RS OGH 1997/2/7 7Rs375/96k

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 07.02.1997
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Norm

ASGG §87 Abs1
ASVG §255

Rechtssatz

Das medizinische Leistungskalkül ist von Amts wegen vollständig zu erheben. Behauptet ein Versicherter Leiden im Bewegungs- und Stützapparat ist allenfalls auch von amtswegen ein Sachverständiger aus dem Fachbereich der Orthopädie und orthopädischen Chirurgie heranzuziehen. Seit den Ärztegesetznovellen BGBl 1989/38 und 1992/461 bildet nämlich die Orthopädie und orthopädische Chirurgie ein völlig autonomes Gebiet und kein Zusatzfach zur Chirurgie mehr (vgl auch 31 Rs 82/94).

Anmerkung

Unter dieser Rechtssatznummer befand sich ursprünglich auch die Entscheidung GZ 3 R 68/04y. Diese ist nunmehr unter RW0000636 abrufbar.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OLG0009:1997:RW0000168

Im RIS seit

08.11.2011

Zuletzt aktualisiert am

08.11.2011
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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