Index: 90 Straßenverkehrsrecht, Kraftfahrrecht90/01 Straßenverkehrsordnung 1960
Norm: B-VG Art83 Abs2B-VG Art144 Abs1 / Befehls- und Zwangsausübung unmittelbB-VG Art129aStVO 1960 §89a
Leitsatz: Verletzung im verfassungsgesetzlich gewährleisteten Recht auf ein
Verfahren vor dem gesetzlichen Richter durch die Zurückweisung
einer Beschwerde gegen die Abschleppung eines Autobusses durch
den Unabhängigen Verwaltungssenat; keine Gegenstandslo... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. 1. Die beschwerdeführende Gesellschaft betreibt nach eigener Darstellung ein Busunternehmen. Am 22. April 1993 stellte ein Angestellter einen Bus des Unternehmens an der "dafür vorgesehenen Stelle gegenüber dem Eingang zum Rathaus" ab, um auftragsgemäß eine schwedische Politikerdelegation abzuholen, und verließ den Bus - nach eigenen Angaben - für wenige Minuten. In dieser Zeit wurde das Fahrzeug gemäß §89a StVO 1960 von seinem Standort entfernt. 2. Mi... mehr lesen...
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Norm: B-VG Art83 Abs2B-VG Art144 Abs1 / Befehls- und Zwangsausübung unmittelbB-VG Art129aStVO 1960 §89a
Leitsatz: Verletzung im verfassungsgesetzlich gewährleisteten Recht auf ein
Verfahren vor dem gesetzlichen Richter durch die Zurückweisung
einer Beschwerde gegen die Abschleppung eines Autobusses durch
den Unabhängigen Verwaltungssenat; keine Gegenstandslo... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. 1. Die beschwerdeführende Gesellschaft betreibt nach eigener Darstellung ein Busunternehmen. Am 22. April 1993 stellte ein Angestellter einen Bus des Unternehmens an der "dafür vorgesehenen Stelle gegenüber dem Eingang zum Rathaus" ab, um auftragsgemäß eine schwedische Politikerdelegation abzuholen, und verließ den Bus - nach eigenen Angaben - für wenige Minuten. In dieser Zeit wurde das Fahrzeug gemäß §89a StVO 1960 von seinem Standort entfernt. 2. Mi... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. 1. Die beschwerdeführende Gesellschaft betreibt nach eigener Darstellung ein Busunternehmen. Am 22. April 1993 stellte ein Angestellter einen Bus des Unternehmens an der "dafür vorgesehenen Stelle gegenüber dem Eingang zum Rathaus" ab, um auftragsgemäß eine schwedische Politikerdelegation abzuholen, und verließ den Bus - nach eigenen Angaben - für wenige Minuten. In dieser Zeit wurde das Fahrzeug gemäß §89a StVO 1960 von seinem Standort entfernt. 2. Mi... mehr lesen...
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Norm: B-VG Art83 Abs2B-VG Art144 Abs1 / Befehls- und Zwangsausübung unmittelbB-VG Art129aStVO 1960 §89a
Leitsatz: Verletzung im verfassungsgesetzlich gewährleisteten Recht auf ein
Verfahren vor dem gesetzlichen Richter durch die Zurückweisung
einer Beschwerde gegen die Abschleppung eines Autobusses durch
den Unabhängigen Verwaltungssenat; keine Gegenstandslo... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. 1. Die beschwerdeführende Gesellschaft betreibt nach eigener Darstellung ein Busunternehmen. Am 22. April 1993 stellte ein Angestellter einen Bus des Unternehmens an der "dafür vorgesehenen Stelle gegenüber dem Eingang zum Rathaus" ab, um auftragsgemäß eine schwedische Politikerdelegation abzuholen, und verließ den Bus - nach eigenen Angaben - für wenige Minuten. In dieser Zeit wurde das Fahrzeug gemäß §89a StVO 1960 von seinem Standort entfernt. 2. Mi... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. 1. Die beschwerdeführende Gesellschaft betreibt nach eigener Darstellung ein Busunternehmen. Am 22. April 1993 stellte ein Angestellter einen Bus des Unternehmens an der "dafür vorgesehenen Stelle gegenüber dem Eingang zum Rathaus" ab, um auftragsgemäß eine schwedische Politikerdelegation abzuholen, und verließ den Bus - nach eigenen Angaben - für wenige Minuten. In dieser Zeit wurde das Fahrzeug gemäß §89a StVO 1960 von seinem Standort entfernt. 2. Mi... mehr lesen...
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Norm: B-VG Art83 Abs2B-VG Art144 Abs1 / Befehls- und Zwangsausübung unmittelbB-VG Art129aStVO 1960 §89a
Leitsatz: Verletzung im verfassungsgesetzlich gewährleisteten Recht auf ein
Verfahren vor dem gesetzlichen Richter durch die Zurückweisung
einer Beschwerde gegen die Abschleppung eines Autobusses durch
den Unabhängigen Verwaltungssenat; keine Gegenstandslo... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. 1. Die beschwerdeführende Gesellschaft betreibt nach eigener Darstellung ein Busunternehmen. Am 22. April 1993 stellte ein Angestellter einen Bus des Unternehmens an der "dafür vorgesehenen Stelle gegenüber dem Eingang zum Rathaus" ab, um auftragsgemäß eine schwedische Politikerdelegation abzuholen, und verließ den Bus - nach eigenen Angaben - für wenige Minuten. In dieser Zeit wurde das Fahrzeug gemäß §89a StVO 1960 von seinem Standort entfernt. 2. Mi... mehr lesen...
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Norm: B-VG Art83 Abs2B-VG Art144 Abs1 / Befehls- und Zwangsausübung unmittelbB-VG Art129aStVO 1960 §89a
Leitsatz: Verletzung im verfassungsgesetzlich gewährleisteten Recht auf ein
Verfahren vor dem gesetzlichen Richter durch die Zurückweisung
einer Beschwerde gegen die Abschleppung eines Autobusses durch
den Unabhängigen Verwaltungssenat; keine Gegenstandslo... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. 1. Die beschwerdeführende Gesellschaft betreibt nach eigener Darstellung ein Busunternehmen. Am 22. April 1993 stellte ein Angestellter einen Bus des Unternehmens an der "dafür vorgesehenen Stelle gegenüber dem Eingang zum Rathaus" ab, um auftragsgemäß eine schwedische Politikerdelegation abzuholen, und verließ den Bus - nach eigenen Angaben - für wenige Minuten. In dieser Zeit wurde das Fahrzeug gemäß §89a StVO 1960 von seinem Standort entfernt. 2. Mi... mehr lesen...
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Norm: B-VG Art83 Abs2B-VG Art144 Abs1 / Befehls- und Zwangsausübung unmittelbB-VG Art129aStVO 1960 §89a
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Verfahren vor dem gesetzlichen Richter durch die Zurückweisung
einer Beschwerde gegen die Abschleppung eines Autobusses durch
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Entscheidungsgründe: I. 1. Die beschwerdeführende Gesellschaft betreibt nach eigener Darstellung ein Busunternehmen. Am 22. April 1993 stellte ein Angestellter einen Bus des Unternehmens an der "dafür vorgesehenen Stelle gegenüber dem Eingang zum Rathaus" ab, um auftragsgemäß eine schwedische Politikerdelegation abzuholen, und verließ den Bus - nach eigenen Angaben - für wenige Minuten. In dieser Zeit wurde das Fahrzeug gemäß §89a StVO 1960 von seinem Standort entfernt. 2. Mi... mehr lesen...
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Norm: B-VG Art83 Abs2B-VG Art144 Abs1 / Befehls- und Zwangsausübung unmittelbB-VG Art129aStVO 1960 §89a
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Verfahren vor dem gesetzlichen Richter durch die Zurückweisung
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Norm: B-VG Art83 Abs2B-VG Art144 Abs1 / Befehls- und Zwangsausübung unmittelbB-VG Art129aStVO 1960 §89a
Leitsatz: Verletzung im verfassungsgesetzlich gewährleisteten Recht auf ein
Verfahren vor dem gesetzlichen Richter durch die Zurückweisung
einer Beschwerde gegen die Abschleppung eines Autobusses durch
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Norm: B-VG Art83 Abs2B-VG Art144 Abs1 / Befehls- und Zwangsausübung unmittelbB-VG Art129aStVO 1960 §89a
Leitsatz: Verletzung im verfassungsgesetzlich gewährleisteten Recht auf ein
Verfahren vor dem gesetzlichen Richter durch die Zurückweisung
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Norm: B-VG Art83 Abs2B-VG Art144 Abs1 / Befehls- und Zwangsausübung unmittelbB-VG Art129aStVO 1960 §89a
Leitsatz: Verletzung im verfassungsgesetzlich gewährleisteten Recht auf ein
Verfahren vor dem gesetzlichen Richter durch die Zurückweisung
einer Beschwerde gegen die Abschleppung eines Autobusses durch
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Norm: B-VG Art83 Abs2B-VG Art144 Abs1 / Befehls- und Zwangsausübung unmittelbB-VG Art129aStVO 1960 §89a
Leitsatz: Verletzung im verfassungsgesetzlich gewährleisteten Recht auf ein
Verfahren vor dem gesetzlichen Richter durch die Zurückweisung
einer Beschwerde gegen die Abschleppung eines Autobusses durch
den Unabhängigen Verwaltungssenat; keine Gegenstandslo... mehr lesen...
Index: 90 Straßenverkehrsrecht, Kraftfahrrecht90/01 Straßenverkehrsordnung 1960
Norm: B-VG Art83 Abs2B-VG Art144 Abs1 / Befehls- und Zwangsausübung unmittelbB-VG Art129aStVO 1960 §89a
Leitsatz: Verletzung im verfassungsgesetzlich gewährleisteten Recht auf ein
Verfahren vor dem gesetzlichen Richter durch die Zurückweisung
einer Beschwerde gegen die Abschleppung eines Autobusses durch
den Unabhängigen Verwaltungssenat; keine Gegenstandslo... mehr lesen...
Index: 90 Straßenverkehrsrecht, Kraftfahrrecht90/01 Straßenverkehrsordnung 1960
Norm: B-VG Art83 Abs2B-VG Art144 Abs1 / Befehls- und Zwangsausübung unmittelbB-VG Art129aStVO 1960 §89a
Leitsatz: Verletzung im verfassungsgesetzlich gewährleisteten Recht auf ein
Verfahren vor dem gesetzlichen Richter durch die Zurückweisung
einer Beschwerde gegen die Abschleppung eines Autobusses durch
den Unabhängigen Verwaltungssenat; keine Gegenstandslo... mehr lesen...
Index: 90 Straßenverkehrsrecht, Kraftfahrrecht90/01 Straßenverkehrsordnung 1960
Norm: B-VG Art83 Abs2B-VG Art144 Abs1 / Befehls- und Zwangsausübung unmittelbB-VG Art129aStVO 1960 §89a
Leitsatz: Verletzung im verfassungsgesetzlich gewährleisteten Recht auf ein
Verfahren vor dem gesetzlichen Richter durch die Zurückweisung
einer Beschwerde gegen die Abschleppung eines Autobusses durch
den Unabhängigen Verwaltungssenat; keine Gegenstandslo... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. 1. Die beschwerdeführende Gesellschaft betreibt nach eigener Darstellung ein Busunternehmen. Am 22. April 1993 stellte ein Angestellter einen Bus des Unternehmens an der "dafür vorgesehenen Stelle gegenüber dem Eingang zum Rathaus" ab, um auftragsgemäß eine schwedische Politikerdelegation abzuholen, und verließ den Bus - nach eigenen Angaben - für wenige Minuten. In dieser Zeit wurde das Fahrzeug gemäß §89a StVO 1960 von seinem Standort entfernt. 2. Mi... mehr lesen...
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Norm: B-VG Art83 Abs2B-VG Art144 Abs1 / Befehls- und Zwangsausübung unmittelbB-VG Art129aStVO 1960 §89a
Leitsatz: Verletzung im verfassungsgesetzlich gewährleisteten Recht auf ein
Verfahren vor dem gesetzlichen Richter durch die Zurückweisung
einer Beschwerde gegen die Abschleppung eines Autobusses durch
den Unabhängigen Verwaltungssenat; keine Gegenstandslo... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. 1. Die beschwerdeführende Gesellschaft betreibt nach eigener Darstellung ein Busunternehmen. Am 22. April 1993 stellte ein Angestellter einen Bus des Unternehmens an der "dafür vorgesehenen Stelle gegenüber dem Eingang zum Rathaus" ab, um auftragsgemäß eine schwedische Politikerdelegation abzuholen, und verließ den Bus - nach eigenen Angaben - für wenige Minuten. In dieser Zeit wurde das Fahrzeug gemäß §89a StVO 1960 von seinem Standort entfernt. 2. Mi... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. 1. Die beschwerdeführende Gesellschaft betreibt nach eigener Darstellung ein Busunternehmen. Am 22. April 1993 stellte ein Angestellter einen Bus des Unternehmens an der "dafür vorgesehenen Stelle gegenüber dem Eingang zum Rathaus" ab, um auftragsgemäß eine schwedische Politikerdelegation abzuholen, und verließ den Bus - nach eigenen Angaben - für wenige Minuten. In dieser Zeit wurde das Fahrzeug gemäß §89a StVO 1960 von seinem Standort entfernt. 2. Mi... mehr lesen...
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Norm: B-VG Art83 Abs2B-VG Art144 Abs1 / Befehls- und Zwangsausübung unmittelbB-VG Art129aStVO 1960 §89a
Leitsatz: Verletzung im verfassungsgesetzlich gewährleisteten Recht auf ein
Verfahren vor dem gesetzlichen Richter durch die Zurückweisung
einer Beschwerde gegen die Abschleppung eines Autobusses durch
den Unabhängigen Verwaltungssenat; keine Gegenstandslo... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. 1. Die beschwerdeführende Gesellschaft betreibt nach eigener Darstellung ein Busunternehmen. Am 22. April 1993 stellte ein Angestellter einen Bus des Unternehmens an der "dafür vorgesehenen Stelle gegenüber dem Eingang zum Rathaus" ab, um auftragsgemäß eine schwedische Politikerdelegation abzuholen, und verließ den Bus - nach eigenen Angaben - für wenige Minuten. In dieser Zeit wurde das Fahrzeug gemäß §89a StVO 1960 von seinem Standort entfernt. 2. Mi... mehr lesen...
Index: 90 Straßenverkehrsrecht, Kraftfahrrecht90/01 Straßenverkehrsordnung 1960
Norm: B-VG Art83 Abs2B-VG Art144 Abs1 / Befehls- und Zwangsausübung unmittelbB-VG Art129aStVO 1960 §89a
Leitsatz: Verletzung im verfassungsgesetzlich gewährleisteten Recht auf ein
Verfahren vor dem gesetzlichen Richter durch die Zurückweisung
einer Beschwerde gegen die Abschleppung eines Autobusses durch
den Unabhängigen Verwaltungssenat; keine Gegenstandslo... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. 1. Die beschwerdeführende Gesellschaft betreibt nach eigener Darstellung ein Busunternehmen. Am 22. April 1993 stellte ein Angestellter einen Bus des Unternehmens an der "dafür vorgesehenen Stelle gegenüber dem Eingang zum Rathaus" ab, um auftragsgemäß eine schwedische Politikerdelegation abzuholen, und verließ den Bus - nach eigenen Angaben - für wenige Minuten. In dieser Zeit wurde das Fahrzeug gemäß §89a StVO 1960 von seinem Standort entfernt. 2. Mi... mehr lesen...