Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein66/01 Allgemeines Sozialversicherungsgesetz
Norm: ASVG §68 Abs1;VwRallg; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 89/08/0147 E 5. März 1991 VwSlg 13398 A/1991 RS 9(Ein solcher Streit muss sich aber in konkreten und in angemessener Zeit gesetzten Verfahrensschritten dokumentieren, wobei zwar die Durchführung eines Verwaltungsverfahrens zur Feststellung der Beitragspflicht oder der Beitragshöhe als verjährun... mehr lesen...
Index: 66/01 Allgemeines Sozialversicherungsgesetz
Norm: ASVG §68 Abs1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 89/08/0147 E 5. März 1991 VwSlg 13398 A/1991 RS 4 Stammrechtssatz Dem Regelungszweck des § 68 Abs 1 ASVG entspricht es, daß immer dann (aber nur dann) eine Verjährung des Rechtes auf Feststellung der Verpflichtung zur Zahlung von Beiträgen eintreten soll, wenn gegenüber dem Beitragsschuldner innerhalb der geset... mehr lesen...
Index: 66/01 Allgemeines Sozialversicherungsgesetz
Norm: ASVG §68 Abs1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 85/08/0008 E 9. Mai 1985 RS 1 Stammrechtssatz Zur Herbeiführung der Unterbrechungswirkung genügt es, wenn der Zahlungspflichtige von der Vornahme der der Feststellung seiner Beitragsschulden dienenden Maßnahme - hier einer Beitragsprüfung - in Kenntnis gesetzt wird, ohne dass es eines ausdrücklichen Hinweises a... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein66/01 Allgemeines Sozialversicherungsgesetz
Norm: ASVG §68 Abs1;VwRallg; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 89/08/0337 E 16. April 1991 RS 5 Stammrechtssatz Die die Verjährungsfrist unterbrechende Wirkung eines Bescheides dauert bis zur Erledigung eines gegen denselben angestrengten verwaltungsgerichtlichen Verfahrens fort (Hinweis E 25.9.1990, 90/08/0060). ... mehr lesen...
Index: 66/01 Allgemeines Sozialversicherungsgesetz
Norm: ASVG §68 Abs1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 89/08/0147 E 5. März 1991 VwSlg 13398 A/1991 RS 5 Stammrechtssatz Das schriftliche Ersuchen des Krankenversicherungsträgers an den Beitragsschuldner um Bekanntgabe beitragspflichtigen Entgelts von Dienstnehmern dient objektiv dem Ziel, die Verpflichtung zur Beitragszahlung festzustellen und ist somit - dem Rege... mehr lesen...
Index: 66/01 Allgemeines Sozialversicherungsgesetz
Norm: ASVG §68 Abs1;ASVG §68 Abs2;
Rechtssatz: Es kann dem Gesetzgeber, der bei der Feststellungsverjährung eine längere Frist vorgesehen hat als bei der Einhebungsverjährung, nicht ein Norminhalt zugesonnen werden, nach welchem eine z.B. bescheidmäßige Feststellung der Beitragspflicht gleichsam ins Leere ginge, wenn sie zwar unter dem Aspekt der Feststellungsverj... mehr lesen...
Index: 66/01 Allgemeines Sozialversicherungsgesetz
Norm: ASVG §68 Abs1;ASVG §68 Abs2;
Rechtssatz: Während es bei der Feststellungsverjährung genügt, Schritte zur Feststellung der Beitragsforderung zu unternehmen, die aber dem Zahlungspflichtigen zur Kenntnis gebracht worden sein müssen, sind im Falle der Einhebungsverjährung Einbringungsschritte erforderlich, wobei es aber auf die Kenntnis des Verpflichteten davon... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug ergangenen angefochtenen Bescheid hat die belangte Behörde den Einspruch des Beschwerdeführers gegen einen Bescheid der Steiermärkischen Gebietskrankenkasse vom 21. Juni 2000 als unbegründet abgewiesen, den erstinstanzlichen Bescheid bestätigt und damit - gleich diesem - festgestellt, dass der Beschwerdeführer (wie aus der Begründung: hervorgeht: Als Dienstgeber) "konform des am 7.12.1999 erlassenen Rückstandsausweises" für den "Zeitraum restlich September bis D... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer war - wie nicht strittig ist - bis 30. September 1996 handelsrechtlicher Geschäftsführer der H GmbH. Vom 14. bis 25. April 1997 führte die mitbeteiligte Gebietskrankenkasse bei der genannten Gesellschaft eine Beitragsprüfung durch, wobei festgestellt wurde, dass für den Dienstnehmer H.K. die "Verrechnung der Sonderbeiträge" für die Weihnachtsremuneration 1994 "auf Grund der verspäteten Vorlage" unterblieben sei, für den Dienstnehmer A.G. die vereinbarte Flugpausch... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein66/01 Allgemeines Sozialversicherungsgesetz
Norm: ASVG §68 Abs1;VwRallg; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 89/08/0337 E 16. April 1991 RS 5 Stammrechtssatz Die die Verjährungsfrist unterbrechende Wirkung eines Bescheides dauert bis zur Erledigung eines gegen denselben angestrengten verwaltungsgerichtlichen Verfahrens fort (Hinweis E 25.9.1990, 90/08/0060). ... mehr lesen...
Index: 66/01 Allgemeines Sozialversicherungsgesetz
Norm: ASVG §409;ASVG §410 Abs1 Z7;ASVG §67 Abs10;ASVG §68 Abs1 idF 1991/676;ASVG §68 Abs1;ASVG §68 Abs2;ASVGNov 50te; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 93/08/0210 E 22. März 1994 VwSlg 14021 A/1994 RS 8 Stammrechtssatz Aus der Einfügung des Wortes "Beitragsmithaftender" in den ersten Satz des § 68 Abs 1 ASVG durch die 50te ASVGNov folgt unter Bedachtnahme auf den Z... mehr lesen...
Zur Vorgeschichte dieses Beschwerdefalles wird auf die Begründung: des hg. Erkenntnisses vom 20. November 2002, Zl. 98/08/0017, verwiesen. Daraus ist hervorzuheben, dass der Mitbeteiligte und seine Ehefrau in einem umfangreichen Einspruchsverfahren (einschließlich zweier Beschwerdeverfahren beim Verwaltungsgerichtshof) in der zweiten Hälfte der 70-iger Jahre mit Erfolg nachgewiesen haben, dass Letztere im Hotel T. als Dienstgeberin im Sinne des ASVG zu betrachten sei und nicht der Mitb... mehr lesen...
Index: 66/01 Allgemeines Sozialversicherungsgesetz
Norm: ASVG §68 Abs1;
Rechtssatz: Der Beginn der fünfjährigen Verjährungsfrist ist im Falle einer rechtzeitigen (aber schuldhaft unrichtigen) Meldung mit dem Tag der Fälligkeit der Beiträge, im Falle einer nicht rechtzeitigen (und schuldhaft unrichtigen) Meldung mit dem späteren Tag der Meldung anzusetzen. Wird hingegen überhaupt keine Meldung (also weder innerhalb... mehr lesen...
Index: 66/01 Allgemeines Sozialversicherungsgesetz
Norm: ASVG §68 Abs1;
Rechtssatz: Der zweite Satz des § 68 Abs. 1 ASVG ist so zu verstehen, dass nur dann, wenn eine Meldung zwar nach Ablauf der Meldefristen, aber noch binnen drei bzw. fünf Jahren nach Fälligkeit der Beiträge erstattet wird, die Verjährungsfrist "erst" mit dem Tage der Meldung zu laufen beginnt; wird hingegen die Meldung nach Ablauf von drei bzw.... mehr lesen...
Index: 66/01 Allgemeines Sozialversicherungsgesetz
Norm: ASVG §68 Abs1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 89/08/0147 E 5. März 1991 VwSlg 13398 A/1991 RS 4 Stammrechtssatz Dem Regelungszweck des § 68 Abs 1 ASVG entspricht es, daß immer dann (aber nur dann) eine Verjährung des Rechtes auf Feststellung der Verpflichtung zur Zahlung von Beiträgen eintreten soll, wenn gegenüber dem Beitragsschuldner innerhalb der geset... mehr lesen...
Index: 66/01 Allgemeines Sozialversicherungsgesetz
Norm: ASVG §68 Abs1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 85/08/0008 E 9. Mai 1985 RS 1 Stammrechtssatz Zur Herbeiführung der Unterbrechungswirkung genügt es, wenn der Zahlungspflichtige von der Vornahme der der Feststellung seiner Beitragsschulden dienenden Maßnahme - hier einer Beitragsprüfung - in Kenntnis gesetzt wird, ohne dass es eines ausdrücklichen Hinweises a... mehr lesen...
Index: 66/01 Allgemeines Sozialversicherungsgesetz
Norm: ASVG §68 Abs1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 1919/71 E 31. Mai 1972 VwSlg 8245 A/1972 RS 1 Stammrechtssatz Eine durch ausgewiesene Bedienstete des Versicherungsträgers gemäß § 42 ASVG beim Beitragsschuldner vorgenommene Beitragsprüfung stellt eine zum Zwecke der Feststellung der Verpflichtung zur Zahlung von Beiträgen getroffene Maßnahme im Sinne des § 68... mehr lesen...
Mit Bescheid vom 17. November 1994 berichtigte die mitbeteiligte Gebietskrankenkasse die von der M. Zeitungsvertriebsgesellschaft mbH & Co KG erstatteten Meldungen einer fall(tage)weisen Beschäftigung der Erstmitbeteiligten im Zeitraum vom 3. Jänner bis 31. August 1989 dahin, dass die Erstmitbeteiligte auf Grund ihrer Beschäftigung als Expeditaushelferin beim genannten Dienstgeber während näher genannter Zeiträume zwischen dem 3. Jänner und dem 31. August 1989 der Voll- und Arbeit... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein66/01 Allgemeines Sozialversicherungsgesetz
Norm: ASVG §68 Abs1;VwRallg;
Rechtssatz: § 68 Abs. 1 ASVG betrifft das Recht auf Feststellung der Verpflichtung zur Zahlung von Beiträgen und ist auf die Feststellung der Versicherungspflicht nicht anzuwenden. Für Letztere sieht das Gesetz keine Verjährung vor. Schlagworte Rechtsgrundsätze Verjährung im öff... mehr lesen...
In der gegenständlichen Rechtssache, die sich nunmehr im dritten Rechtsgang befindet, ist strittig, ob die den mit seismischen Arbeiten beschäftigten Dienstnehmern der Beschwerdeführerin in den Jahren 1989 bis 1992 gewährten Schmutzzulagen der Beitragspflicht nach dem ASVG unterliegen. Unstrittig ist im vorliegenden Fall die Anwendung des Kollektivvertrages für die Arbeiter in der erdöl- und erdgasgewinnenden Industrie Österreichs vom 16. Mai 1969. Im ersten Rechtsgang hat die belangt... mehr lesen...
Index: 20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)66/01 Allgemeines Sozialversicherungsgesetz
Norm: ABGB §1297;ASVG §33;ASVG §34;ASVG §35 Abs3;ASVG §68 Abs1;
Rechtssatz: Die Behörde darf dann, wenn eine als zum Grundwissen des Geschäftsführers zu zählende Meldepflicht verletzt wurde, diese Verletzung ohne Weiteres als vom Geschäftsführer verschuldet beurteilen (Hinweis E 27. Juli 2001, 2001/08/0069). Feststel... mehr lesen...
Der Verwaltungsgerichtshof hat die Beschwerden ihres persönlichen und sachlichen Zusammenhangs wegen zur gemeinsamen Beratung und Beschlussfassung verbunden. I. 1. Mit Bescheid vom 26. Juli 1996 stellte die mitbeteiligte Steiermärkische Gebietskrankenkasse gemäß § 410 Abs. 1 Z. 1 und Z. 2 iVm § 4 Abs. 1 Z. 1 und Abs. 2 ASVG sowie gemäß § 1 Abs. 1 lit. a AlVG 1977 fest, dass die Dienstnehmer Franz D., Gheorghe H., Josif P., Gheorge C., Marjan Z. und Rupert H. (die sechst- bis elft... mehr lesen...
Die mitbeteiligte Gebietskrankenkasse nahm bei der Beschwerdeführerin am 30. August 1995 eine Beitragsprüfung für die Kalenderjahre 1992 bis 1994 vor. Dabei kam es zu einer Beanstandung der Berechnung des Weihnachtsgeldes nach dem Kollektivvertrag für das Bauhilfsgewerbe. In einer "Aufstellung über nicht oder unrichtig gemeldete Beitragsgrundlagen" für die einzelnen Dienstnehmer der Beschwerdeführerin ergab sich für das Jahr 1992 ein zusätzlicher Anspruch der Dienstnehmer auf Wei... mehr lesen...
Index: 66/01 Allgemeines Sozialversicherungsgesetz
Norm: ASVG §68 Abs1;
Rechtssatz: Die jeweils anzuwendende Verjährungsfrist bestimmt sich nicht bloß danach, ob eine Meldepflichtverletzung vorliegt, sondern sie hängt auch vom Verschulden des Meldepflichtigen ab (Hinweis E 22. März 1994, 93/08/0176, VwSlg 14020 A/1994). European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:2002:1997080600.... mehr lesen...
Index: 66/01 Allgemeines Sozialversicherungsgesetz
Norm: ASVG §68 Abs1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 89/08/0103 E 12. Mai 1992 RS 6 Stammrechtssatz Die Verjährung des Rechtes auf Feststellung der Verpflichtung zur Zahlung von Beiträgen wird durch jede zum Zwecke der Feststellung getroffene Maßnahme in dem Zeitpunkt unterbrochen, in dem der Zahlungspflichtige hievon in Kenntnis gesetzt wird. Dazu zählt auch die... mehr lesen...
Index: 66/01 Allgemeines Sozialversicherungsgesetz
Norm: ASVG §68 Abs1; Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden):2000/08/0182 Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 89/08/0103 E 12. Mai 1992 RS 6 Stammrechtssatz Die Verjährung des Rechtes auf Feststellung der Verpflichtung zur Zahlung von Beiträgen wird durch jede zum Zwecke der Feststellung getroffene Maßnahme in ... mehr lesen...
Mit den angefochtenen Bescheiden hat die belangte Behörde die Einsprüche der Beschwerdeführer gegen entsprechende erstinstanzliche Bescheide der mitbeteiligten Sozialversicherungsanstalt jeweils vom 30. August 1997 als unbegründet abgewiesen und jeweils in Spruchpunkt 1 ausgesprochen, dass der Beschwerdeführer zu Zl. 97/08/0652 (in der Folge nur Beschwerdeführer genannt) in der Zeit "vom 1.1.1992 bis weiterhin" , sowie dass die Beschwerdeführerin zu Zl. 97/08/0653 (die Ehefrau des Be... mehr lesen...
Index: 66/01 Allgemeines Sozialversicherungsgesetz66/02 Andere Sozialversicherungsgesetze
Norm: ASVG §68 Abs1;BSVG §39 Abs1; Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden):97/08/0653
Rechtssatz: Die jeweils anzuwendende Verjährungsfrist des § 39 Abs. 1 BSVG bestimmt sich nicht bloß danach, ob eine Meldepflichtverletzung vorliegt, sondern hängt - wie der VwGH in sei... mehr lesen...
Mit Bescheid vom 30. Dezember 1994 stellte die mitbeteiligte Gebietskrankenkasse die Haftung der beschwerdeführenden Gesellschaft als Betriebsnachfolgerin der W.H. GmbH gemäß § 67 Abs. 4 ASVG für die von der W.H. GmbH als Dienstgeberin geschuldeten Sozialversicherungsbeiträge für die Beitragszeiträume von November 1992 bis Mai 1993, für nachverrechnete Beiträge für Jänner 1989 und August 1990, für Gerichts- und Vollzugskosten, für Verzugszinsen einschließlich eines Beitragszuschlages ... mehr lesen...
Index: 66/01 Allgemeines Sozialversicherungsgesetz
Norm: ASVG §68 Abs1 idF 1991/676;ASVGNov 50te Art1 Z24;
Rechtssatz: Durch den aufgrund der 50. ASVG-Novelle neugefassten ersten Satz des § 68 Abs 1 ASVG wurde klar gestellt, dass Maßnahmen zur Verjährungsunterbrechung, auch wenn sie nur gegen den Zahlungspflichtigen gesetzt werden, in gleicher Weise gegen den Beitragsmithaftenden wirken sollen. ... mehr lesen...