Norm
ASVG §252 Abs2 Z2Rechtssatz
Ob es dem Kind infolge Krankheit oder Gebrechens unmöglich ist, auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt einem Erwerb nachzugehen muß ausschließlich nach medizinischen Gesichtspunkten und ohne Bedachtnahme darauf beurteilt werden, ob und in welchem Umfang das Kind nicht dennoch - etwa auf Kosten seiner Gesundheit - weiterhin ein Einkommen aus unselbständiger oder selbständiger Tätigkeit bezieht. Ein Tatsachenschluß von dem Zeitpunkt der gewährten Invaliditätspension auf die Erwerbsfähigkeit vor diesem Zeitpunkt ist in dieser Form nicht zulässig.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1992:RS0085570Im RIS seit
15.06.1997Zuletzt aktualisiert am
31.03.2021