RS Vwgh 1992/9/23 92/01/0793

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Veröffentlicht am 23.09.1992
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Index

10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)
10/07 Verwaltungsgerichtshof
40/01 Verwaltungsverfahren

Norm

AVG §6 Abs1;
AVG §66 Abs4;
B-VG Art132;
VwGG §27;
VwGG §34 Abs1;

Rechtssatz

Hat die belBeh im Einklang mit dem auch im Berufungsverfahren anzuwendenden § 6 AVG die Berufung an die ihrer Ansicht nach zuständige Stelle weitergeleitet, hat sie einen vom Gesetz vorgesehenen Verfahrensschritt gesetzt, weshalb der erhobenen Säumnisbeschwerde das Prozeßhindernis des Mangels der Berechtigung zu ihrer Erhebung entgegensteht.

Schlagworte

Mangel der Berechtigung zur Erhebung der Beschwerde mangelnde subjektive Rechtsverletzung Grundsätzliches zur Parteistellung vor dem VwGH Allgemein Verletzung der Entscheidungspflicht Diverses Zurückweisung - Einstellung Weiterleitung an die zuständige Behörde auf Gefahr des Einschreiters

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1992:1992010793.X01

Im RIS seit

23.09.1992
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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