RS Vfgh 1993/9/27 B1375/93

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Veröffentlicht am 27.09.1993
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Index

25 Strafprozeß, Strafvollzug
25/02 Strafvollzug

Norm

B-VG Art140 Abs1 / Individualantrag
B-VG Art144 Abs1 / Instanzenzugserschöpfung
StVG §44
StVG §120 ff

Leitsatz

Zurückweisung einer Eingabe eines Strafgefangenen gegen die Arbeitspflicht und den dafür vorgesehenen Mindestlohn mangels Zuständigkeit des VfGH

Rechtssatz

Zurückweisung einer Eingabe gegen die Arbeitspflicht für Strafgefangene und den dafür vorgesehenen Mindestlohn wegen Nichterschöpfung des Instanzenzuges mangels Nutzung des im StVG normierten Beschwerderechts; bei Deutung der Eingabe als Individualantrag gegen Bestimmungen des StVG kein unmittelbarer Eingriff in Rechtssphäre des Einschreiters.

Entscheidungstexte

  • B 1375/93
    Entscheidungstext VfGH Beschluss 27.09.1993 B 1375/93

Schlagworte

Strafvollzug, Beschwerderecht Strafvollzug, Arbeitsvergütung (Strafvollzug), VfGH / Instanzenzugserschöpfung, Zwangsarbeit

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VFGH:1993:B1375.1993

Dokumentnummer

JFR_10069073_93B01375_01
Quelle: Verfassungsgerichtshof VfGH, http://www.vfgh.gv.at
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