RS OGH 1996/10/8 10ObS2339/96k, 10ObS2467/96h, 10ObS236/98y, 10ObS117/00d, 10ObS323/01z

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Veröffentlicht am 08.10.1996
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Norm

ASVG §255 A
ASVG §255 Da
ASVG §273 Abs1

Rechtssatz

Auf den Umstand, ob eine Verweisungstätigkeit mit einem unzumutbaren sozialen Abstieg verbunden wäre, wird nur bei Versicherten Rücksicht genommen, die als Angestellte beschäftigt waren.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1996:RS0106497

Dokumentnummer

JJR_19961008_OGH0002_010OBS02339_96K0000_001
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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