Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: 1. Die mj. Tochter des Beschwerdeführers befand sich im Schuljahr 2019/20 im häuslichen Unterricht (Volksschule 2. Klasse), bestand jedoch die am 09.06.2020 durchgeführte Externistenprüfung nicht (erst die am 30.09.2020 durchgeführte Wiederholung der Externistenprüfung konnte positiv absolviert werden). 2. Im Schuljahr 2020/21 erfüllte die Tochter des Beschwerdeführers ihre Schulpflicht (3. Schulstufe) an einer öffentlichen Volksschule. 3. Mit ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: 1. Der Beschwerdeführer besuchte im Schuljahr 2020/21 die vierte Klasse der Volksschule XXXX und wurde im Jahres- und Abschlusszeugnis in den Pflichtgegenständen „Deutsch, Lesen und Schreiben“ und „Mathematik“ mit „Genügend“ und in den weiteren sechs Pflichtgegenständen mit „Sehr gut“ beurteilt. 2. Am 30.05.2021 zeigte die Mutter des Beschwerdeführers dessen Teilnahme an häuslichem Unterricht im Schuljahr 2021/2022 an. Dabei gab sie an, dass s... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang: 1. Die Beschwerdeführerin ist Erziehungsberechtigte ihres am XXXX geborenen Sohnes. Der Sohn der Beschwerdeführerin ist seit dem Schuljahr 2014/2015 in Österreich schulpflichtig. 2. Am 01.09.2021 richtete die Beschwerdeführerin eine Eingabe an die Bildungsdirektion für Steiermark (im Folgenden: belangte Behörde), wonach sie ihren Sohn im Schuljahr 2021/2022 zum häuslichen Unterricht abmeldet. 3. Die belangte Behörde teilte der Beschwerdeführerin am ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: 1. Mit Formularantrag vom 29.06.2021 zeigte die Zweitbeschwerdeführerin die Teilnahme von XXXX , geb. XXXX (Erstbeschwerdeführerin) am häuslichen Unterricht auf der 7. Schulstufe im Schuljahr 2021/2022 an. 2. Mit Schreiben vom 06.08.2021 teilte die belangte Behörde der Zweitbeschwerdeführerin mit, dass eine Bearbeitung der Anzeige nicht möglich sei, da der erfolgreiche Abschluss der zuletzt besuchten Schulstufe zwingende Voraussetzung für die ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: 1. Die Bildungsdirektion Wien nahm die am 24.08.2020 erfolgte Anzeige der Teilnahme der schulpflichtigen Tochter der Beschwerdeführerin (in Folge: BF), XXXX , geb. am XXXX , am häuslichen Unterricht für die 2. Schulstufe zur Kenntnis. XXXX trat vor Schulschluss nicht zu einer Externistenprüfung über die 2. Schulstufe an. 2. Am 28.07.2021 zeigten die BF und XXXX die Teilnahme ihrer Tochter am häuslichem Unterricht im Schuljahr 2021/2022 für ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: 1. Die beschwerdeführende Partei (in Folge: BP) erfüllte im Schuljahr 2020/21 ihre Schulpflicht - nach Anzeige bei der Bildungsdirektion Tirol - durch die Teilnahme am häuslichen Unterricht. Die verpflichtende Externistenprüfung wurde an der Volksschule XXXX in Niederösterreich absolviert. Die Gegenstände „Deutsch, Lesen und Schreiben“ sowie „Mathematik“ wurden mit „Nicht genügend“ beurteilt. Das ursprüngliche Externistenprüfungszeugnis enthie... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: 1. Der mj. Sohn der Beschwerdeführer nahm im Schuljahr 2020/2021 an häuslichem Unterricht teil. 2. Der Sohn der Beschwerdeführer legte an der NMS Furth bei Göttweig eine Externistenprüfung ab und wurde im Pflichtgegenstand Deutsch mit „Nicht genügend“ beurteilt. In den übrigen Pflichtgegenständen wurde der Sohn der Beschwerdeführer mit den Noten „Sehr gut“, „Gut“, „Befriedigend“ oder „Genügend“ beurteilt. Auf dem Externistenprüfungszeugnis ist... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: 1. Der Beschwerdeführer vollendete am XXXX das sechste Lebensjahr und ist im Schuljahr 2021/22 in Österreich schulpflichtig. Am 23.06.2021 zeigte die Mutter des Beschwerdeführers dessen Teilnahme an häuslichem Unterricht im Schuljahr 2021/2022 an. 2. Aus Anlass dieser Anzeige holte die Bildungsdirektion für Oberösterreich (im Folgenden: belangte Behörde) eine als „Schulbericht“ bezeichnete Stellungnahme der Volksschule XXXX sowie eine Stellun... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: 1. Der Erstbeschwerdeführer vollendete am XXXX das sechste Lebensjahr und ist seit 01.09.2021 schulpflichtig in Österreich. Er ist nicht schulreif. Am 23.06.2021 zeigte die Zweitbeschwerdeführerin die Teilnahme des Erstbeschwerdeführers an häuslichem Unterricht auf der Vorschulstufe im Schuljahr 2021/2022 an. 2. Aus Anlass dieser Anzeige holte die Bildungsdirektion für Oberösterreich (im Folgenden: belangte Behörde) eine Stellungnahme der Volk... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang 1. Am 02.07.2021 zeigte die Beschwerdeführerin die Teilnahme ihres schulpflichtigen Sohnes am häuslichen Unterricht für das Schuljahr 2021/2022 (7. Schulstufe) an. 2. Mit dem angefochtenen Bescheid untersagte die Bildungsdirektion für Niederösterreich (belangte Behörde) gemäß § 11 Abs 3 und 4 Schulpflichtgesetz (SchPflG) die Teilnahme des Sohnes der Beschwerdeführerin am häuslichen Unterricht für das Schuljahr 2021/2022 auf der 7. Schulstufe un... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: 1. Der am XXXX geborene Erstbeschwerdeführer besuchte im Schuljahr 2020/21 die 6. Schulstufe der 2. Klasse der Mittelschule XXXX , die er nicht positiv abschließen konnte, da er in den Gegenständen Mathematik, Deutsch und Englisch mit „Nicht genügend“ beurteilt wurde. Am 11.06.2021 zeigte die Zweitbeschwerdeführerin mittels ausgefüllten Formular die Teilnahme an häuslichem Unterricht gemäß § 11 Abs. 3 des Schulpflichtgesetzes (SchPflG) ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang 1. Am 2. September 2020 zeigte die Erstbeschwerdeführerin – unter Verwendung eines von der Bildungsdirektion für Wien für die „Anzeige der Teilnahme an häuslichem Unterricht“ aufgelegten Formulars – die Teilnahme des schulpflichtigen Zweitbeschwerdeführers an dem Unterricht in der „ XXXX -Schule XXXX “ für das Schuljahr 2020/2021 (2. Schulstufe) an. 2. Mit dem angefochtenen Bescheid untersagte die Bildungsdirektion für Wien gemäß § 11 Abs. 3 Sc... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang 1. Am 1. September 2020 zeigte die Erstbeschwerdeführerin – unter Verwendung eines von der Bildungsdirektion für Wien für die „Anzeige der Teilnahme an häuslichem Unterricht“ aufgelegten Formulars – die Teilnahme des schulpflichtigen Zweitbeschwerdeführers an dem Unterricht in der „ XXXX -Schule XXXX “ für das Schuljahr 2020/2021 (8. Schulstufe) an. 2. Mit dem angefochtenen Bescheid untersagte die Bildungsdirektion für Wien gemäß § 11 Abs. 3 Sc... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang 1. Am 1. August 2020 zeigten die Beschwerdeführer die Teilnahme ihres am XXXX geborenen Sohnes XXXX an häuslichem Unterricht für das Schuljahr 2020/2021 an. 2. Mit dem angefochtenen Bescheid sprach die Bildungsdirektion für Oberösterreich gemäß § 11 Abs. 4 Schulpflichtgesetz 1985 (SchPflG) und § 13 Abs. 2 VwGVG aus, dass die Teilnahme von XXXX am häuslichen Unterricht für das Schuljahr 2020/2021 untersagt werde (Spruchpunkt 1.), er die Schulp... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: 1. Mit Schreiben vom 22.06.2020 zeigte die Erstbeschwerdeführerin den häuslichen Unterricht für den Zweitbeschwerdeführer im Schuljahr 2020/2021 an. 2. Mit dem nunmehr bekämpften Bescheid vom 01.07.2020 untersagte die belangte Behörde mit Spruchpunkt 1 die Teilnahme des Zweitbeschwerdeführers am häuslichen Unterricht. Mit Spruchpunkt 2 ordnete die belangte Behörde an, dass der Zweitbeschwerdeführer seine Schulpflicht im Schuljahr 2020/2021 an e... mehr lesen...