RS OGH 1997/6/4 10ObS166/97b

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Veröffentlicht am 04.06.1997
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Norm

ASVG §255 E
ASVG §279 Abs1
ASVG §280

Rechtssatz

Bei einem mit Hilfsarbeiten im Bergbau betraut gewesenen Arbeiter sind im Bereich der Knappschaftsvollpension für die Frage der Invalidität die allgemein für Arbeiter geltenden Regelungen anzuwenden. Einschränkungen auf Tätigkeiten in bergmännischen Betrieben bestehen nicht.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1997:RS0107808

Dokumentnummer

JJR_19970604_OGH0002_010OBS00166_97B0000_001
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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