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L03502 Gemeindewahl Bürgermeisterwahl KärntenNorm
AdLRegOrgG 1925;Rechtssatz
Für die Besorgung und Durchführung von Aufgaben der Gemeinderatswahlen und Bürgermeisterwahlen in Kärnten bestehen eigene Wahlbehörden, so auch die Landeswahlbehörde für das Land Kärnten, die mit der Kärntner Landesregierung - auch wenn ua beiden "das Amt der Kärntner Landesregierung" als Hilfsapparat zur Verfügung steht - nicht ident ist (Hinweis E VS 21.3.1986, 85/18/0078, VwSlg 12088 A/1986).
Schlagworte
Anrufung der obersten BehördeBehördenorganisationEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1992:1992010830.X01Im RIS seit
24.01.2001Zuletzt aktualisiert am
12.07.2010