Index: 82 Gesundheitsrecht82/03 Ärzte, sonstiges Sanitätspersonal
Norm: B-VG Art144 Abs1 / Anlaßfall
Rechtssatz: Anlaßfallwirkung der Feststellung der Verfassungswidrigkeit des §25 Abs1 und Abs2 ÄrzteG, BGBl 373/1984, mit E v 30.09.93, G5/93. Entscheidungstexte B 600/92 Entscheidungstext VfGH Erkenntnis 11.10.1993 B 600/92 ... mehr lesen...
Index: L8 Boden- und VerkehrsrechtL8200 Bauordnung
Norm: B-VG Art144 Abs1 / Anlaßfall
Rechtssatz: Quasianlaßfall; Anlaßfallwirkung der Aufhebung der Verordnung des Gemeinderates der Stadt Wien vom 24.06.88 (Plandokument Nr. 6040) mit E v 11.10.93, V74/92. Entscheidungstexte B 1164/91 Entscheidungstext VfGH Erkenntnis 11.10.1993 B 1164/91 ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. 1. Die Burgenländische Landesregierung erteilte der Baugesellschaft H R & Co mit Bescheid vom 27. September 1974 unter Berufung auf Bestimmungen des Naturschutzgesetzes, LGBl. 23/1961 idF der Novelle LGBl. 9/1974, unter Vorschreibungen die Genehmigung zur Errichtung des "Ferienprojektes 'Seepark Weiden'" im Rahmen der Baustufe I. Punkt 1 der Vorschreibungen lautet wie folgt: "Um eine fluktuierende Belegung zu erzielen, hat der Bewilligungswerber, w... mehr lesen...
Index: L5 KulturrechtL5500 Baumschutz, Landschaftsschutz, Naturschutz
Norm: B-VG Art144 Abs1 / BescheidStGG Art5Bgld Naturschutz- und LandschaftspflegeG §51 Abs4Bgld Naturschutz- und LandschaftspflegeG §81 Abs7
Leitsatz: Verletzung im Eigentumsrecht durch Vorschreibung von Auflagen für
die Benützung eines Wohnobjektes im "Seepark Weiden";
denkunmögliche Anwendung der Bestimmungen des Bgld Naturschutz-
und LandschaftspflegeG betreffend d... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: 1. Beim Verfassungsgerichtshof ist zu B251/92 eine auf Art144 B-VG gegründete Beschwerde anhängig, die sich gegen einen Bescheid des Landeshauptmannes von Wien wendet, mit welchem ein Bescheid der Österreichischen Ärztekammer gemäß §66 Abs2 AVG 1991 behoben und die Sache zur neuerlichen Verhandlung und Entscheidung an die Österreichische Ärztekammer zurückverwiesen worden war. Diese hatte mit dem behobenen Bescheid den Antrag des Beschwerdeführers, er ist Fa... mehr lesen...
Index: 82 Gesundheitsrecht82/03 Ärzte, sonstiges Sanitätspersonal
Norm: B-VG Art140 Abs1 / AllgB-VG Art140 Abs1 / PräjudizialitätB-VG Art144 Abs1 / LegitimationStGG Art6 Abs1 / ErwerbsausübungÄrzteG §13AVG §66 Abs2VfGG §86VfGG §88
Leitsatz: Zulässigkeit des Gesetzesprüfungsverfahrens trotz Vorliegen eines
bloßen Kassationsbescheides im Anlaßverfahren; Beschwer im
Anlaßverfahren gegeben; Präjudizialität der materiell-rechtlichen
Norm: ; Au... mehr lesen...
Index: 50 Gewerberecht50/03 Personen- und Güterbeförderung
Norm: B-VG Art144 Abs1 / Anlaßfall
Rechtssatz: Anlaßfallwirkung der Feststellung der Gesetzwidrigkeit der TaxiV Schwechat 1992 mit E v 29.09.93, V50-54/93. Entscheidungstexte B 1099/92,B 1335-1337/92 ua Entscheidungstext VfGH Erkenntnis 29.09.1993 B 1099/92,B 1335-1337/92 ua ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: 1. Beim Verfassungsgerichtshof ist zu B476/92 eine auf Art144 B-VG gestützte Beschwerde eines am 16. September 1920 geborenen Facharztes für Zahn-, Mund- und Kieferheilkunde anhängig, die sich gegen den im Instanzenzug ergangenen Bescheid des Beschwerdeausschusses bei der Ärztekammer für Steiermark vom 5. März 1992 wendet; in ihr wird die Verletzung mehrerer näher genannter verfassungsgesetzlich gewährleisteter Rechte sowie die Anwendung einer verfassungswid... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. 1.a) Der Landeshauptmann von Niederösterreich verweigerte den zu B1099/92 und B2016/92 beschwerdeführenden Parteien mit den im Instanzenzug ergangenen Bescheiden vom 30. Juni 1992 (B1099/92) und 27. Oktober 1992 (B2016/92) gemäß §10 Abs2 des Gelegenheitsverkehrs-Gesetzes (GelVerkG), BGBl. 85/1952 (GelVerkG) idF der Novelle BGBl. 125/1987, iVm der Verordnung des Landeshauptmannes von Niederösterreich vom 28. Feber 1992 (richtig: vom 13. Feber 1992), LGBl. 700... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. 1.a) §3 Abs8 Z5 des NÖ Kommunalstrukturverbesserungsgesetzes 1971, LGBl. 264 (im folgenden: KStrVG 1971), verfügt die Vereinigung der Marktgemeinde Messern und der Gemeinde Irnfritz - beide im politischen Bezirk Horn gelegen - zur Marktgemeinde Irnfritz. Die von der Vereinigung betroffenen Gemeinden haben gemäß §5 Abs1 KStrVG 1971 mit dem Tag des Inkrafttretens dieses Gesetzes - das ist seinem §9 zufolge der 1. Jänner 1972 - als eigene Gemeinden zu bestehen ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. 1. Die beschwerdeführende Gesellschaft bekämpft einen Bescheid der Unterkommission der Vieh- und Fleischkommission beim Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft vom 14. Mai 1992, Z37.550/02-III/B/7/92, mit Beschwerde gemäß Art144 B-VG. Mit diesem Bescheid wurden von der Unterkommission der Vieh- und Fleischkommission beim Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft unter Berufung auf §6 Abs1 bis 3 Viehwirtschaftsgesetz 1983, BGBl. 621, in der Fass... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. 1. Der Landeshauptmann von Kärnten wies mit dem im Instanzenzug ergangenen Bescheid vom 13. Feber 1992 das Ansuchen der beschwerdeführenden Gesellschaft um Erteilung einer Konzession zum Betrieb des Taxi-Gewerbes mit dem Standort in Villach ab. Er berief sich hiebei auf §10 Abs2 des Gelegenheitsverkehrsgesetzes, BGBl. 85/1952 (GelVerkG) idF der Novelle BGBl. 125/1987 iVm der Verordnung des Landeshauptmannes von Kärnten betreffend die Festlegung der Verhältni... mehr lesen...
Index: 1L1 GemeinderechtL1030 Gemeindestruktur
Norm: B-VG Art7 Abs1 / GesetzB-VG Art7 Abs1 / VerwaltungsaktB-VG Art140 Abs1 / PrüfungsmaßstabB-VG Art144 Abs1 / BescheidB-VG Art144 Abs1 / LegitimationB-VG Art144 Abs1 / PrüfungsmaßstabNö KStrVG 1971 §3 Abs8 Z5VfGG §82 Abs1ABGB §1025
Leitsatz: Beschwerdelegitimation ehemaliger Mitglieder des Gemeinderates,jedoch nicht des Vertreters eines bereits verstorbenen ehemaligenGemeinderatsmitglied... mehr lesen...
Index: 55 Wirtschaftslenkung55/01 Wirtschaftslenkung
Norm: B-VG Art144 Abs1 / Anlaßfall
Rechtssatz: Anlaßfallwirkung der Feststellung der Gesetzwidrigkeit der 43. Öffentlichen Bekanntmachung der Vieh- und Fleischkommission vom 13.04.89 mit E v 29.09.93, V37/93. Entscheidungstexte B 757/92 Entscheidungstext VfGH Erkenntnis 29.09.1993 B 757/92 ... mehr lesen...
Index: 82 Gesundheitsrecht82/03 Ärzte, sonstiges Sanitätspersonal
Norm: B-VG Art18 Abs1B-VG Art18 Abs2B-VG Art144 Abs1 / PrüfungsmaßstabSatzung des Wohlfahrtsfonds der Ärztekammer für Stmk vom 15.12.69 §22ÄrzteG §57ÄrzteG §65VfGG §88
Leitsatz: Aufhebung der Festlegung eines unterschiedlichen Anfallsalters der
Altersversorgung bei männlichen und weiblichen Kammerangehörigen
in der Satzung des Wohlfahrtsfonds einer Ärztekammer mangels
ges... mehr lesen...
Index: 50 Gewerberecht50/03 Personen- und Güterbeförderung
Norm: B-VG Art144 Abs1 / Anlaßfall
Rechtssatz: Anlaßfallwirkung der Feststellung der Gesetzwidrigkeit der Kärntner TaxiV 1990 mit E v 29.09.93, V104/92. Entscheidungstexte B 436/92 Entscheidungstext VfGH Erkenntnis 29.09.1993 B 436/92 Schlagworte VfGH / Anla... mehr lesen...
Begründung: 1. Die erstbeteiligte Partei dieses verfassungsgerichtlichen Verfahrens veräußerte mit Kaufvertrag vom 29. Juli 1992 an die zweitbeteiligte Partei eine Grundfläche mit einem darauf errichteten Haus. Die Grundverkehrslandeskommission Salzburg erteilte diesem Rechtsgeschäft mit Bescheid vom 7. Juni 1993 unter Berufung auf §9 Abs1 Z4 und §11 des Salzburger Grundverkehrsgesetzes 1986, LGBl. 73, idF des Gesetzes LGBl. 43/1992 (im folgenden: SGVG 1986), die Zustimmun... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. 1. Im Jahre 1986 gingen der Abgabenbehörde Unterlagen zu, wonach der Beschwerdeführer in den Jahren 1974 bis 1981 drei Grundstücke in den USA sowie eine Beteiligung als stiller Gesellschafter in Liechtenstein erworben habe; diese Vorgänge hatten in dessen Steuererklärungen keinen Niederschlag gefunden. Im Zuge einer daraufhin vorgenommenen Betriebsprüfung konnte der Beschwerdeführer nach Auffassung der Finanzbehörde die Finanzierung dieser Vorgänge nicht lüc... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. 1. Die beschwerdeführende Gesellschaft betreibt nach eigener Darstellung ein Busunternehmen. Am 22. April 1993 stellte ein Angestellter einen Bus des Unternehmens an der "dafür vorgesehenen Stelle gegenüber dem Eingang zum Rathaus" ab, um auftragsgemäß eine schwedische Politikerdelegation abzuholen, und verließ den Bus - nach eigenen Angaben - für wenige Minuten. In dieser Zeit wurde das Fahrzeug gemäß §89a StVO 1960 von seinem Standort entfernt. 2. Mi... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. 1. Die beschwerdeführende Gesellschaft betreibt nach eigener Darstellung ein Busunternehmen. Am 22. April 1993 stellte ein Angestellter einen Bus des Unternehmens an der "dafür vorgesehenen Stelle gegenüber dem Eingang zum Rathaus" ab, um auftragsgemäß eine schwedische Politikerdelegation abzuholen, und verließ den Bus - nach eigenen Angaben - für wenige Minuten. In dieser Zeit wurde das Fahrzeug gemäß §89a StVO 1960 von seinem Standort entfernt. 2. Mi... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. 1. Die beschwerdeführende Gesellschaft betreibt nach eigener Darstellung ein Busunternehmen. Am 22. April 1993 stellte ein Angestellter einen Bus des Unternehmens an der "dafür vorgesehenen Stelle gegenüber dem Eingang zum Rathaus" ab, um auftragsgemäß eine schwedische Politikerdelegation abzuholen, und verließ den Bus - nach eigenen Angaben - für wenige Minuten. In dieser Zeit wurde das Fahrzeug gemäß §89a StVO 1960 von seinem Standort entfernt. 2. Mi... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. 1. Die beschwerdeführende Gesellschaft betreibt nach eigener Darstellung ein Busunternehmen. Am 22. April 1993 stellte ein Angestellter einen Bus des Unternehmens an der "dafür vorgesehenen Stelle gegenüber dem Eingang zum Rathaus" ab, um auftragsgemäß eine schwedische Politikerdelegation abzuholen, und verließ den Bus - nach eigenen Angaben - für wenige Minuten. In dieser Zeit wurde das Fahrzeug gemäß §89a StVO 1960 von seinem Standort entfernt. 2. Mi... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. 1. Die beschwerdeführende Gesellschaft betreibt nach eigener Darstellung ein Busunternehmen. Am 22. April 1993 stellte ein Angestellter einen Bus des Unternehmens an der "dafür vorgesehenen Stelle gegenüber dem Eingang zum Rathaus" ab, um auftragsgemäß eine schwedische Politikerdelegation abzuholen, und verließ den Bus - nach eigenen Angaben - für wenige Minuten. In dieser Zeit wurde das Fahrzeug gemäß §89a StVO 1960 von seinem Standort entfernt. 2. Mi... mehr lesen...
Index: 90 Straßenverkehrsrecht, Kraftfahrrecht90/01 Straßenverkehrsordnung 1960
Norm: B-VG Art83 Abs2B-VG Art144 Abs1 / Befehls- und Zwangsausübung unmittelbB-VG Art129aStVO 1960 §89a
Leitsatz: Verletzung im verfassungsgesetzlich gewährleisteten Recht auf ein
Verfahren vor dem gesetzlichen Richter durch die Zurückweisung
einer Beschwerde gegen die Abschleppung eines Autobusses durch
den Unabhängigen Verwaltungssenat; keine Gegenstandslo... mehr lesen...
Index: L6 Land- und ForstwirtschaftL6800 Ausländergrunderwerb, Grundverkehr
Norm: B-VG Art144 Abs1 / LegitimationSbg GVG 1986 §10 Abs1 Z4Sbg GVG 1986 §20 Abs2
Leitsatz: Zurückweisung der Beschwerde gegen einen grundverkehrsbehördlichen
Genehmigungsbescheid mangels Legitimation aufgrund fehlender
Parteistellung der Interessenten im Verfahren vor der
Grundverkehrsbehörde
Rechtssatz: Mangels Parteistellung ... mehr lesen...
Index: 32 Steuerrecht32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: B-VG Art7 Abs1 / VerwaltungsaktB-VG Art144 Abs1 / LegitimationStGG Art5EStG §18 Abs1 idF vor BGBl 531/1984
Leitsatz: Verletzung im Eigentums- und im Gleichheitsrecht bei Festsetzung
der Bemessungsgrundlage für Einkommen- und Gewerbesteuer durch
Versagung des Verlustvortrags aufgrund nicht ordnungsgemäßer
Buchführung; Ausgleich der Buchhaltungsmängel bereits durch
behördli... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. 1. Die beschwerdeführende Gesellschaft betreibt nach eigener Darstellung ein Busunternehmen. Am 22. April 1993 stellte ein Angestellter einen Bus des Unternehmens an der "dafür vorgesehenen Stelle gegenüber dem Eingang zum Rathaus" ab, um auftragsgemäß eine schwedische Politikerdelegation abzuholen, und verließ den Bus - nach eigenen Angaben - für wenige Minuten. In dieser Zeit wurde das Fahrzeug gemäß §89a StVO 1960 von seinem Standort entfernt. 2. Mi... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. 1. Die beschwerdeführende Gesellschaft betreibt nach eigener Darstellung ein Busunternehmen. Am 22. April 1993 stellte ein Angestellter einen Bus des Unternehmens an der "dafür vorgesehenen Stelle gegenüber dem Eingang zum Rathaus" ab, um auftragsgemäß eine schwedische Politikerdelegation abzuholen, und verließ den Bus - nach eigenen Angaben - für wenige Minuten. In dieser Zeit wurde das Fahrzeug gemäß §89a StVO 1960 von seinem Standort entfernt. 2. Mi... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. 1. Die beschwerdeführende Gesellschaft betreibt nach eigener Darstellung ein Busunternehmen. Am 22. April 1993 stellte ein Angestellter einen Bus des Unternehmens an der "dafür vorgesehenen Stelle gegenüber dem Eingang zum Rathaus" ab, um auftragsgemäß eine schwedische Politikerdelegation abzuholen, und verließ den Bus - nach eigenen Angaben - für wenige Minuten. In dieser Zeit wurde das Fahrzeug gemäß §89a StVO 1960 von seinem Standort entfernt. 2. Mi... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. 1. Die beschwerdeführende Gesellschaft betreibt nach eigener Darstellung ein Busunternehmen. Am 22. April 1993 stellte ein Angestellter einen Bus des Unternehmens an der "dafür vorgesehenen Stelle gegenüber dem Eingang zum Rathaus" ab, um auftragsgemäß eine schwedische Politikerdelegation abzuholen, und verließ den Bus - nach eigenen Angaben - für wenige Minuten. In dieser Zeit wurde das Fahrzeug gemäß §89a StVO 1960 von seinem Standort entfernt. 2. Mi... mehr lesen...