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66/01 Allgemeines SozialversicherungsgesetzNorm
ASVG §68 Abs1 idF 1991/676;Rechtssatz
Durch den aufgrund der 50. ASVG-Novelle neugefassten ersten Satz des § 68 Abs 1 ASVG wurde klar gestellt, dass Maßnahmen zur Verjährungsunterbrechung, auch wenn sie nur gegen den Zahlungspflichtigen gesetzt werden, in gleicher Weise gegen den Beitragsmithaftenden wirken sollen.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2001:1998080389.X04Im RIS seit
02.04.2002