Norm: ASVG §255 Abs3 Ca
Rechtssatz: Feststellung, dass "bei Einhaltung des Gesamtkalküls vermehrte Krankenstände nicht prognostizierbar sind", reicht nicht aus, einen Ausschluss vom allgemeinen Arbeitsmarkt zu verneinen, weil die Dauer "vermehrter Krankenstände" hieraus nicht annähernd eingestuft und abgeschätzt werden kann. Entscheidungstexte 10 ObS 159/03k Entscheidungstext OGH 17.... mehr lesen...
Begründung: Die am 15. 1. 1956 geborene Klägerin hat keinen Beruf erlernt und war in den letzten 15 Jahren vor dem Stichtag (1. 3. 2001) überwiegend als Bedienerin beschäftigt. Die Klägerin ist nach den getroffenen Feststellungen seit der Antragstellung weiterhin für leichte und halbzeitig mittelschwere Arbeiten in normaler Arbeitszeit im Sitzen, Gehen oder Stehen mit durchschnittlichem, drittelzeitig besonderem Leistungs- und Zeitdruck geeignet. Sie ist für Arbeiten mit einfachem... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Eingangs ist festzuhalten, dass die Bezeichnung der beklagten Partei von Amts wegen von "Pensionsversicherungsanstalt der Arbeiter" auf deren Gesamtrechtsnachfolgerin "Pensionsversicherungsanstalt" zu berichtigen war (§ 538a ASVG idF 59. ASVG-Novelle BGBl I 2002/1). Eingangs ist festzuhalten, dass die Bezeichnung der beklagten Partei von Amts wegen von "Pensionsversicherungsanstalt der Arbeiter" auf deren Gesamtrechtsnachfolgerin "Pensionsversicherungsanstalt" ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die am 13. 4. 1952 geborene Klägerin hat keinen Beruf erlernt. Sie hat insgesamt 223 Leistungsmonate erworben. Innerhalb der letzten 15 Jahre vor dem Stichtag (1. 6. 1999) liegen 96 Beitragsmonate, in denen die Klägerin als Bedienerin gearbeitet hat. Eine solche Tätigkeit ist der Klägerin nicht mehr möglich, weil dabei fortlaufend zumindest mittelschwere Hebe- und Trageleistungen mit den Händen vorkommen. Weiters sind bei der Klägerin Arbeiten wie Fensterputze... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Eingangs ist festzuhalten, dass die Bezeichnung der beklagten Partei von Amts wegen von "Pensionsversicherungsanstalt der Angestellten" auf "Pensionsversicherungsanstalt" zu berichtigen war, weil mit 1. 1. 2003 alle Rechte und Verbindlichkeiten der Pensionsversicherungsanstalt der Angestellten auf die neu errichtete Pensionsversicherungsanstalt als Gesamtrechtsnachfolger übergingen (§ 538a ASVG idF 59. ASVG-Novelle BGBl I 2002/1). Eingangs ist festzuhalten, das... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Rechtliche Beurteilung Eingangs ist festzuhalten, dass die Bezeichnung der beklagten Partei amtswegig von "Pensionsversicherungsanstalt der Angestellten" auf "Pensionsversicherungsanstalt" zu berichtigen war, weil mit 1. 1. 2003 alle Rechte und Verbindlichkeiten der Pensionsversicherungsanstalt der Angestellten auf die neu errichtete Pensionsversicherungsanstalt übergingen (§ 538a ASVG idF 59. ASVG-Nov BGBl I Nr 1/2002). Eingangs ist fes... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die Bezeichnung der beklagten Partei war von Amts wegen von "Pensionsversicherungsanstalt der Arbeiter" auf "Pensionsversicherungsanstalt" zu berichtigen, weil mit 1. 1. 2003 alle Rechte und Verbindlichkeiten der Pensionsversicherungsanstalt der Arbeiter auf die neu errichtete Pensionsversicherungsanstalt als Gesamtrechtsnachfolger übergegangen sind (§ 538a ASVG idF 59. ASVG-Novelle BGBl I 2002/1). Die Bezeichnung der beklagten Partei war von Amts wegen von "Pe... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Eingangs ist festzuhalten, dass die Bezeichnung der beklagten Partei von Amts wegen von "Pensionsversicherungsanstalt der Angestellten" auf "Pensionsversicherungsanstalt" zu berichtigen war, weil mit 1. 1. 2003 alle Rechte und Verbindlichkeiten der Pensionsversicherungsanstalt der Angestellten auf die neu errichtete Pensionsversicherungsanstalt als Gesamtrechtsnachfolger übergingen (§ 538a ASVG idF 59. ASVG-Nov BGBl I 2002, 1). Eingangs ist festzuhalten, dass d... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der am 24. 1. 1946 geborene Kläger war in Österreich von 1967 bis 1977 als Hilfsarbeiter in einer Möbelfabrik beschäftigt. Dabei erwarb er insgesamt 120 Beitragsmonate. In Jugoslawien erwarb der Kläger durch eine Beschäftigung von 4. 5. 1977 bis 5. 9. 1994 insgesamt 208 Versicherungsmonate. Er hat von 1979 bis 1995 als Fahrer bei der Feuerwehr gearbeitet. Es ist nicht feststellbar, dass der Kläger dabei Kenntnisse und Fertigkeiten entsprechend dem Lehrberuf Beru... mehr lesen...
Begründung: Die am 15. 4. 1951 geborene Klägerin war als Stationsgehilfin (von 1968 bis November 1992) und Heimhilfe (von September 1997 bis April 1998) tätig. Sie weist 404 Versicherungsmonate auf, davon 320 Monate der Pflichtversicherung und 84 Monate Ersatzzeit. Seit 1998 steht sie nicht mehr in Arbeit. Nach den getroffenen Feststellungen ist sie nur mehr zu leichter bis mittelschwerer Arbeit in den üblichen Arbeitszeiten im Sitzen, Gehen und Stehen geeignet. Ausgeschlossen sind ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der am 30. 7. 1947 geborene Kläger erlernte den Lehrberuf Installateur, übte diesen Beruf jedoch nicht aus. Er schloss vielmehr 1967 die Werkmeisterschule an der HTL, Fachrichtung Maschinenbau, mit der Werkmeisterprüfung ab und arbeitete anschließend zunächst als Maschinenschlosser, in weiterer Folge (seit 1995) als Werkstättenleiter und Werkmeister bei den Österreichischen Bundesforsten. Als Werkmeister hatte der Kläger etwa 20 ihm unterstellte Mitarbeiter; er ... mehr lesen...
Begründung: Mit Bescheid der beklagten Pensionsversicherungsanstalt der Arbeiter vom 27. 1. 2000 wurde der Antrag der Klägerin vom 2. 11. 1999 auf Zuerkennung der Invaliditätspension abgelehnt. Das Erstgericht wies das dagegen erhobene Klagebegehren ab. Es ging bei seiner Entscheidung davon aus, dass die am 3. 3. 1943 geborene Klägerin in den letzten 15 Jahren vor dem Stichtag (1. 12. 1999) als Raumpflegerin beschäftigt gewesen sei und dieses Dienstverhältnis mit 31. 3. 2000 beende... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Rechtliche Beurteilung Die vom Kläger neuerlich gerügten Mängel des Verfahrens erster Instanz (Verletzung der Anleitungspflicht, Vorenthalten der Möglichkeit der Äußerung zu Sachverständigengutachten, Nichteinholung eines berufskundlichen Sachverständigengutachtens) hat bereits das Berufungsgericht verneint, sodass diese in der Revision wiederholten Verfahrensmängel erster Instanz nach ständiger Rechtsprechung - auch in Verfahren nach de... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die am 22. 11. 1946 geborene Klägerin war bis 1989 als Sekretärin in der Anwaltskanzlei ihres verstorbenen Ehegatten beschäftigt. Anschließend war sie in einem Modemarkt als Angestellte in der Information tätig. Seit 1996 arbeitete sie in demselben Unternehmen als Verpackerin. Sie ist noch in der Lage, leichte Arbeiten im Sitzen, Gehen und Stehen 8 Stunden täglich ohne überdurchschnittliche Arbeitspausen zu verrichten. Alle 30 Minuten ist ein Wechsel der Körperh... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der am 20. 4. 1948 geborene Kläger hat eine Spenglerlehre abgebrochen. Mit saisonbedingten Unterbrechungen arbeitete er von 1. 4. 1986 bis 22. 10. 1995 als Eisenbieger bei der Firma B***** GmbH. Vom 16. 2. 1998 bis 31. 5. 1999 war er bei der Firma B***** Haustechnik beschäftigt und vom 3. 7. 2000 bis 28. 2. 2001 als Kunden- und Personalberater bei der Firma T*****. Der Kläger ist noch in der Lage, leicht und halbzeitig bis zu einer Dauer von ununterbrochen 30 Mi... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die am 3. 11. 1947 geborene Klägerin hat ursprünglich einen kaufmännischen Beruf erlernt und diesen in verschiedenen Betrieben mit verschiedenen Aufgabengebieten bis Mitte 1972 ausgeübt. Nach einigen Jahren ohne Berufstätigkeit war die Klägerin von 1983 bis 1991 wieder im Verkauf tätig, dies allerdings nur in den Monaten November und Dezember. Von 1992 bis 1999 arbeitete die Klägerin als Stützkraft in einer Sonderschule. Zum Stichtag 1. 8. 1999 weist die Klägeri... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Rechtliche Beurteilung Der Revisionsgrund der Mangelhaftigkeit des Berufungsverfahrens (§ 503 Z 2 ZPO) liegt nicht vor. Angebliche Verfahrensmängel erster Instanz, deren Vorliegen vom Berufungsgericht verneint wurde (hier: Der Revisionsgrund der Mangelhaftigkeit des Berufungsverfahrens (Paragraph 503, Ziffer 2, ZPO) liegt nicht vor. Angebliche Verfahrensmängel erster Instanz, deren Vorliegen vom Berufungsgericht verneint wurde (hier: u... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Rechtliche Beurteilung Die im angefochtenen Urteil enthaltene rechtliche Beurteilung der Sache ist zutreffend, weshalb auf die Richtigkeit dieser Ausführungen verwiesen werden kann (§ 510 Abs 3 Satz 2 ZPO). Den Revisionsausführungen ist noch Folgendes zu entgegnen: Die im angefochtenen Urteil enthaltene rechtliche Beurteilung der Sache ist zutreffend, weshalb auf die Richtigkeit dieser Ausführungen verwiesen werden kann (Paragraph 510, A... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Rechtliche Beurteilung Die im angefochtenen Urteil enthaltene rechtliche Beurteilung der Sache, dass die Klägerin als zahnärztliche Assistentin die Voraussetzungen für die Zuerkennung einer Berufsunfähigkeitspension nicht erfüllt, ist zutreffend, weshalb gemäß § 510 Abs 3 zweiter Satz ZPO auf die Richtigkeit dieser Ausführungen verwiesen werden kann. Die im angefochtenen Urteil enthaltene rechtliche Beurteilung der Sache, dass die Kläger... mehr lesen...
Begründung: Die Beklagte lehnte mit Bescheid vom 27. 2. 1998 den Antrag der am 9. 8. 1946 geborenen Klägerin vom 9. 10. 1997 auf Gewährung einer Invaliditätspension ab, weil die Kläger nicht invalid im Sinn des § 255 Abs 3 ASVG sei. Die Beklagte lehnte mit Bescheid vom 27. 2. 1998 den Antrag der am 9. 8. 1946 geborenen Klägerin vom 9. 10. 1997 auf Gewährung einer Invaliditätspension ab, weil die Kläger nicht invalid im Sinn des Paragraph 255, Absatz 3, ASVG sei. Aufgrund der dageg... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Rechtliche Beurteilung Da die rechtliche Beurteilung des Berufungsgerichtes richtig ist, genügt es, auf diese Ausführungen zu verweisen (§ 510 Abs 3 Satz 2 ZPO). Da die rechtliche Beurteilung des Berufungsgerichtes richtig ist, genügt es, auf diese Ausführungen zu verweisen (Paragraph 510, Absatz 3, Satz 2 ZPO). Nach der Rechtsprechung des erkennenden Senates ist ein Ausschluss vom Arbeitsmarkt nur dann anzunehmen, wenn die maßgebliche ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Rechtliche Beurteilung Die rechtliche Beurteilung des Berufungsgerichtes, dass die Klägerin die Voraussetzungen für die Erlassung der Invaliditätspension nach der für sie in Betracht kommenden Bestimmung des § 255 Abs 3 ASVG nicht erfüllt, weil sie - nach den Ausführungen des Berufungsgerichtes ausgehend vom festgestellten Leistungskalkül - auf die Tätigkeit einer Verpackungsarbeiterin für leichte Werkstücke oder einer Adjustiererin verw... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Rechtliche Beurteilung Der geltend gemachte Revisionsgrund der unrichtigen rechtlichen Beurteilung der Sache (§ 503 Z 4 ZPO) liegt nicht vor. Als Feststellungsmangel rügt der Kläger, es hätte festgestellt werden müssen, dass er an einer chronischen Hepatitis-C-Erkrankung leide, die Interferon-Behandlung nur eine kurzfristige Verbesserung erzielt habe und er auch weiterhin überaus müde sei. Es sei nicht richtig, dass die vom Erstgericht b... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Rechtliche Beurteilung Das Verweisungsfeld für Versicherte, die nicht in einem Angestelltenberuf oder überwiegend in einem erlernten (angelernten) Beruf tätig waren, ist grundsätzlich mit dem allgemeinen Arbeitsmarkt ident (RIS-Justiz RS0084605/T8) Die Möglichkeit, einen konkreten Arbeitsplatz in einem Verweisungsberuf zu erlangen, gehört nicht zu den Tatbestandsmerkmalen der geminderten Arbeitsfähigkeit (RIS-Justiz RS0084934). Dass älter... mehr lesen...
Begründung: Mit Bescheid vom 27. 10. 2000 lehnte die beklagte Pensionsversicherungsanstalt der Arbeiter den Antrag des Klägers vom 29. 5. 2000 auf Gewährung einer Invaliditätspension ab. Mit seiner Protokollarklage begehrt der Kläger die Zuerkennung einer Invaliditätspension in der gesetzlichen Höhe ab dem Stichtag. Er sei gelernter Kaufmann und habe diese Tätigkeit zwei Jahre hindurch ausgeübt. In den letzten 15 Jahren sei er als angelernter Maschinist bei Baufirmen tätig gewesen.... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Rechtliche Beurteilung Die geltend gemachte Mangelhaftigkeit des Berufungsverfahrens (§ 503 Z 2 ZPO) liegt nicht vor; diese Beurteilung bedarf nach § 510 Abs 3 dritter Satz ZPO keiner
Begründung: . Angebliche Mängel des Verfahrens erster Instanz, die bereits in der Berufung geltend gemacht, vom Berufungsgericht jedoch verneint wurden, können nach ständiger Rechtsprechung - auch im Verfahren nach dem ASGG - nicht mehr in der Revision gerügt... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Mit Bescheid der beklagten Partei vom 2. 11. 1999 wurde der Antrag des Klägers vom 6. 8. 1999 auf Zuerkennung einer Invaliditätspension abgelehnt. Aufgrund der dagegen erhobenen Klage verpflichtete das Erstgericht die beklagte Partei, dem Kläger die Invaliditätspension für den Zeitraum 1. 9. 1999 bis 31. 8. 2001 in der gesetzlichen Höhe zu gewähren und sprach aus, dass die Pension erst nach Aufgabe der Tätigkeit, aufgrund welcher der Kläger als invalid gelte, an... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Rechtliche Beurteilung Der allein geltend gemachte Revisionsgrund der unrichtigen rechtlichen Beurteilung der Sache nach § 503 Z 4 ZPO liegt nicht vor. In der Revision wird nicht in Zweifel gezogen, dass beim Kläger die Beurteilung einer Invalidität nach § 255 Abs 3 ASVG zu erfolgen hat. Der Kläger meint jedoch, dass für ihn nach seiner 15-jährigen gleichartigen Tätigkeit als Schweißer eine Verweisung auf die vom Erstgericht beispielhaft... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Rechtliche Beurteilung Die im angefochtenen Urteil enthaltene rechtliche Beurteilung der Sache, dass die Klägerin nicht erwerbsunfähig im Sinn des für sie maßgebenden § 124 Abs 1 BSVG ist, ist zutreffend, sodass auf deren Richtigkeit verwiesen werden kann (§ 510 Abs 3 zweiter Satz ZPO). Den Revisionsausführungen ist noch Folgendes entgegenzuhalten: Die im angefochtenen Urteil enthaltene rechtliche Beurteilung der Sache, dass die Klägerin... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die am 13. 9. 1956 geborene Klägerin hat im August 1972 mit einer Lehrausbildung zur Einzelhandelskauffrau begonnen, diese jedoch im Jahre 1973 abgebrochen. Von 2. bis 4. 8. 1977 war sie als Hausbesorgerin tätig. Seither geht sie keiner versicherungspflichtigen Beschäftigung mehr nach. Sie betreut und pflegt ihre am 24. 6. 1974 geborene schwerst behinderte Tochter, die an einer spastischen Tetraplegie leidet und rund um die Uhr vollständiger Pflege und Betreuung... mehr lesen...