Norm: ASVG §255 Abs1 BaASVG §255 Abs2 BaASVG §255 Abs3 BbASVG §273 Abs1
Rechtssatz: Eine Stationsgehilfin in einem Pflegeheim übt keine Angestelltentätigkeit aus. Ihre geminderte Arbeitsfähigkeit ist ungeachtet ihrer Versicherung in der Pensionsversicherung der Angestellten nach der analog anzuwendenden Bestimmung des § 255 Abs 3 ASVG zu beurteilen. Entscheidungstexte 10 ObS 109/94 Ents... mehr lesen...
Norm: ASVG §155 Abs2 Z3ASVG §255 Abs3 CaASVG §273 Abs3
Rechtssatz: Auch dann, wenn auf ärztliche Anordnung als vorbeugende Maßnahme zur Verhütung einer künftigen Arbeitsunfähigkeit die Dienstleistung unterbrochen wird oder dies zur völligen Wiederherstellung der Arbeitsfähigkeit nach einer überstandenen Krankheit notwendig ist (Kuraufenthalte und Heilstättenaufenthalte), liegt arbeitsrechtlich ein Krankenstand vor oder ist eine solche Maßnahme ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die am 12.3.1943 geborene Klägerin hat keinen Beruf erlernt. Sie war als Hausgehilfin, Ladnerin und Hilfsarbeiterin und zuletzt vom 16.4.1974 bis zum 28.2.1989 als Stationsgehilfin im Allgemeinen Öffentlichen Krankenhaus der Stadt H***** tätig. Sie ist zu leichten körperlichen Arbeiten dann in der Lage, wenn der rechte Arm nicht über Schulterhöhe Einsatz finden muß, der linke Arm nur für grob manuelle Arbeitsleistung Verwendung findet und Arbeiten, die das l... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Rechtliche Beurteilung Die geltend gemachte Mangelhaftigkeit (§ 503 Z 2 ZPO) liegt nicht vor. Die Revisionswerberin rügt unter diesem Revisionsgrund neuerlich einen schon in der Berufung behaupteten, vom Berufungsgericht aber verneinten angeblichen Mangel des erstinstanzlichen Verfahrens (Unterbleiben eines psychol und Arbeitstests). Dies ist nach der ständigen Rechtsprechung des erkennenden Senates (zuletzt SSV-NF 5/116 mwN) auch in ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die am 2.1.1940 geborene Klägerin hat den Friseurberuf erlernt, war etwa sieben Jahre als Laborangestellte und zuletzt ein Jahr lang als Verkäuferin (an einem Zeitungsstand) beschäftigt. Seit 1982 ist sie nicht mehr berufstätig. Auf Grund verschiedener gesundheitsbedingter Einschränkungen ist sie nur mehr für leichte Arbeiten geeignet. Der rechte Arm kann derzeit nur bis knapp unter Schulterhöhe angehoben werden. Exponierte Stellen, Zeitdruck im Sinn von Akk... mehr lesen...
Norm: ASVG §255 Abs3 Da
Rechtssatz: Einarmige Versicherte (hier: komplette Lähmung des linken Armes) sind nicht vom allgemeinen Arbeitsmarkt ausgeschlossen. Entscheidungstexte 10 ObS 315/92 Entscheidungstext OGH 28.01.1993 10 ObS 315/92 European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH0002:1993:RS0084501 Dokume... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der am 5. Mai 1966 geborene Kläger erlernte ab Juli 1981 den Beruf eines Kellners und legte nach dreijähriger Ausbildungszeit die Lehrabschlußprüfung ab. Während der letzten 15 Jahre vor dem Stichtag (1.September 1990) erwarb er 57 Beitragsmonate, und zwar 41 Monate als Kellner (darin enthalten 36 Monate Lehrzeit) und 16 Monate als Portier. Seit 1.Oktober 1989 ist er als selbständig erwerbstätiger Gastronom tätig und nach dem GSVG pflichtversichert. Am 13.Ju... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der Kläger beantragte erstmals am 6.11.1989 eine Invaliditätspension. Mit Urteil vom 8.11.1990, 44 Cgs 74/90-18, wies das Erstgericht die auf die von der Beklagten abgelehnte Leistung gerichtete Klage ab. Auf Grund von ärztlichen Gutachten aus den Fachgebieten der Inneren Medizin, Neurologie, Orthopädie und Psychiatrie ging es davon aus, daß der Kläger mit den üblichen Pausen ganztägig leichte Arbeiten in wechselnder Körperhaltung leisten konnte. Heben und ... mehr lesen...
Begründung: Das Erstgericht wies im zweiten Rechtsgang das Klagebegehren, die beklagte Partei sei schuldig, der Klägerin ab 1.1.1989 die Invaliditätspension in gesetzlicher Höhe zu gewähren, ab. Es stellte neben dem Leistungskalkül der Klägerin fest, daß sie noch Sortier- und Verpackungsarbeiten in der Leder- und Galanteriewarenerzeugung sowie in der Elektrowaren- und Kunststofferzeugung und daß sie ferner die Tätigkeit einer Wäschelegerin oder Adjustiererin für Berufsbekleidung... mehr lesen...
Norm: ASVG §255 Abs3 CaASVG §273 Abs1
Rechtssatz: Die Arbeitsfähigkeit einer Versicherten, die einmal bis zweimal pro Woche an nicht vorauszusehenden Arbeitstagen etwa einen halben Tag ausfallen wird, ist auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt praktisch unverwertbar, da nicht mehr davon auszugehen ist, daß die Versicherte ihrer Erwerbstätigkeit noch mit gewisser Regelmäßigkeit nachgeben und der Arbeitgeber bei der Planung des gesamten Betriebsablaufe... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Mit Bescheid vom 13.3.1990 wies die beklagte Partei den Antrag der am 9.9.1939 geborenen Klägerin vom 21.9.1989 auf Berufsunfähigkeitspension mangels Berufsunfähigkeit ab. Die auf die abgewiesene Leistung im gesetzlichen Ausmaß ab 1.10.1989 gerichtete Klage stützt sich im wesentlichen darauf, daß die überwiegend im erlernten Beruf einer kaufmännischen Angestellten beschäftigte Klägerin wegen massiver Wirbelsäulenbeschwerden mit starker Bewegungseinschränku... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der Revisionsgrund der Mangelhaftigkeit des Berufungsverfahrens liegt nicht vor (§ 510 Abs 3 Satz 3 ZPO). Rechtliche Beurteilung Soweit der Kläger im Hinblick auf die Unterlassung der Einholung eines berufskundlichen Gutachtens wie bereits in der Berufung die Unvollständigkeit der Sachverhaltsgrundlagen wegen Fehlens von Feststellungen über die Anforderungen in den Verweisungsberufen bemängelt, führt er inhaltlich (§ 84 Abs 2 ZPO) e... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Rechtliche Beurteilung Unrichtige Sachverhaltsfeststellung und Beweiswürdigung sind keine Revisionsgründe im Sinne des § 503 ZPO. Inhaltlich macht der Kläger hier Feststellungsmängel bezüglich zu erwartender Krankenstände geltend, er führt also in Wahrheit eine Rechtsrüge aus. Es tritt zu, daß das medizinische Leistungskalkül von Amts wegen vollständig zu erheben ist und daß es eines Vorbringens des Klägers bezüglich konkreter Einschr... mehr lesen...
Begründung: Die am 29.6.1939 geborene Klägerin ist Sozialversicherungsangestellte und war als Sachbearbeiterin tätig. Sie kann trotz gesundheitsbedingter Einschränkungen noch leichte und mittelschwere Arbeiten in jeder Lage bei normalen Arbeitszeiten und üblichen Unterbrechungen verrichten; lediglich Arbeiten unter dauerndem besonderen Zeitdruck scheiden aus. Das Erstgericht wies das auf Gewährung der Berufsunfähigkeitspension im gesetzlichen Ausmaß ab 1.11.1990 gerichtete Kla... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Rechtliche Beurteilung Der Revisionsgrund der Mangelhaftigkeit des Berufungsverfahrens liegt nicht vor (§ 510 Abs 3 Satz 3 ZPO). Soweit die Klägerin im Hinblick auf die Unterlassung der Einholung eines von ihr in erster Instanz beantragten berufskundlichen Gutachtens - wie bereits in der Berufung - die Unvollständigkeit der Sachverhaltsverfahrensgrundlagen wegen Fehlens von Feststellungen über die Anforderungen in den Verweisungsber... mehr lesen...
Begründung: Der am 6.10.1963 geborene Kläger leidet an einem korrigierbaren Bluthochdruck, einem mäßigen Leberschaden ohne Ausgleichsstörung und einer diätisch behandelbaren Blutfetterhöhung sowie an einer rezidivierenden manisch-depressiven Psychose. Er ist nur mehr in der Lage, leichte und mittelschwere Arbeiten in allen Körperhaltungen zu verrichten, nicht jedoch Arbeiten an exponierten Stellen und Akkord- oder Fließbandarbeiten sowie Arbeiten in forciertem Tempo. Der seit seinem... mehr lesen...
Begründung: Mit Bescheid vom 28.1.1991 lehnte die beklagte Partei den Antrag der Klägerin vom 22.10.1990 auf Invaliditätspension mangels Invalidität ab. Die dagegen rechtzeitig erhobene, auf die abgelehnte Leistung im gesetzlichen Ausmaß ab Antragstag gerichtete Klage stützte sich zunächst nur darauf, daß die Klägerin wegen inoperabler Schwäche und Perforierung ihrer Bauchmuskulatur dauernd starke Schmerzen habe, keine Belastungen aushalten, keine Gegenstände heben und überhau... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Mit Bescheid vom 18.1.1991 lehnte die beklagte Partei den Antrag des am 31.1.1940 geborenen Klägers auf Invaliditätspension vom 6.8.1990 mangels Invalidität ab. Die dagegen rechtzeitig erhobene, auf die abgelehnte Leistung "ab Anfallstag gemäß § 86 ASVG" gerichtete Klage stützt sich darauf, daß der Kläger wegen Epilepsie mit dauernden Ohnmachtsanfällen, Kopfschmerzen, Kreislaufstörungen, Schwindelanfällen, Geistesschwäche und stark herabgesetzten Allgemeinzust... mehr lesen...