Index
10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)Norm
AVG §6 Abs1;Rechtssatz
Hat die belBeh im Einklang mit dem auch im Berufungsverfahren anzuwendenden § 6 AVG die Berufung an die ihrer Ansicht nach zuständige Stelle weitergeleitet, hat sie einen vom Gesetz vorgesehenen Verfahrensschritt gesetzt, weshalb der erhobenen Säumnisbeschwerde das Prozeßhindernis des Mangels der Berechtigung zu ihrer Erhebung entgegensteht.
Schlagworte
Mangel der Berechtigung zur Erhebung der Beschwerde mangelnde subjektive Rechtsverletzung Grundsätzliches zur Parteistellung vor dem VwGH Allgemein Verletzung der Entscheidungspflicht Diverses Zurückweisung - Einstellung Weiterleitung an die zuständige Behörde auf Gefahr des EinschreitersEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1992:1992010793.X01Im RIS seit
23.09.1992