Norm
ASVG §255 Abs3 CaRechtssatz
Feststellung, dass "bei Einhaltung des Gesamtkalküls vermehrte Krankenstände nicht prognostizierbar sind", reicht nicht aus, einen Ausschluss vom allgemeinen Arbeitsmarkt zu verneinen, weil die Dauer "vermehrter Krankenstände" hieraus nicht annähernd eingestuft und abgeschätzt werden kann.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:2003:RS0117657Dokumentnummer
JJR_20030617_OGH0002_010OBS00159_03K0000_001