RS Vwgh 2002/10/3 97/08/0576

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Veröffentlicht am 03.10.2002
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Index

66/01 Allgemeines Sozialversicherungsgesetz

Norm

ASVG §68 Abs1;

Beachte

Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden):2000/08/0182

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 89/08/0103 E 12. Mai 1992 RS 6

Stammrechtssatz

Die Verjährung des Rechtes auf Feststellung der Verpflichtung zur Zahlung von Beiträgen wird durch jede zum Zwecke der Feststellung getroffene Maßnahme in dem Zeitpunkt unterbrochen, in dem der Zahlungspflichtige hievon in Kenntnis gesetzt wird. Dazu zählt auch die Vornahme einer Beitragsprüfung.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2002:1997080576.X02

Im RIS seit

04.02.2003

Zuletzt aktualisiert am

13.11.2012
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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