RS Vwgh 2004/12/22 2004/08/0099

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Veröffentlicht am 22.12.2004
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Index

66/01 Allgemeines Sozialversicherungsgesetz

Norm

ASVG §68 Abs1;
ASVG §68 Abs2;

Rechtssatz

Während es bei der Feststellungsverjährung genügt, Schritte zur Feststellung der Beitragsforderung zu unternehmen, die aber dem Zahlungspflichtigen zur Kenntnis gebracht worden sein müssen, sind im Falle der Einhebungsverjährung Einbringungsschritte erforderlich, wobei es aber auf die Kenntnis des Verpflichteten davon nicht ankommt (Hinweis E 30. September 1997, 95/08/0263, VwSlg 14749 A/1997).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2004:2004080099.X07

Im RIS seit

27.01.2005

Zuletzt aktualisiert am

23.12.2014
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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