Norm
ASVG §255 ARechtssatz
Auf den Umstand, ob eine Verweisungstätigkeit mit einem unzumutbaren sozialen Abstieg verbunden wäre, wird nur bei Versicherten Rücksicht genommen, die als Angestellte beschäftigt waren.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1996:RS0106497Dokumentnummer
JJR_19961008_OGH0002_010OBS02339_96K0000_001