RS OGH 1996/10/8 10ObS2308/96a, 10ObS80/04v, 10ObS4/12d, 10ObS1/19y

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Veröffentlicht am 08.10.1996
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Norm

ASVG §255 A
ASVG §255 Ba
ASVG §273 Abs1

Rechtssatz

Anders als im § 255 ASVG, wo es auf die während der letzten fünfzehn Jahre vor dem Stichtag ausgeübte Berufstätigkeit ankommt, ist im § 273 Abs 1 ASVG von den letzten fünfzehn Jahren vor dem Stichtag keine Rede. Maßgeblich ist die zuletzt nicht bloß vorübergehend ausgeübte Angestelltentätigkeit, und zwar auch dann, wenn sie länger als fünfzehn Jahre zurückliegt.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1996:RS0106498

Im RIS seit

15.06.1997

Zuletzt aktualisiert am

05.03.2019
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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