Entscheidungsgründe: Rechtliche Beurteilung Die rechtliche Beurteilung des Berufungsgerichtes ist richtig, sodass hierauf verwiesen werden kann (§ 510 Abs 3 Satz 2 ZPO). Ergänzend ist den Ausführungen der Revisionswerberin entgegenzuhalten: Die rechtliche Beurteilung des Berufungsgerichtes ist richtig, sodass hierauf verwiesen werden kann (Paragraph 510, Absatz 3, Satz 2 ZPO). Ergänzend ist den Ausführungen der Revisionswerberin entgegenzuhalten: Der... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die im angefochtenen Urteil enthaltene rechtliche Beurteilung der Sache ist zutreffend, weshalb auf die Richtigkeit dieser Ausführungen verwiesen werden kann (§ 510 Abs 3 Satz 2 ZPO). Den Revisionsausführungen ist noch Folgendes entgegenzuhalten: Die im angefochtenen Urteil enthaltene rechtliche Beurteilung der Sache ist zutreffend, weshalb auf die Richtigkeit dieser Ausführungen verwiesen werden kann (Paragraph 510, Absatz 3, Satz 2 ZPO). Den Revisionsausf... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der Revisionsgrund der unrichtigen rechtlichen Beurteilung der Sache gemäß § 503 Z 4 ZPO liegt nicht vor (§ 510 Abs 3 Satz 2 ZPO). Dem Revisionswerber ist Folgendes entgegenzuhalten: Der Revisionsgrund der unrichtigen rechtlichen Beurteilung der Sache gemäß Paragraph 503, Ziffer 4, ZPO liegt nicht vor (Paragraph 510, Absatz 3, Satz 2 ZPO). Dem Revisionswerber ist Folgendes entgegenzuhalten: Rechtliche Beurteilung Dass die Vorauss... mehr lesen...
Norm: ASVG §255 Abs3
Rechtssatz: Aufgrund der Besonderheiten der Heimarbeit (vor allem der unübersehbaren Nähe der Heimarbeit zur selbständigen Tätigkeit eines Unternehmers) kann die Verweisung einer ungelernten (beziehungsweise nicht angelernten) Arbeiterin auf Heimarbeit bei Berücksichtigung ihrer bisher ausgeübten unselbständigen Tätigkeiten als unbillig bezeichnet und der Versicherten nicht mehr zugemutet werden. Entsche... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Rechtliche Beurteilung Eine Mangelhaftigkeit des Berufungsverfahrens nach § 503 Z 2 ZPO liegt nicht vor; diese Beurteilung bedarf nach § 510 Abs 3 Satz 3 ZPO keiner
Begründung: . Der Revisionswerber sei jedoch darauf verwiesen, dass (angebliche) Mängel des erstinstanzlichen Verfahrens, die schon in der Berufung geltend gemacht, vom Berufungsgericht aber verneint wurden, nach ständiger Rechtsprechung - auch im Verfahren nach dem ASGG - ... mehr lesen...
Begründung: Die beklagte Partei lehnte mit Bescheid vom 4. 6. 1997 den Antrag der am 26. 12. 1956 geborenen Klägerin vom 8. 4. 1997 auf Zuerkennung der Invaliditätspension mit der
Begründung: ab, dass sie nicht invalid sei, weil sie noch im Stande sei, eine auf dem Arbeitsmarkt bewertete Tätigkeit auszuüben. Dagegen richtet sich die Klage auf Zahlung der Invaliditätspension ab 1. 5. 1997. Die Klägerin sei auf Grund ihrer Leidenszustände auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt nicht me... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die Vorinstanzen verneinten zurecht einen Anspruch der Klägerin auf Invaliditätspension. Folgendes ist den Ausführungen der Revisionswerberin entgegenzuhalten: Rechtliche Beurteilung Die am 27. 10. 1952 geborene, also am Stichtag (1. 11. 1996) 44 Jahre alte Klägerin, war (laut Anstaltsakt der beklagten Partei) von August 1970 bis Oktober 1971 in Österreich bei verschiedenen Supermarktketten beschäftigt und erwarb 15 Beitragsmonate d... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Das Erstgericht wies das auf Gewährung der Invaliditätspension im gesetzlichen Ausmaß ab 1. 2. 1999 gerichtete Klagebegehren ab. Es gelangte zu dem Ergebnis, der am 29. 3. 1943 geborene Kläger, der keinen Beruf erlernt und zuletzt im Jahr 1983 als Bauhilfsarbeiter gearbeitet habe, könne auch auf verschiedene Hilfsarbeitertätigkeiten verwiesen werden, die mit seinem medizinischen (im Einzelnen festgestellten) Leistungskalkül vereinbar seien, so etwa Auspacke... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Rechtliche Beurteilung Die Klägerin beschränkte sich in ihrer in der Berufung gegen das Ersturteil erhobenen Rechtsrüge auf die aktenwidrige Behauptung, das Erstgericht habe "offensichtlich" psychische Ursachen als Grundlage einer Invalidität abgelehnt, und beanstandete als (angeblichen) Feststellungsmangel das Fehlen der Feststellung, dass sie unter starken Schmerzen leide, deren Ursache nicht objektivierbar sei. Daraus leitete die K... mehr lesen...
Rechtssatz: Unter Bedachtnahme auf die Hautallergie besteht für den Kläger keine Verweisungsmöglichkeit. Wegen der Handekzeme ist der Kläger von der Tätigkeit eines Tagportieres unter Berücksichtigung des Kundenkontaktes ausgeschlossen. Eine Verweisung auf die Tätigkeit eines Nachtportiers oder eine Bewachungstätigkeit kommt wegen der fehlenden Eignung des Klägers für ein Eingreifen in einer Krisensituation nicht in Betracht. Entscheidungstexte 7 RS 375/99i Entscheidungstext... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Das Erstgericht wies das auf Gewährung der Invaliditätspension im gesetzlichen Ausmaß ab 1. 7. 1997 gerichtete Klagebegehren ab. Es gelangte zu dem Ergebnis, die am 6. 3. 1951 geborene Klägerin, die als Hilfsarbeiterin bei der ÖBB-Wagenreinigung beschäftigt war, könne auf Grund des medizinischen Leistungskalküls noch auf verschiedene, näher genannte Berufstätigkeiten verwiesen werden, weshalb die Voraussetzungen für die begehrte Pension nach § 255 Abs 3 ASV... mehr lesen...
Begründung: Mit Bescheid vom 7. 9. 1998 lehnte die beklagte Pensionsversicherungsanstalt der Angestellten den Antrag der Klägerin auf Gewährung einer Berufsunfähigkeitspension ab. Das Erstgericht wies das dagegen erhobene Klagebegehren auf Gewährung der Berufsunfähigkeitspension in gesetzlicher Höhe ab 1. 5. 1998 ab. Es stellte fest, dass die am 31. 8. 1946 geborene Klägerin in einem aufrechten Dienstverhältnis als Krankenpflegerhelferin in einem Geriatriezentrum beschäftigt ist u... mehr lesen...
Norm: ASVG §255 Abs3 Ca
Rechtssatz: Mit hoher Wahrscheinlichkeit und trotz zumutbarer Krankenbehandlung zu erwartende leidensbedingte Krankenstände von jährlich sieben Wochen und darüber schließen einen Versicherten vom allgemeinen Arbeitsmarkt aus (so schon 10 ObS 184/92, 10 ObS 92/92, 10 ObS 219/92, 10 ObS 286/92, 10 ObS 31/96, 10 ObS 129/98p). Entscheidungstexte 10 ObS 262/99y Entsch... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die geltend gemachte Mangelhaftigkeit des Berufungsverfahrens (§ 503 Z 2 ZPO) liegt nicht vor (§ 510 Abs 3 Satz 3 ZPO). Zu den sowohl unter diesem Rechtsmittelgrund als auch jenem der unrichtigen rechtlichen Beurteilung der Sache (§ 503 Z 4 ZPO) erfolgten Rechtsausführungen ist der Revisionswerber auf die zutreffende rechtliche Beurteilung des Berufungsgerichtes zu verweisen (§ 510 Abs 3 Satz 2 ZPO). Ergänzend ist den Revisionsausführungen Folgendes entgege... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Rechtliche Beurteilung Mangelhaftigkeit des Berufungsverfahrens liegt nicht vor (§ 510 Abs 3 ZPO). Bereits das Berufungsgericht hat die Relevanz der Nichteinholung eines berufskundlichen Gutachtens verneint, sodass dieser Verfahrensmangel erster Instanz nicht mehr mit Erfolg in der Revision geltend gemacht werden kann (SSV-NF 3/115, 7/74 ua). Mangelhaftigkeit des Berufungsverfahrens liegt nicht vor (Paragraph 510, Absatz 3, ZPO). Ber... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die im angefochtenen Urteil enthaltene rechtliche Beurteilung der Sache, dass der am 19.8. 1945 geborene Kläger die Voraussetzungen für die Zuerkennung der begehrten Invaliditätspension nach § 255 Abs 1 ASVG nicht erfüllt, ist zutreffend, weshalb es nach § 510 Abs 3 zweiter Satz ZPO ausreicht, auf deren Richtigkeit hinzuweisen. Ergänzend ist auszuführen: Die im angefochtenen Urteil enthaltene rechtliche Beurteilung der Sache, dass der am 19.8. 1945 geborene... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die rechtliche Beurteilung des Berufungsgerichtes ist zutreffend, sodass es ausreicht, auf deren Richtigkeit zu verweisen (§ 510 Abs 3 Satz 2 ZPO). Ergänzend ist den Ausführungen der Revisionswerberin entgegenzuhalten: Die rechtliche Beurteilung des Berufungsgerichtes ist zutreffend, sodass es ausreicht, auf deren Richtigkeit zu verweisen (Paragraph 510, Absatz 3, Satz 2 ZPO). Ergänzend ist den Ausführungen der Revisionswerberin entgegenzuhalten: Wesentl... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die beklagte Partei lehnte den Antrag der Klägerin auf Gewährung einer Invaliditätspension mangels Invalidität ab. In der dagegen erhobenen Klage brachte die Klägerin vor, nicht mehr in der Lage zu sein, einer Tätigkeit auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt nachzugehen. Die beklagte Partei beantragte die Abweisung des Klagebegehrens. Die am 2. 10. 1950 geborene Klägerin war von 1989 bis 1994 als Kontrollarbeiterin in der Strumpferzeugung beschäftigt, wobei sie ... mehr lesen...
Begründung: Der am 9. 3. 1944 geborene Kläger hat den Beruf des Maurers erlernt und die Lehrabschlussprüfung abgelegt. Er übte von 1973 bis 1994 die Tätigkeit eines Stationsleiters einer Liftanlage aus: Er war verantwortlicher Stationsleiter von Schiliften, die er jährlich von November bis April (6 Monate) betreute. In der Zeit von Mai bis Oktober (ebenfalls 6 Monate) führte er Maurerarbeiten durch; er war der einzige Betriebsmaurer seines Arbeitgebers T***** Fremdenverkehrs-Ges... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die rechtliche Beurteilung des Berufungsgerichtes ist zutreffend (§ 510 Abs 3 zweiter Satz ZPO). Den Revisionsausführungen ist folgendes entgegenzuhalten: Die rechtliche Beurteilung des Berufungsgerichtes ist zutreffend (Paragraph 510, Absatz 3, zweiter Satz ZPO). Den Revisionsausführungen ist folgendes entgegenzuhalten: Rechtliche Beurteilung Die Frage der Erwerbsfähigkeit des Klägers ist im Hinblick auf den Stichtag 1. 2. 1998 ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die rechtliche Beurteilung des Berufungsgerichtes ist zutreffend, sodass es ausreicht, auf deren Richtigkeit zu verweisen (§ 510 Abs 3 Satz 2 ZPO). Ergänzend ist den Ausführungen des Revisionswerbers entgegenzuhalten: Die rechtliche Beurteilung des Berufungsgerichtes ist zutreffend, sodass es ausreicht, auf deren Richtigkeit zu verweisen (Paragraph 510, Absatz 3, Satz 2 ZPO). Ergänzend ist den Ausführungen des Revisionswerbers entgegenzuhalten: ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Das Berufungsgericht hat zutreffend die Invalidität des Klägers verneint. Auf die Richtigkeit der
Begründung: der angefochtenen Entscheidung kann daher hingewiesen werden (§ 510 Abs 3 zweiter Satz ZPO). Das Berufungsgericht hat zutreffend die Invalidität des Klägers verneint. Auf die Richtigkeit der
Begründung: der angefochtenen Entscheidung kann daher hingewiesen werden (Paragraph 510, Absatz 3, zweiter Satz ZPO). Ergänzend ist den Revisionsausführungen f... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Auszugehen ist von der bindenden Feststellung, daß der Kläger, der weder von forciertem Arbeitstempo noch von Überstunden zwei bis dreimal pro Woche ausgeschlossen ist, weiterhin in der Lage ist, seine bisher überwiegend ausgeübte Tätigkeit als Versicherungsvertreter im Außendienst - unter Berücksichtigung des Umstandes, daß damit unregelmäßige, vielfach außerhalb der Bürozeiten liegende Arbeitszeiten in Orientierung an die Kundenwünsche verbunden sind, wob... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Eine Mangelhaftigkeit des Berufungsverfahrens liegt nicht vor (§ 510 Abs 3 Satz 3 ZPO). Vom Berufungsgericht bereits verneinte Mängel des Verfahrens erster Instanz können in der Revision nicht mehr mit Erfolg geltend gemacht werden (SSV-NF 7/74 ua). Die Frage, ob ein weiteres berufskundliches Sachverständigengutachten einzuholen gewesen wäre, gehört zur irrevisiblen Beweiswürdigung der Tatsacheninstanzen. Das Erstgericht stellte fest, daß auf dem österreich... mehr lesen...
Begründung: Mit Bescheid vom 28. 4. 1997 lehnte die Beklagte den Antrag des am 21. 7. 1953 geborenen Klägers vom 10. 2. 1997 auf Zuerkennung der Invaliditätspension mit der
Begründung: ab, der keinen Berufsschutz genießende Kläger sei noch im Stande, eine auf dem Arbeitsmarkt bewertete Tätigkeit auszuüben. Dagegen richtet sich die Klage auf Gewährung einer Invaliditätspension im gesetzlichen Ausmaß mit der
Begründung: , der Kläger sei aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr in de... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Rechtliche Beurteilung Die gerügte Mangelhaftigkeit des Berufungsverfahrens (§ 503 Z 2 ZPO) liegt nicht vor; diese Beurteilung bedarf nach § 510 Abs 3 Satz 3 ZPO keiner
Begründung: . Den Revisionsausführungen ist daher nur folgendes entgegenzuhalten: Die gerügte Mangelhaftigkeit des Berufungsverfahrens (Paragraph 503, Ziffer 2, ZPO) liegt nicht vor; diese Beurteilung bedarf nach Paragraph 510, Absatz 3, Satz 3 ZPO keiner
Begründung: . De... mehr lesen...
Begründung: Das Erstgericht wies das Begehren des Klägers auf Zuerkennung einer Invaliditätspension im gesetzlichen Ausmaß (ab 1. 2. 1996) ab. Es stellte im wesentlichen fest, daß der am 30. 3. 1945 geborene Kläger keinen Beruf erlernt hat und seit dem 25. 7. 1996 bei der A***** GmbH in G***** ursprünglich in der Milchtrocknungsabteilung und später in der Rohstoffübernahme bzw Qualitätskontrolle beschäftigt ist. Er erlangte schließlich die innerbetriebliche Qualifkation als Meis... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die gerügte Mangelhaftigkeit des Berufungsverfahrens (§ 503 Z 2 ZPO) liegt nicht vor; diese Beurteilung bedarf nach § 510 Abs 3 Satz 3 ZPO keiner
Begründung: . Den Revisionsausführungen sei daher nur folgendes entgegengehalten: Die gerügte Mangelhaftigkeit des Berufungsverfahrens (Paragraph 503, Ziffer 2, ZPO) liegt nicht vor; diese Beurteilung bedarf nach Paragraph 510, Absatz 3, Satz 3 ZPO keiner
Begründung: . Den Revisionsausführungen sei daher nur folgendes... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Rechtliche Beurteilung Die
Begründung: des Berufungsgerichtes ist zutreffend, sodaß auf deren Richtigkeit hingewiesen werden kann (§ 510 Abs 3 Satz 2 ZPO). Die
Begründung: des Berufungsgerichtes ist zutreffend, sodaß auf deren Richtigkeit hingewiesen werden kann (Paragraph 510, Absatz 3, Satz 2 ZPO). Ergänzend ist den Ausführungen des Revisionswerbers entgegenzuhalten: Eine Mangelhaftigkeit des Berufungsverfahrens liegt nicht vor (... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Rechtliche Beurteilung Die
Begründung: des Berufungsgerichtes ist zutreffend, sodaß auf deren Richtigkeit hingewiesen werden kann (§ 510 Abs 3 Satz 2 ZPO). Die
Begründung: des Berufungsgerichtes ist zutreffend, sodaß auf deren Richtigkeit hingewiesen werden kann (Paragraph 510, Absatz 3, Satz 2 ZPO). Ergänzend ist den Ausführungen des Revisionswerbers entgegenzuhalten: War der Versicherte - wie der Kläger - nicht überwiegend in erl... mehr lesen...