lesen...
Index: 37 Geld-, Währungs-und Kreditrecht37/01 Geld-und Währungsrecht
Norm: B-VG Art144 Abs1 / Anlaßfall
Rechtssatz: Anlaßfallwirkung der Aufhebung des §2 Abs2 Z4 DevisenG, BGBl 162/1946 idF BGBl 464/1990, mit E v 24.06.93, G217,218/92. Entscheidungstexte B 1348/90,B 758/92 Entscheidungstext VfGH Erkenntnis 24.06.1993 B 1348/90,B 758/92 ... mehr lesen...
Begründung: I. 1.a) Der Beschwerdeführer richtete mit Eingabe vom 29. Juli 1991 an die Personalvertretungs-Aufsichtskommission (im folgenden: PVAK) unter Berufung auf das Auskunftspflichtgesetz, BGBl. 287/1987, idF der Bundesgesetze BGBl. 357/1990 und 447/1990, das Begehren um Erteilung bestimmter Auskünfte. b) Der Beschwerdeführer richtete ferner an die PVAK ein mit 9. Oktober 1991 datiertes Schreiben folgenden Inhalts: "Am 29. Juli 1991 wurde von mir neben einer Besch... mehr lesen...
Index: 10 Verfassungsrecht10/10 Grundrechte, Datenschutz, Auskunftspflicht
Norm: B-VG Art144 Abs1 / BescheidAuskunftspflichtG §1AuskunftspflichtG §4
Leitsatz: Zurückweisung einer Beschwerde mangels Bescheidcharakter einer
Erledigung betreffend Erteilung einer Auskunft iSd AuskunftspflichtG
Rechtssatz: Die angefochtene Erledigung weist nicht die äußere Form eines Bescheides auf. Sie beschränkt sich ihrem ... mehr lesen...
Begründung: I. 1. Mit Erkenntnis vom 1. Oktober 1992, G103/92 ua. Zln., hat der Verfassungsgerichtshof §51 Abs1 VStG, BGBl. 52/1991, betreffend das Berufungsrecht gegen erstinstanzliche Strafbescheide an den unabhängigen Verwaltungssenat, als verfassungswidrig aufgehoben. Gleichzeitig hat der Verfassungsgerichtshof in diesem Erkenntnis ausgesprochen, daß die Aufhebung mit Ablauf des 30. September 1993 in Kraft tritt und frühere gesetzliche Bestimmungen wieder in Wirksamkeit treten.... mehr lesen...
Index: 40 Verwaltungsverfahren40/01 Verwaltungsverfahren außer Finanz- und Dienstrechtsverfahren
Norm: B-VG Art140 Abs6B-VG Art140 Abs7 dritter SatzB-VG Art144 Abs1 / InstanzenzugserschöpfungB-VG Art129a Abs1 Z1B-VG Art129a Abs2VStG §51 Abs1
Leitsatz: Zurückweisung einer Beschwerde gegen einen Bescheid der Tiroler
Landesregierung als Berufungsbehörde im Verwaltungsstrafverfahren
nach Aufhebung der die unmittelbare Anrufbarkeit des unabh... mehr lesen...
Begründung: 1.1. Die beiden Beschwerdeführer wenden sich in ihren ausdrücklich auf Art144 B-VG gestützten Beschwerden gegen Amtshandlungen des Vorsitzenden eines Untersuchungsausschusses des Tiroler Landtages. 1.1.1. Der Beschwerdeführer zu B569/92 führte aus, er habe am 26. März 1992 den Barocksaal des Landhauses in Innsbruck betreten, in welchem gerade der sogenannte "Hotel-Royal-Untersuchungsausschuß" tagte, um Zeugen einzuvernehmen. Der Vorsitzende dieses Ausschusses ... mehr lesen...
Index: L0 Verfassungs- und OrganisationsrechtL0001 Landesverfassung
Norm: B-VG Art144 Abs1 / BescheidTir LandesverfassungsG über Untersuchungsausschüsse. LGBl 15/1992 §5 Abs1
Leitsatz: Zurückweisung einer Beschwerde gegen die Aufforderung des
Vorsitzenden eines Untersuchungsausschusses des Tiroler Landtages
zum Verlassen des Sitzungssaales; Zurechnung dieser in Ausübung der
Sitzungspolizei getroffenen Maßnahme zur Staatsfunktion Gesetzg... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. 1. Mit dem im Instanzenzug ergangenen Bescheid der Tiroler Landesregierung vom 13. August 1991, ZIIb2-V-8968/1-1991, wurde der Beschwerdeführer für schuldig erkannt, die gemäß §1 litb der Verordnung der Tiroler Landesregierung vom 13. Februar 1990, LGBl. 8, für PKW auf Bundes- und Landesstraßen außerhalb von Ortsgebieten zulässige Höchstgeschwindigkeit von 80 km/h um 23 km/h überschritten und dadurch eine Verwaltungsübertretung nach §99 Abs3 lita StVO 1960 i... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: 1. Die vorliegende, auf Art144 B-VG gestützte Beschwerde, in der die Verletzung von Rechten wegen Anwendung eines verfassungswidrigen Gesetzes (§§56 und 75 des ÄrzteG 1984) und gesetzwidriger Verordnungen (§11 Abs1 der Beitrags- und Umlagenordnung der Ärztekammer für Steiermark vom 28. Juni 1966 idF des Beschlusses der Vollversammlung vom 10. Dezember 1975 und idF des Beschlusses der Vollversammlung vom 24. Juli 1986) geltend gemacht wird, richtet sich gegen... mehr lesen...
Index: 82 Gesundheitsrecht82/03 Ärzte, sonstiges Sanitätspersonal
Norm: B-VG Art144 Abs1 / Anlaßfall
Rechtssatz: Anlaßfallwirkung der Feststellung der Gesetzwidrigkeit von Bestimmungen des §11 Abs1 der Beitrags- und UmlagenO der Ärztekammer für Stmk mit E v 17.06.93, V44/92. Entscheidungstexte B 1065/91 Entscheidungstext VfGH Erkenntnis 17.06.1993 B 1065/91 ... mehr lesen...
Index: 90 Straßenverkehrsrecht, Kraftfahrrecht90/01 Straßenverkehrsordnung 1960
Norm: B-VG Art144 Abs1 / Anlaßfall
Rechtssatz: Anlaßfallwirkung der Aufhebung der Verordnung der Tiroler Landesregierung vom 13.02.90, LGBl 8 idF LGBl 20/1992, mit der für alle Bundes- und Landesstraßen außerhalb von Ortsgebieten in Tirol eine Geschwindigkeitsbeschränkung von 80 bzw 60 km/h verfügt wurde, mit E 17.06.93, V117/92 ua. ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. 1. Der Akademische Senat der Universität Wien faßte in seiner Sitzung am 21. Juni 1990 den Beschluß, "die Reserven aus den Hochschultaxen in der Höhe von 1,2 Millionen Schilling zinsbringend zu veranlagen". Der Bundesminister für Wissenschaft und Forschung hob diesen Beschluß mit Bescheid vom 7. November 1990 auf, und zwar unter Berufung auf §5 Abs4 und 5 litc des Universitäts-Organisationsgesetzes - UOG, BGBl. 258/1975, idF des Bundesgesetzes BGBl. 44... mehr lesen...
Begründung: I. 1. Mit Bescheid der Unterkommission der Vieh- und Fleischkommission beim Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft vom 23. Juni 1992, Z37.848/46-III/B/7/92, wurde dem Ausfuhrbewilligungsantrag der beschwerdeführenden Gesellschaft gemäß §6 Abs1 und 2 Viehwirtschaftsgesetz 1983, BGBl. 621 idF 396/1991, (VWG), iVm. der 59. Öffentlichen Bekanntmachung für die Ausfuhr von Rindfleisch ohne Knochen in Länder außerhalb der EG der Vieh- und Fleischkommission beim Bundes... mehr lesen...
Begründung: I. 1. In der auf Art144 B-VG (in der vor der B-VG-Novelle 1988, BGBl. 685, geltenden Fassung) gestützten Beschwerde bringt der Einschreiter im wesentlichen vor, daß das Landesgericht für Strafsachen Wien gegen ihn einen Haftbefehl erlassen habe, der jedoch am 13. April 1990 aufgehoben worden sei. Als er sich am 27. April 1990 um etwa 18.00 Uhr in seiner Wohnung (in Wien 4) befunden habe, sei er von vier uniformierten Beamten der Bundespolizeidirektion Wien festgenommen ... mehr lesen...
Begründung: I. 1. Mit Bescheid der Unterkommission der Vieh- und Fleischkommission beim Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft vom 23. Juni 1992, Z37.778/61-III/B/7/92, wurde dem Ausfuhrbewilligungsantrag der beschwerdeführenden Gesellschaft gemäß §6 Abs1 und 2 Viehwirtschaftsgesetz 1983, BGBl. 621 idF 396/1991, (VWG), iVm. der 59. Öffentlichen Bekanntmachung für die Ausfuhr von Rindfleisch ohne Knochen in Länder außerhalb der EG der Vieh- und Fleischkommission beim Bundes... mehr lesen...
Begründung: I. 1. In der auf Art144 B-VG (in der vor der B-VG-Novelle 1988, BGBl. 685, geltenden Fassung) gestützten Beschwerde bringt der Einschreiter im wesentlichen vor, daß das Landesgericht für Strafsachen Wien gegen ihn einen Haftbefehl erlassen habe, der jedoch am 13. April 1990 aufgehoben worden sei. Als er sich am 27. April 1990 um etwa 18.00 Uhr in seiner Wohnung (in Wien 4) befunden habe, sei er von vier uniformierten Beamten der Bundespolizeidirektion Wien festgenommen ... mehr lesen...
Index: 72 Wissenschaft, Hochschulen72/01 Hochschulorganisation
Norm: B-VG Art7 Abs1 / VerwaltungsaktB-VG Art131 Abs2B-VG Art144 Abs1 / LegitimationUOG §2 Abs2UOG §3UOG §5 Abs4 und Abs5UOG §5 Abs7Hochschul-TaxenG 1972 §10 Abs5BundeshaushaltsG §17 Abs5BundeshaushaltsG §71 Abs2
Leitsatz: Beschwerdelegitimation der Universität Wien gegen einen Bescheid des
Bundesministers für Wissenschaft und Forschung betreffend Aufhebung
eines Beschlusses... mehr lesen...
Begründung: I. 1. In der auf Art144 B-VG (in der vor der B-VG-Novelle 1988, BGBl. 685, geltenden Fassung) gestützten Beschwerde bringt der Einschreiter im wesentlichen vor, daß das Landesgericht für Strafsachen Wien gegen ihn einen Haftbefehl erlassen habe, der jedoch am 13. April 1990 aufgehoben worden sei. Als er sich am 27. April 1990 um etwa 18.00 Uhr in seiner Wohnung (in Wien 4) befunden habe, sei er von vier uniformierten Beamten der Bundespolizeidirektion Wien festgenommen ... mehr lesen...
Begründung: I. 1. In der auf Art144 B-VG (in der vor der B-VG-Novelle 1988, BGBl. 685, geltenden Fassung) gestützten Beschwerde bringt der Einschreiter im wesentlichen vor, daß das Landesgericht für Strafsachen Wien gegen ihn einen Haftbefehl erlassen habe, der jedoch am 13. April 1990 aufgehoben worden sei. Als er sich am 27. April 1990 um etwa 18.00 Uhr in seiner Wohnung (in Wien 4) befunden habe, sei er von vier uniformierten Beamten der Bundespolizeidirektion Wien festgenommen ... mehr lesen...
Begründung: I. 1. In der auf Art144 B-VG (in der vor der B-VG-Novelle 1988, BGBl. 685, geltenden Fassung) gestützten Beschwerde bringt der Einschreiter im wesentlichen vor, daß das Landesgericht für Strafsachen Wien gegen ihn einen Haftbefehl erlassen habe, der jedoch am 13. April 1990 aufgehoben worden sei. Als er sich am 27. April 1990 um etwa 18.00 Uhr in seiner Wohnung (in Wien 4) befunden habe, sei er von vier uniformierten Beamten der Bundespolizeidirektion Wien festgenommen ... mehr lesen...
Index: 10 Verfassungsrecht10/07 Verfassungsgerichtshof, Verwaltungsgerichtshof
Norm: B-VG Art144 Abs1 / LegitimationVfGG §19 Abs3 Z2 lite
Leitsatz: Zurückweisung einer Beschwerde mangels formeller Beschwer; keine
nachteilige Veränderung der Rechtsposition der Beschwerdeführerin
durch den angefochtenen Bescheid
Rechtssatz: Die Möglichkeit der Erhebung einer Beschwerde an den Verfassungsgerichtshof gegen e... mehr lesen...
Index: 10 Verfassungsrecht10/01 Bundes-Verfassungsgesetz in der Fassung von 1929 (B-VG)
Norm: B-VG Art144 Abs1 / Befehls- und Zwangsausübung unmittelb Ausübung nicht erfolgteB-VG Art144 Abs1 / Verhaftung
Leitsatz: Zurückweisung einer Beschwerde mangels Vorliegen eines Aktes
behördlicher Befehls- und Zwangsgewalt
Rechtssatz: Das Vorgehen der gegen den Beschwerdeführer einschreitenden Sicherheitswachebeamt... mehr lesen...
Index: 10 Verfassungsrecht10/01 Bundes-Verfassungsgesetz in der Fassung von 1929 (B-VG)
Norm: B-VG Art144 Abs1 / Legitimation
Rechtssatz: Mit dem angefochtenen Bescheid wurde bloß teilweise über den Antrag der beschwerdeführenden Gesellschaft auf Erteilung einer Ausfuhrbewilligung abgesprochen und dem Antrag in diesem Teil stattgegeben. Da somit durch den angefochtenen Bescheid die Rechtsposition der beschwerdeführende... mehr lesen...