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25 Strafprozeß, StrafvollzugNorm
B-VG Art140 Abs1 / IndividualantragLeitsatz
Zurückweisung einer Eingabe eines Strafgefangenen gegen die Arbeitspflicht und den dafür vorgesehenen Mindestlohn mangels Zuständigkeit des VfGHRechtssatz
Zurückweisung einer Eingabe gegen die Arbeitspflicht für Strafgefangene und den dafür vorgesehenen Mindestlohn wegen Nichterschöpfung des Instanzenzuges mangels Nutzung des im StVG normierten Beschwerderechts; bei Deutung der Eingabe als Individualantrag gegen Bestimmungen des StVG kein unmittelbarer Eingriff in Rechtssphäre des Einschreiters.
Entscheidungstexte
Schlagworte
Strafvollzug, Beschwerderecht Strafvollzug, Arbeitsvergütung (Strafvollzug), VfGH / Instanzenzugserschöpfung, ZwangsarbeitEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VFGH:1993:B1375.1993Dokumentnummer
JFR_10069073_93B01375_01