Norm
ASVG §255 ERechtssatz
Persönliche Umstände, wie die Sprache, aber auch die persönlichen Einkommensverhältnisse und Vermögensverhältnisse oder die Krankenversicherung, sind bei Prüfung der Invalidität beziehungsweise der geminderten Arbeitsfähigkeit nicht zu berücksichtigen.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1997:RS0107503Im RIS seit
15.06.1997Zuletzt aktualisiert am
22.03.2022