RS OGH 2003/6/17 10ObS159/03k

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Veröffentlicht am 17.06.2003
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Norm

ASVG §255 Abs3 Ca

Rechtssatz

Feststellung, dass "bei Einhaltung des Gesamtkalküls vermehrte Krankenstände nicht prognostizierbar sind", reicht nicht aus, einen Ausschluss vom allgemeinen Arbeitsmarkt zu verneinen, weil die Dauer "vermehrter Krankenstände" hieraus nicht annähernd eingestuft und abgeschätzt werden kann.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:2003:RS0117657

Dokumentnummer

JJR_20030617_OGH0002_010OBS00159_03K0000_001
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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